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Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Mi 31. Jul 2019, 09:50
von Carl_Gustaf_M96
Hallo
Ein Thema dass mich schon länger Interessiert ist die Frage welche Waffennummern an Kurwaffen wie Pistolen die nicht Nummerngleich sind relevant sind.
Es werden manchmal im Internet zb historische Pistolen ohne Neubeschuss aus der zeit des 2 Weltkrieges angeboten die entweder bei der damaligen Produktion oder auch danach in irgend welchen Arsenalen des Ostblockes wild-west zusammengebaut wurden, oder vl auch aufgrund eines Defektes diverse Teile ausgewechselt wurden, wo zb Griffstück, Schlitten oder der Lauf nicht die gleiche Nummer aufweisen.
Die Frage stellt sich nun: Wie schaut die Eintragung beim Kauf so einer Waffe und die eintragung ins ZWR genau aus?
Werden alle gestempelten Nummern die auf den Waffenteilen zu finden sind eingetragen? (das können bei manchen Russischen ja zum Teil mehrere sein, die manchmals ja auch nur schwer zu entziffern sind)
Habe auch schon mal eine, glaube es war eine P38 gesehen, wo Teilenummern mit XXX einfach überschlagen worden sind , und richtigstellend daneben eine andere Nummer gestempelt wurde. Ist so etwas rein rechtlich überhaupt möglich?
Kann es zb dann beim Kauf und einer Routinemässigen Kontrolle zu Problemen Führen wenn solche ungereimtheiten auftreten oder eher nicht?
Vielleicht hat ja einer von euch so ein "Problem" zu Hause und kann dazu etwas Berichten... Bei den K98 herrscht ja Teilweise ja ebenfalls Nummernchaos Pur...
Danke schonmal für euere Antworten.
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Mi 31. Jul 2019, 09:57
von gewo
du kannst ins ZWR bis zu drei nummern pro waffe eingeben
nur nummern auf waffenrelevanten teilen kommen in betracht
system
lauf
verschluss
wenn waffen oder waffenteile keine nummern haben werden sie mit "0000" ins ZWR erfasst
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Do 1. Aug 2019, 06:26
von burner
Ich hab mehrere (moderne) Sportgeräte, die nicht nummerngleich sind oder wo pro waffenrechtlich relevantem Teil mehr als eine Nummer drauf ist. z. B. bei Custom-Waffen, die aus Teilen von diversen Herstellern bestehen und dann natürlich eben nicht nummerngleich sind. Bei Import / Ersteintragung mach ich der Behörde immer eine entsprechende Fotodokumentation. Bisher nie Probleme (weder bei Kontrolle noch bei Import / Ersteintragung gehabt...).
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Do 1. Aug 2019, 07:35
von Papa Bär
Wenn ich jetzt eine (legale) Waffe besitze, wo sich 3 unterschiedliche Seriennummern an den waffentelevanten Teilen befinden, welche SN ateht dann beispielsweise am Kaufvertrag drauf?
Was is, wenn der Verkäufer/Käufer das nicht weiss und man nachträglich drauf kommt (dass mehrere Seriennummern vorhanden sind) ?
Und wenns keiner bemerkt, was is dann? Die jeweiligen Seriennummern der Teile bleiben ja irgendwo im System erhalten nur wie findet die irgend jemand jemals wieder?
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Do 1. Aug 2019, 12:14
von andishp
Bei uns auf der BH schauen sie im Zweifel nach wie die Waffe beim Vorbesitzer gemeldet war.
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Do 1. Aug 2019, 20:07
von Holadrio
Die andere Situation:
Bei den KW aus den USA (vielleicht auch aus anderen Länder) befindet sich die Seriennummer nur auf dem Griffstück.
Weder auf dem Verschluss noch auf dem Lauf. Hat sich bei den Kontrollen auch noch keiner daran gestoßen.
