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pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 09:19
von doc steel
gestern ganz unten rechts ist es passiert!
also ganz unten rechts von der wiedner hauptstrasse....
beim schwandner!
ein vorhergehender anruf hat geklärt, dass die ware des begehrens - VV N320 und 340 - eh da ist.
ich krach dort gach rein, eh hint und vorn ka zeit und im beginnenden wochenend-stress sowieso.
freundlich gegrüsst und aufgesagt was ich möchte hab ich, da wirft man mir die alles entscheidende frage zu:
"haben sie eine wbk oder jagdkarte?"
öhm.....was is?....."ja klar hab ich aber leider nicht mit weil...."
"nein da gibts eine neue bestimmung seit 1.1.2011, die besagt, dass..."
"ja und bitte wieso hab ich dann vorige woche beim seidler und a paar tag später beim schnetz in mödling a pulver ganz ohne ausweis bekommen???? san des illegale, oder was???"
er hat dann noch was von einem juristen der irgendwas prüft geschwafelt, wo ich mir dachte za wos braucht der an jurist wenns a gesetz gibt???
rein gefühlsmässig hat er am watschenbaum gerüttelt wie schon lange keiner mehr.
ich musste mich jetzt kurzfristig zwischen grob und grantig oder diplomatisch entscheiden,
hab "danke, kumm nächste wochen mit dem papierl, wiederschaun!" gesagt und bin gegeangen.

ich hab dann vergessen zu fragen ob er alle gewehrschützen die keine ffw und ergo keine wbk haben und auch nicht jagen gehen aber sehr wohl wiederladen heimschickt.
ich war echt sauer!
einerseits auf den umstand dass es da innerhalb einer gesetzlich definierten situation zwei seiten gibt wo anscheinend nach gutdünken gehandelt wird.
und andererseits weil ich eh null zeit hatte und am wo-ende was probieren wollte was ich mir nun schenken kann.

zur ehrenrettung vom schwandner sei aber gesagt, dass er mir anbot auf seinem nachhauseweg die ware vorbeizubringen (wir wohnen beide nicht weit auseinander). ich fands nett, konnte das angebot aus zeitlichen gründen aber nicht annehmen.

fazit: nehmts zum schwandner die wbk mit, wenns a pulver kaufen wollts. wahrscheinlich verlangt ers für zündhütchen und schweizerkracher auch.

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 09:43
von HEAVY DUTY
doc steel hat geschrieben:rein gefühlsmässig hat er am watschenbaum gerüttelt wie schon lange keiner mehr.

:lol: :lol: :lol:

L.G.
jeepman

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 09:52
von 30-06
genau so isses mir auch passiert!
auf meine mail mit dem asuzug aus der spreng/schiessmittelverordung wo der erwerb ganz eindeutig geregelt is kam komischerweise nie eine antwort :think:
für mich grund genug bei denen generell kein geld liegen zu lassen,da kommt man sich schon ein wenig verarscht vor.

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 10:24
von Old Sam
Naja, bei meinem ehemaligen Landbüchser hab ich schon seit 15 Jahren kein Pülver, welches für FFW gemacht wurde ( Also alle Kemiras mit dem 3er vorne und die schnellen Rottweiler,weil anderes hatte er eh net auf Lager und bestellte auch net und pasta ) ohne vorweis der WBK bekommen.
Langsame Pülvers dagegen kamen ohne Einwand über die Theke.
Wobei er beim Kauf des 110er ohne Karte immer ein Gesicht machte als ob er Magengeschwüre hätte, weil des geht jo in da 44a a eini.....

Habs damals schon als eine Eigenart dieses Büchsers gesehen, mich darauf eingestellt und net wirklich geärgert.
Ach ja und sollte ich mal die WBK vergessen haben, so bekam ich nüscht ohne vorweis, auch noch als wir schon längst per Du waren und auch wenn ich nur eine Woche vorher 9er Paralugner bei ihm kaufte wo ich ja auch die WBK zeigen musste.
Ohne Papierl gabs nix......
Mittlerweile is da Voda jo eh schon in Pension aber sein Nachfolger ist ärger: der bestellt net nur nix, naaa, der hot ah nix.....

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 10:55
von 30-06
dabei steht nirgends was im gesetz dazu:


Besitz und Erwerb
Besitz und Erwerb von Sprengmitteln
§ 22. Besitz und Erwerb von Sprengmitteln sind nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung
erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Sprengmittelscheines durch die Behörde erteilt.
Der Sprengmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage A, für juristische
Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage B zu entsprechen.
Besitz und Erwerb von Schießmitteln

§ 23. (1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen
Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die
Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C,
für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu
entsprechen.
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
1. den Besitz und Erwerb einer zehn Kilogramm Schießmittel nicht übersteigenden Menge,
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder

5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 16:46
von oe6odd
Bezieht sich das auch auf Munition?
Oder nur auf Pulver und Zündhütchen etc.

Habe meine abgewogen.9,6 kg.
Die Frage ist etwa kurios ,ich weis aber ich gehe lieber auf Nummer sicher.
Lt,neuern Inkrafttretten des Gesetzes.

Mfg.oe6odd

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 17:01
von oe6odd
mercury hat geschrieben:da gehts nur ums Pulver.

mit 10kg Munition summa summarum wirst net weit kommen :lol:


9 Para :whistle: :whistle: :whistle: :whistle:
KK muß ich erst bunkern.
oe6odd

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Sa 12. Mär 2011, 21:47
von doc steel
10kg 9para san weniger als 1000 schuß....
damit kannst in chicago ned amal an schutzgeldkrieg um an luftballonverkäufer anzetteln!

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 12:07
von pointi2009
kein Pulver für FFW kaufen können ohne WBK ist auch net übel :lol: was ist wenn ich für meine LW eine subsonic laden will, brauchst ja auch a schnelles pulverchen bei der geringen Menge :think:

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 13:03
von Charles
Also wenn ein Händler beim Pulver einkaufen plötzlich meine WBK sehen will, kehre ich gleich im Absatz um und geh raus, dieser Händler sieht mich nie wieder. :tipphead:

Kaufe ich mein Pulver halt woanders ein.

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 13:22
von 30-06
Charles hat geschrieben:Also wenn ein Händler beim Pulver einkaufen plötzlich meine WBK sehen will, kehre ich gleich im Absatz um und geh raus, dieser Händler sieht mich nie wieder. :tipphead:

Kaufe ich mein Pulver halt woanders ein.


:clap: ...detto.

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 13:59
von BigBen
scheint als müsste ich mir einen neuen BüMa suchen, weil sowas fällt definitiv unter Inkompetenz.

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 14:06
von cowroper
pointi2009 hat geschrieben:kein Pulver für FFW kaufen können ohne WBK


Wer lesen kann hat mehr vom Leben, gilt auch für Wiederlader:
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
1. den Besitz und Erwerb einer zehn Kilogramm Schießmittel nicht übersteigenden Menge


cowroper

Re: pulverkauf nur mit wbk/jagdkarte????

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 14:09
von pointi2009
ok hab hier wohl missverständlich die smilies nicht gesetzt - hätte ein ? mit einem :o dazu gehört, denn ich kenn den Text und war nur schockiert, dass das verlangt wird von einem BüMa. ;) und wie man auf die Idee kommt, ein schnelles Pulver nicht zu verkaufen, da ja für FFW sein könnte und ein langsames Pulver schon - hab ja angeführt, dass ich auch ein schnelles für LW kaufen könnte, wenn ich zB subsonic machen will. ;)

soweit klar cowroper? ;)