Seite 1 von 1
E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 17:39
von Wiegl
Hallo ich wollte fragen wie es rechtlich mit E-Gun Auktionen aussieht. Ich ging immer automatisch davon aus, dass Waffen im Internet zu kaufen ein großes No No im Österreichischen Gesetzbuch ist. Holt man besagte Waffen nachdem man sie ersteigert persönlich ab oder können diese geliefert werden? Liege ich komplett falsch mit allem? Bitte erleuchtet mich!
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 17:57
von Berni96
Wenns bei uns erlaubt ist, kannst es kaufen und entweder abholen oder zu deinem Waffengeschäft liefern lassen.
Zu dir liefern geht nicht.
Wennst aus dem Ausland kaufst brauchst den nötigen Papierkram und es fallen Gebühren an.
Einfach gesagt.
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 18:13
von Mindfreeq
Wenn es ein Österreichischer Anbieter ist gibt's keinen Grund der dagegen sprechen sollte die Ware gleich zu dir nach Hause liefern zu lassen. Was sollte dagegen sprechen? (Bei nicht gewerblichen Anbietern)
Bei deutschen Anbietern ist der Import über einen Waffenhändler am einfachsten.
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 18:29
von rhodium
Du kannst aus dem Ausland "alles" zu dir schicken lassen wenn
- Du dich um die Importpapiere kümmerst
- der Verkäufer zu Dir versendet
- ein Versandunternehmen das macht
oftmals ist es halt einfacher das über einen Händler abzuwickeln und wird auch von ausländischen Verkäufern immer mehr gefordert.
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 18:34
von Ashigaru
Wiegl hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 17:39
Hallo ich wollte fragen wie es rechtlich mit E-Gun Auktionen aussieht. Ich ging immer automatisch davon aus, dass Waffen im Internet zu kaufen ein großes No No im Österreichischen Gesetzbuch ist. Holt man besagte Waffen nachdem man sie ersteigert persönlich ab oder können diese geliefert werden? Liege ich komplett falsch mit allem? Bitte erleuchtet mich!
Verkäufer wohnt in DE? Ersteigern und über den gewo (Doubleaction) importieren lassen. Er wickelt den ganzen Papierkram für dich ab, du bekommst die Waffe dann von ihm in A ins ZWR eingetragen. Hab ich bereits mehrmals gemacht, funktioniert wunderbar ...
Musst halt den Verkäufer vorher fragen, ob für ihn OK.
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 18:51
von phips243
Laut der FAQ auf der VEREX Tactical Website ist der Versand von Schusswaffen in Ö erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie keiner unbefugten Person in die Hände fallen.
Zitat:
Darf eine Schusswaffe versendet werden?
Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Landes!
In Österreich ist der Versand von (ungeladenen!) Schusswaffen erlaubt, solange sichergestellt wird, dass das Paket nicht in den falschen Händen landet.
Die Österreichische Post AG bietet hierfür die Versandoption „Wertpaket“ an, bei welcher jeder Beamte unterschreiben muss, wenn er das Paket in Empfang nimmt. Somit ist der Verbleib zu 100% nachvollziehbar. Weiters sollte das Paket als EMS gesendet werden, um ein möglichst rasches Ankommen zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Paket eine längere Verweilzeit in einem Verteilerzentrum hat.
Der Rückversand erfolgt dann auf gleiche Weise, jedoch mit der Zusatzoption „Eigenhändig“ um sicherzustellen, dass das Paket mit der Waffe nur an die berechtigte Person abgegeben wird und nicht zB. Kindern in die Hände fällt.
(
https://www.verex-tactical.com/faq/)
Keine Ahnung, ob das zutrifft. Andererseits scheinen die das regelmäßig zu machen. Frage mich nur gerade, ob das so eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Sache ist, die gutgeht, bis sie erstmals schiefgeht...

Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 19:42
von Outdoor
phips243 hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 18:51
Laut der FAQ auf der VEREX Tactical Website ist der Versand von Schusswaffen in Ö erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie keiner unbefugten Person in die Hände fallen.
Zitat:
Darf eine Schusswaffe versendet werden?
Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Landes!
