Seite 1 von 1

Export Kat. B nach Deutschland

Verfasst: Mo 8. Jul 2019, 20:19
von pastrana199
Ich habe natürlich auch schon per Suchfunktion versucht herauszufinden wie ich als Privatperson eine Pistole nach Deutschland exportieren kann, bin aber nicht wirklich schlau geworden.
Ich möchte eine Pistole zu einem Händler in Deutschland senden. Der Käufer hat schon den notwendigen Voreintrag.
Soweit ich weiß müsste das ja mit einem ähnlichen Formular wie beim Import funktionieren. Einen Import habe ich so auch schon einmal mit meiner Behörde abgewickelt, nur wie genau ist hier die Vorgehensweise bei einem Export?
Mir ist klar, dass es über einen Händler wahrscheinlich einfacher geht, aber wer würde das im Großraum Graz zu einem vernünftigen Preis machen?

Vielleicht hat das von euch ja schon einmal jemand gemacht.

Re: Export Kat. B nach Deutschland

Verfasst: Mo 8. Jul 2019, 21:01
von Incite
Du brauchst das EU Verbringungsformular im Original von dem Deutschen. (egal ob das ein Händler oder eine Privatperson ist). mit dem gehst du zu deiner Behörde und zahlst, ich glaube bei mir waren das damals knapp unter 60 € und bekommst dann das ausgefüllte Exportformular. Also EU Import/Export Formular. Die genauen Fachausdrücke dafür sind mir entfallen.

Dann musst du noch einen Exportantrag im entsprechenden Ö. Ministerium stellen und genehmigen lassen. Das hat nichts gekostet aber halt schon einige Zeit. Die Leute dort waren aber sehr hilfsbereit als ich ein Gewehr nach Deutschland verkauft habe und wenn du die Erlaubnis hast, dann erst darfst du die Pistole mit einem beförderer, der auch Waffen transportiert, nach D-Land schicken.

lg

Re: Export Kat. B nach Deutschland

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 08:50
von pastrana199
Incite hat geschrieben: Mo 8. Jul 2019, 21:01 Dann musst du noch einen Exportantrag im entsprechenden Ö. Ministerium stellen und genehmigen lassen. Das hat nichts gekostet aber halt schon einige Zeit.
Danke schon mal für deine Antwort. Welches Ministerium ist dafür zuständig und wie lange hat es bei dir ca. gedauert?

Re: Export Kat. B nach Deutschland

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 09:47
von alfa15533
Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union

§ 37. (1) Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus dem Bundesgebiet in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stellt die Behörde auf Antrag einen Erlaubnisschein aus. Sofern der Betroffene im Bundesgebiet keinen Wohnsitz hat, stellt den Erlaubnisschein die nach seinem Aufenthalt zuständige Behörde aus. Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber der Schußwaffen oder Munition zu deren Besitz im Bundesgebiet berechtigt ist und wenn eine allenfalls erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedstaates für das Verbringen vorliegt.

(2) Die Behörde kann auf Antrag einschlägig Gewerbetreibender das Verbringen von Schußwaffen und Munition zu einem Gewerbetreibenden, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist, genehmigen. Diese Genehmigung kann mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt werden. Der Inhaber einer solchen Genehmigung hat der Behörde jeden Transport mit einem Formular spätestens zwei Tage vorher anzuzeigen.

(3) Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet stellt die Behörde oder - sofern der Betroffene keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat - die nach dem beabsichtigten Verbringungsort zuständige Behörde, auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung aus, wenn der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition im Bundesgebiet berechtigt ist. Diese ist mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwölf Monaten auszustellen.

(4) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche Schußwaffen und welche Munition ohne Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde entweder nur von einschlägig Gewerbetreibenden oder von jedermann aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet verbracht werden dürfen. Er hat hiebei mit Rücksicht auf den jeweiligen Berechtigtenkreis auf die mit den verschiedenen Waffen und Munitionsarten verbundene Gefährlichkeit Bedacht zu nehmen. Insoweit das Verbringen von Schußwaffen oder Munition nach Österreich in den Geltungsbereich einer solchen Verordnung fällt, bedarf es keiner Einwilligung gemäß Abs. 3.

(5) Ein auf die erteilte Erlaubnis oder Einwilligung nach den Abs. 1 und 3 bezugnehmendes Dokument sowie eine Gleichschrift (Ablichtung) der Anzeige an die Behörde gemäß Abs. 2 haben die Waffen oder die Munition bis zu ihrem Bestimmungsort zu begleiten und sind den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

(6) Die Behörde darf einen Erlaubnisschein gemäß Abs. 1 nur ausstellen oder die vorherige Einwilligungserklärung gemäß Abs. 3 nur erteilen, wenn keine Tatsachen befürchten lassen, daß durch das Verbringen oder den jeweiligen Inhaber der Waffen oder Munition die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet werden könnte.

(7) In den Fällen des Abs. 2 letzter Satz ist die Behörde ermächtigt, sich von der Richtigkeit der Anzeigen an Ort und Stelle zu überzeugen. Hiezu ist sie befugt, jene Orte und Räumlichkeiten zu betreten, in denen die für den Transport vorgesehenen Waffen gelagert werden, und vom Gewerbetreibenden und seinen Beschäftigten die erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Überdies ist sie ermächtigt, Informationen über den beabsichtigten Transport, den Behörden des Empfängermitgliedstaates zu übermitteln.

(8) Die nähere Gestaltung des Erlaubnisscheines gemäß Abs. 1, der Anzeige eines Transportes gemäß Abs. 2 und der Einwilligungserklärung gemäß Abs. 3 wird durch Verordnung des Bundesministers für Inneres bestimmt.
Also du brauchst einen "Erlaubnisschein" von deiner Waffenbehörde, diese bekommst du nur wenn du vorher eine "Einwilligungserklärung" von deinem deutschen Händler/Käufer hast.
Das man das ganze einem Ministerium auch noch melden muss wär mir neu!? Bei Kriegsmaterial und bei 3. staaten siehts natürlich anders aus!

Re: Export Kat. B nach Deutschland

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 10:28
von Incite
pastrana199 hat geschrieben: Di 9. Jul 2019, 08:50
Incite hat geschrieben: Mo 8. Jul 2019, 21:01 Dann musst du noch einen Exportantrag im entsprechenden Ö. Ministerium stellen und genehmigen lassen. Das hat nichts gekostet aber halt schon einige Zeit.
Danke schon mal für deine Antwort. Welches Ministerium ist dafür zuständig und wie lange hat es bei dir ca. gedauert?
Welches wurde eh schon genannt. Vom hinschicken des ausgefüllten Formulars bis ich alles wieder hier hatte waren das 3 Wochen? Aber das war jetzt nur geschätzt, genau weiß ich es nicht mehr.

@alfa: früher war das nicht nötig, jetzt ist es halt so.

Re: Export Kat. B nach Deutschland

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 11:58
von simultan4
Ich hatte vor kurzem Angefragt: EArms in Kapfenberg verlangte 99 Euro zu einem deutschen Händler.

Re: Export Kat. B nach Deutschland

Verfasst: Sa 13. Jul 2019, 20:09
von Flori0
Gibt es sonst noch Waffenhändler in der STMK der so etwas macht?
Würde mich Interessieren.