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Langwaffe mit Laserpointer oder Licht?

Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 20:22
von Mauser98Lover
Guten Tag!
Wollte kurz fragen ob es möglich ist bei einer Kat.C. Büchse legal eine Lampe am Lauf oder einen Laserpointer zu montieren? Angeblich geht das seit dem 1.1.2019. Ich wollte zur Sicherheit nochmal nachfragen, falls meine Annahme stimmt, könnte ich bitte den Auszug aus dem WaffG haben wo das genau geregelt wird?

Vielen Dank im Voraus!

PS: um spezifisch zu sein, ich würde auf dem ZF einen extra Ring montieren, der ein Stück picatinny Schiene hat, um einen kleinen laserpointer oder Olight oder sowas zu montieren. Hauptsächlich eigentlich nur aus optischen gründen

Re: Langwaffe mit Laserpointer oder Licht?

Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 20:49
von Maddin
woolf hat geschrieben: Mi 8. Mai 2019, 20:31 Laserpointer waren eh noch nie verboten, das Verbot von Gewehrscheinwerfern ist mit 1.1.2019 gefallen.
Zum nachlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40211243

Gegenkontrolle: § 17 mit Datum 31.12.2018 anzeigen lassen --> Gewehrscheinwerfer noch drinnen
Beim Laserpointer kam es drauf an ob er geeignet war ein Ziel auszuleuchten. Starke Pointer haben das nämlich getan und waren somit eigentlich verboten...

Aber ja, spielt mittlerweile keine Rolle mehr, zumindest im Waffenrecht. Irgendwo gibts sicher Bestimmungen über den Besitz von verbotenen Laserpointern & Co. Ob sich das dann auf die Zuverlässigkeit auswirken kann wenn man so einen in Verwendung hat, keine Ahnung...

Re: Langwaffe mit Laserpointer oder Licht?

Verfasst: So 12. Mai 2019, 12:46
von Mauser98Lover
Maddin hat geschrieben: Mi 8. Mai 2019, 20:49
woolf hat geschrieben: Mi 8. Mai 2019, 20:31 Laserpointer waren eh noch nie verboten, das Verbot von Gewehrscheinwerfern ist mit 1.1.2019 gefallen.
Zum nachlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40211243

Gegenkontrolle: § 17 mit Datum 31.12.2018 anzeigen lassen --> Gewehrscheinwerfer noch drinnen
Beim Laserpointer kam es drauf an ob er geeignet war ein Ziel auszuleuchten. Starke Pointer haben das nämlich getan und waren somit eigentlich verboten...

Aber ja, spielt mittlerweile keine Rolle mehr, zumindest im Waffenrecht. Irgendwo gibts sicher Bestimmungen über den Besitz von verbotenen Laserpointern & Co. Ob sich das dann auf die Zuverlässigkeit auswirken kann wenn man so einen in Verwendung hat, keine Ahnung...
also wenn ich mir aufs gewehr jetzt ein picatinny Licht draufgeb oder nen pointer, dann ist das legal?

Re: Langwaffe mit Laserpointer oder Licht?

Verfasst: So 12. Mai 2019, 12:48
von Mauser98Lover
woolf hat geschrieben: Mi 8. Mai 2019, 20:31 Laserpointer waren eh noch nie verboten, das Verbot von Gewehrscheinwerfern ist mit 1.1.2019 gefallen.
Zum nachlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40211243

Gegenkontrolle: § 17 mit Datum 31.12.2018 anzeigen lassen --> Gewehrscheinwerfer noch drinnen
danke habs gefunden