Seite 1 von 1
Waffenpass
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 21:48
von kurtk
Hallo
Als erstes möchte ich mich kurz Vorstellen bevor ich euch ein wenig nerve
Bin der Kurt komme aus Wien und bin zur Zeit in Besitz einer Glock 19
Jetzt habe ich ein Anliegen und bevor ich mich an die Behörde melde was ich
ja ungern mache da ich nicht gerne einen schlafenden Bären wecken möchte
frage ich euch um eure Meinung.
Ich habe Momentan einen Waffenpass mit der Einschränkung *Sicherheitsdienst*
Meine Frage ist muss ich bei der Behörde mich jetzt melden da ich nicht mehr im Sicherheitsgewerbe
tätig bin und muss mir eine Waffenbesitzkarte ausstellen lassen oder habe ich keine Meldepflicht.
Danke für eure Hilfe
Kurt
Re: Waffenpass
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 21:51
von Longchamp
meine bescheidene Meinung ohen Anspruch auf Gültigkeit: JA
Re: Waffenpass
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 22:28
von Warnschuss
Hallo Kurt. Willkommen im Forum!
Mir ist keine derartige Meldepflicht im WaffG bekannt.
Laut §21 Abs. 4 erlischt die Befugnis zum Führen sowieso automatisch, das heißt der Waffenpass gilt nur mehr als WBK.
Ich würde es nicht melden. Vielleicht hast ja eh bald wieder mit dem Sicherheitsgewerbe zu tun. Willst jetzt den WP zurückgeben und Dir eine WBK ausstellen lassen und dann später wieder einen WP? Das sind doch unnötige Kosten.
§21 WaffG
.
.
.
(4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren
ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit
auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen
Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen
erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr
ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher
Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer
gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.
Re: Waffenpass
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 22:32
von gewo
hi
willkommen hier

rechtliche lage traue ich mir ned zu beurteilen
ICH wuerde in dem fall die waffe keinesfalls mehr tatsaechlich fuehren
eine meldepflicht kann ich nicht erkennen ....
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 17:36
von kurtk
Hallo,
Danke für eure Antworten und Meinungen
Mir wurde ein Argument gebracht warum ich es melden müsste deswegen
meine Bedenken.
Argument war das ich die Waffe ja scharf mitführen könnte und bei einer Kontrolle
keiner Kontrollieren könne welche Tätigkeit ich jetzt ausüben würde.
Ich Handhabe es so seit ich nicht mehr Berechtigt bin, das ich die Waffe nicht
mehr scharf bei mir trage sondern in einen Koffer ohne Muni transportiere.
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 18:31
von Longchamp
und wozu transportierst du sie dann wenn du nicht schiessen gehst?
Bringt nix ausser etwaige probleme..
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 19:26
von kurtk
Longchamp hat geschrieben: wenn du nicht schiessen gehst?
Hab ich das geschrieben das ich nicht schiessen gehen
Ich meine Gassi gehen werde ich mit der Glock nicht
Re: Waffenpass
Verfasst: Do 17. Mär 2011, 12:04
von LoST
Meine unverbindliche Meinung:
Die Antwort ist mMn klar, ich zitiere aus dem sog. "Runderlass" aus Okt. 2006:
"2. Beschränkungsvermerk gem. Abs. 4
Als die Dauer der Tätigkeit ist z.B. die Dauer der Ausübung des Berufes (etwa eines
Kassenbotens oder Taxilenkers) anzusehen. Wechselt eine solche Person ihren
Beruf oder wird die berufliche Tätigkeit eingestellt, so fällt dadurch die Befugnis zum
Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen weg, d.h. der
Berechtigungsumfang des Waffenpasses reduziert sich auf den einer
Waffenbesitzkarte."
(S. 42)
Re: Waffenpass
Verfasst: Sa 19. Mär 2011, 13:58
von sonnwend
Hallo!
Kann mich Vorredner nur anschließen:
WP gilt nach Beendigung der "Tätigkeit" als "normale" WBK.
Umtausch/Rückgabe ist nicht nötig.
Grüße.