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 19:38
von Carl_Gustaf_M96
Wird im ZWR eigentlich Vermerkt wenn zb eine Waffe keinen Neuen (Gültigen) Beschuss aufweist oder is das für die Meldung nicht Relevant? Stichwort das man öfter in Inseraten findet: SAMMLERWAFFE OHNE GÜLTIGEN NEUBESCHUSS??
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 21:43
von rupi
das ist fürs ZWR irrelevant
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Di 26. Nov 2019, 11:35
von Promo
gewo hat geschrieben: Mi 31. Jul 2019, 09:57
du kannst ins ZWR bis zu drei nummern pro waffe eingeben
Inkorrekt, es sind bis zu 4 Nummern möglich.
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 19:38
Wird im ZWR eigentlich Vermerkt wenn zb eine Waffe keinen Neuen (Gültigen) Beschuss aufweist oder is das für die Meldung nicht Relevant?
Wird nicht vermerkt da nicht relevant. Ist reine Angabe darüber welche Schusswaffen jemand besitzt (mit Hersteller, Serialnummer, Modellangabe, Art der Waffe und Kaliber). WaffG fordert keine Angabe über Beschuss oder nicht.
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Di 26. Nov 2019, 11:48
von gewo
Holadrio hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 20:07
Die andere Situation:
Bei den KW aus den USA (vielleicht auch aus anderen Länder) befindet sich die Seriennummer
nur auf dem Griffstück.
Weder auf dem Verschluss noch auf dem Lauf. Hat sich bei den Kontrollen auch noch keiner daran gestoßen.
hier hat der Importeur (jener der die waffe erstmals im Gemeinschaftsgebiet in umlauf gebracht hat) gegen die hoechstbelastungsveroprdnung verstossen
er waere verpflichtet auf alle wesentlichen Waffenteile eine eindeutige nummer anzubringen
sowie auf einem teil sein Importeurskürzel (oder seinen Firmennamen) anzubringen
Re: Nicht Nummerngleiche Kurzwaffen Registrieren...
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 10:56
von Joewood
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 19:38
Wird im ZWR eigentlich Vermerkt wenn zb eine Waffe keinen Neuen (Gültigen) Beschuss aufweist oder is das für die Meldung nicht Relevant? Stichwort das man öfter in Inseraten findet: SAMMLERWAFFE OHNE GÜLTIGEN NEUBESCHUSS??
Der Punkt ist: Weltkriegswaffen, die nicht neu beschossen wurden haben per Definition keinen gültigen Beschuss. Stichtag/Jahr ist vor 1945 (glaub ich) Ist jedenfalls die Auskunft vom Beschussamt. Über das Warum kann man nur spekulieren. Vielleicht weil sich die Munitionsstärke geändert hat, vielleicht weil viele Dokumente verloren gegangen sind in den Nachkriesgwirren. Vielleicht, weil sich die Teststandards geändert haben...? Was weiß ich - da wird dir hier jemand kompetenter Auskunft geben können.
Fakt ist aber: Ob ein Beschuss drauf ist oder nicht, ist vollkommen egal. Es ist nur dann ein Problem, wenn der Schießstandsbesitzer drauf besteht, dass du mit einer gültig beschossenen Waffe daherkommst oder wenn tatsächlich was passiert, weil dann steigt unter Umständen die Versicherung aus. Bis zu einem gewissen Maß ist es auch Selbstschutz - genau aus dem Grund hab ich mir meine 80 Jahre alte PPK und FN Baby neu beschießen lassen. Die Laser Gravur war mir egal, weil die Waffen eh in einem so dermaßen schlechten Zustand waren, dass es zwecks Sammlung irrelvant war. Wären die Waffen in einem Sammlerzustand gewesen, hätte ich mir das sehr gut überlegt, ob ich die Gravur drauf haben will oder nicht. Zudem muss man sich schon überlegen, ob man eine Sammlerwaffe überhaupt auf den Schießstand mitnimmt. Für die Vitrine (und das ZWR) ist ein Beschuss somit vollkommen unnötig...