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Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Verfasst: Di 9. Jul 2019, 22:11
von wetabi_old
Servus, ich will meine Pistole vernickeln lassen in einem Galvanisierbetrieb, was muss ich wegen der Überlassung beachten? Wie rechtlich absichern?

Gruß

Re: Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 10:00
von Tagnor
Normalerweise solltest du eine Überlassungsbestätigung erhalten mit der Seriennummer drauf usw.
Was genau der Betrieb selbst alles benötigt kann ich dir nicht sagen. WBK mit freiem Platz wird vermutlich bei einem Ein-Mann Betrieb reichen. Im Cerakote-Thread hier im Forum wurde das schon mal diskutiert glaub ich. Lg

Re: Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 10:21
von wetabi_old
Tagnor hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:00 Normalerweise solltest du eine Überlassungsbestätigung erhalten mit der Seriennummer drauf usw.
Was genau der Betrieb selbst alles benötigt kann ich dir nicht sagen. WBK mit freiem Platz wird vermutlich bei einem Ein-Mann Betrieb reichen. Im Cerakote-Thread hier im Forum wurde das schon mal diskutiert glaub ich. Lg
Ja, das habe ich mir geben lassen.
Gruß

Re: Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Verfasst: So 28. Jul 2019, 18:48
von mastercrash
Mal ein Gedanke: Wäre es eigentlich für den Mitarbeiter eines solchen Galvanisierbetriebes der Waffen vernickelt nicht ein Bedürfnis auf dieser Grundlage mehr Kat B Plätze auf seiner WBK zu beantragen?

Immerhin verdient er damit seinen Lebensunterhalt und immer nur eine Waffe nach der anderen annehmen zu dürfen wegen der beschränkten Kat B Plätze wäre ein Eingriff in die Erwerbsfreiheit.