IPSC Üben in Deutschland verboten?
Verfasst: Fr 11. Mär 2011, 11:44
Hallo,
habe gerade, eine auf den ersten Blick, blöde Frage von einem Kollegen bekommen:
Ist das IPSC schießen in Deutschland verboten? Ich hab mal NEIN gesagt.
Dann hat er mir folgenden Auszug aus dem Deutschen Waffengesetz gezeigt:
http://www.legios.at/jportal/portal/pag ... R212300003
auf Seite 8:
§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
(1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit
Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen
1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
2. nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
4. das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende
Ziele gefordert wird,
a) ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
b) es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt
genehmigten Sportordnung,
5. das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden,
ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder
7. der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund zuvor
festgelegter Regeln bekannt ist.
Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze
an diesen sind verboten.
So hab ich da was flasch verstanden, oder ist das wirklich verboten?
Bitte mal um Aufklärung!
G
habe gerade, eine auf den ersten Blick, blöde Frage von einem Kollegen bekommen:
Ist das IPSC schießen in Deutschland verboten? Ich hab mal NEIN gesagt.
Dann hat er mir folgenden Auszug aus dem Deutschen Waffengesetz gezeigt:
http://www.legios.at/jportal/portal/pag ... R212300003
auf Seite 8:
§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
(1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit
Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen
1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
2. nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
4. das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende
Ziele gefordert wird,
a) ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
b) es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt
genehmigten Sportordnung,
5. das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden,
ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder
7. der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund zuvor
festgelegter Regeln bekannt ist.
Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze
an diesen sind verboten.
So hab ich da was flasch verstanden, oder ist das wirklich verboten?
Bitte mal um Aufklärung!
G