pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????
Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 09:19
gestern ganz unten rechts ist es passiert!
also ganz unten rechts von der wiedner hauptstrasse....
beim schwandner!
ein vorhergehender anruf hat geklärt, dass die ware des begehrens - VV N320 und 340 - eh da ist.
ich krach dort gach rein, eh hint und vorn ka zeit und im beginnenden wochenend-stress sowieso.
freundlich gegrüsst und aufgesagt was ich möchte hab ich, da wirft man mir die alles entscheidende frage zu:
"haben sie eine wbk oder jagdkarte?"
öhm.....was is?....."ja klar hab ich aber leider nicht mit weil...."
"nein da gibts eine neue bestimmung seit 1.1.2011, die besagt, dass..."
"ja und bitte wieso hab ich dann vorige woche beim seidler und a paar tag später beim schnetz in mödling a pulver ganz ohne ausweis bekommen???? san des illegale, oder was???"
er hat dann noch was von einem juristen der irgendwas prüft geschwafelt, wo ich mir dachte za wos braucht der an jurist wenns a gesetz gibt???
rein gefühlsmässig hat er am watschenbaum gerüttelt wie schon lange keiner mehr.
ich musste mich jetzt kurzfristig zwischen grob und grantig oder diplomatisch entscheiden,
hab "danke, kumm nächste wochen mit dem papierl, wiederschaun!" gesagt und bin gegeangen.
ich hab dann vergessen zu fragen ob er alle gewehrschützen die keine ffw und ergo keine wbk haben und auch nicht jagen gehen aber sehr wohl wiederladen heimschickt.
ich war echt sauer!
einerseits auf den umstand dass es da innerhalb einer gesetzlich definierten situation zwei seiten gibt wo anscheinend nach gutdünken gehandelt wird.
und andererseits weil ich eh null zeit hatte und am wo-ende was probieren wollte was ich mir nun schenken kann.
zur ehrenrettung vom schwandner sei aber gesagt, dass er mir anbot auf seinem nachhauseweg die ware vorbeizubringen (wir wohnen beide nicht weit auseinander). ich fands nett, konnte das angebot aus zeitlichen gründen aber nicht annehmen.
fazit: nehmts zum schwandner die wbk mit, wenns a pulver kaufen wollts. wahrscheinlich verlangt ers für zündhütchen und schweizerkracher auch.
also ganz unten rechts von der wiedner hauptstrasse....
beim schwandner!
ein vorhergehender anruf hat geklärt, dass die ware des begehrens - VV N320 und 340 - eh da ist.
ich krach dort gach rein, eh hint und vorn ka zeit und im beginnenden wochenend-stress sowieso.
freundlich gegrüsst und aufgesagt was ich möchte hab ich, da wirft man mir die alles entscheidende frage zu:
"haben sie eine wbk oder jagdkarte?"
öhm.....was is?....."ja klar hab ich aber leider nicht mit weil...."
"nein da gibts eine neue bestimmung seit 1.1.2011, die besagt, dass..."
"ja und bitte wieso hab ich dann vorige woche beim seidler und a paar tag später beim schnetz in mödling a pulver ganz ohne ausweis bekommen???? san des illegale, oder was???"
er hat dann noch was von einem juristen der irgendwas prüft geschwafelt, wo ich mir dachte za wos braucht der an jurist wenns a gesetz gibt???
rein gefühlsmässig hat er am watschenbaum gerüttelt wie schon lange keiner mehr.
ich musste mich jetzt kurzfristig zwischen grob und grantig oder diplomatisch entscheiden,
hab "danke, kumm nächste wochen mit dem papierl, wiederschaun!" gesagt und bin gegeangen.
ich hab dann vergessen zu fragen ob er alle gewehrschützen die keine ffw und ergo keine wbk haben und auch nicht jagen gehen aber sehr wohl wiederladen heimschickt.
ich war echt sauer!
einerseits auf den umstand dass es da innerhalb einer gesetzlich definierten situation zwei seiten gibt wo anscheinend nach gutdünken gehandelt wird.
und andererseits weil ich eh null zeit hatte und am wo-ende was probieren wollte was ich mir nun schenken kann.
zur ehrenrettung vom schwandner sei aber gesagt, dass er mir anbot auf seinem nachhauseweg die ware vorbeizubringen (wir wohnen beide nicht weit auseinander). ich fands nett, konnte das angebot aus zeitlichen gründen aber nicht annehmen.
fazit: nehmts zum schwandner die wbk mit, wenns a pulver kaufen wollts. wahrscheinlich verlangt ers für zündhütchen und schweizerkracher auch.