In Österreich ist der Versand von (ungeladenen!) Schusswaffen erlaubt, solange sichergestellt wird, dass das Paket nicht in den falschen Händen landet.
Die Österreichische Post AG bietet hierfür die Versandoption „Wertpaket“ an, bei welcher jeder Beamte unterschreiben muss, wenn er das Paket in Empfang nimmt. Somit ist der Verbleib zu 100% nachvollziehbar. Weiters sollte das Paket als EMS gesendet werden, um ein möglichst rasches Ankommen zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Paket eine längere Verweilzeit in einem Verteilerzentrum hat.
Der Rückversand erfolgt dann auf gleiche Weise, jedoch mit der Zusatzoption „Eigenhändig“ um sicherzustellen, dass das Paket mit der Waffe nur an die berechtigte Person abgegeben wird und nicht zB. Kindern in die Hände fällt.
(
https://www.verex-tactical.com/faq/)
Keine Ahnung, ob das zutrifft. Andererseits scheinen die das regelmäßig zu machen. Frage mich nur gerade, ob das so eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Sache ist, die gutgeht, bis sie erstmals schiefgeht...
Ich weiß nicht, ob Verex ein gewerblicher Waffenhändler ist, oder "nur" Tuner. Der gewerbliche Versandhandel an Private ist nicht erlaubt. Ich denke,dass die hier davon ausgenommen sind.
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 23:49
von gewo
Outdoor hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 19:42
phips243 hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 18:51
Laut der FAQ auf der VEREX Tactical Website ist der Versand von Schusswaffen in Ö erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie keiner unbefugten Person in die Hände fallen.
Zitat:
Darf eine Schusswaffe versendet werden?
Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Landes!
In Österreich ist der Versand von (ungeladenen!) Schusswaffen erlaubt, solange sichergestellt wird, dass das Paket nicht in den falschen Händen landet.
Die Österreichische Post AG bietet hierfür die Versandoption „Wertpaket“ an, bei welcher jeder Beamte unterschreiben muss, wenn er das Paket in Empfang nimmt. Somit ist der Verbleib zu 100% nachvollziehbar. Weiters sollte das Paket als EMS gesendet werden, um ein möglichst rasches Ankommen zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Paket eine längere Verweilzeit in einem Verteilerzentrum hat.
Der Rückversand erfolgt dann auf gleiche Weise, jedoch mit der Zusatzoption „Eigenhändig“ um sicherzustellen, dass das Paket mit der Waffe nur an die berechtigte Person abgegeben wird und nicht zB. Kindern in die Hände fällt.
(
https://www.verex-tactical.com/faq/)
Keine Ahnung, ob das zutrifft. Andererseits scheinen die das regelmäßig zu machen. Frage mich nur gerade, ob das so eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Sache ist, die gutgeht, bis sie erstmals schiefgeht...
Ich weiß nicht, ob Verex ein gewerblicher Waffenhändler ist, oder "nur" Tuner. Der gewerbliche Versandhandel an Private ist nicht erlaubt. Ich denke,dass die hier davon ausgenommen sind.
wenn er kein waffenhaendler waere dann muesstest du eine ueberlassung melden wennst es hinschickst ...
und er braucht a zillion plaetze auf seiner privaten wbk
ich denke er hat a whl
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 17:38
von Promo
Laut GISA hat er eine Gewerbeberechtigung "Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels (mit nichtmilitärischen Waffen), eingeschränkt auf das Beschichten, Gravieren und optisches Fräsen von Waffen ohne dass in die Funktion der Waffe eingegriffen wird".
Wenn er die Waffe "tuned" und diese ihm dafür beigestellt wird, dann fällt das mE nicht unter die Verbotsbestimmungen hinsichtlich Versandhandel bei Waffen da hier nur eine aktive Veredelung und kein Besitzerwechsel stattfindet.
Re: E-Gun Auktionen
Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 18:21
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 6. Mai 2019, 17:38
Wenn er die Waffe "tuned" und diese ihm dafür beigestellt wird, dann fällt das mE nicht unter die Verbotsbestimmungen hinsichtlich Versandhandel bei Waffen da hier nur eine aktive Veredelung und kein Besitzerwechsel stattfindet.
genau
hat alles seine ordnung