chris01 hat geschrieben: Di 20. Aug 2019, 19:57
- Spricht etwas gegen diese Wahl für eine Glock bzw. ein AUG?
Meiner Meinung nach vielleicht ein wenig die Lumen und Batteriewahl.
Ich hab die PL Mini, und die ist in der Nacht schon sau hell mit ihren 600lm. Wobei 1200 natürlich nicht doppelt so hell sind sondern nur ein bisserl.
Ich persönlich mag allerdings nur Lampen die entweder Li-Ion Batterien, vor allem 18650, schlucken oder direkt aufladbar sind.
Achtung: Ich bin ein Flashaholic.
Für die Glock ja, definitiv. Da find ich dieses System mit den 2 Wippen zum einschalten sehr ergonomisch.
Eben weil man mit der Standard-Griffhaltung ohne umgreifen an die Bedienelemente kommt.
Fürs AUG kann ich nichts sagen, aber auf der AR möchte ich meine Olight nicht nutzen.
Grund ist die Ergonomie. Ich kann das Dingens nicht ohne umgreifen einschalten, egal auf welcher Seite des Handguards ich es montiere. Und der Lauf wirft einen dicken Schatten
Da finde ich ein 08/15 45° offset Mount viel besser. Vor allem weil ich das Dingens dann aus dem Standard-Griff heraus bedienen kann.
Ob und wie schussfest meine Konstruktion ist weiß ich leider noch nicht, denn die Lampe ist selbst gebaut. Bin aber noch am überlegen ob ich die inneren vielleicht vergießen sollte.

Und ja, ich bin so tacticool dass ich sowas hab. Bitte steinigt mich nun.
chris01 hat geschrieben: Di 20. Aug 2019, 19:57
- Es ist doch jetzt legal, wenn man das Teil auf Pistole (bisher schon) oder einem Halbautomat (seit der Novelle) montiert, ja?
Korrekt. §17 Abs. 1 Z 5 wurde genau auf das hin verändert und ist so aktuell schon gültig.
Effektiv wurde exakt das "oder mit Gewehrscheinwerfern" entfernt.
Gegenüberstellung alt/neu:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712460.pdf
Leider nein, als ich mein PL-Mini gesucht habe waren die einzigen Optionen Amazon.co.uk und irgend ein tschechischer Händler nachdem Lampen ja bei unseren nördlichen Nachbarn ein dickes No-Go sind.