Verwahrung bei voller WBK
Verfasst: Mo 16. Sep 2019, 10:43
Kann ich mit voller WBK eine Kat. B Waffe zur Verfahrung übernehmen (z.B. wegen eines Todesfalles eines Bekannten)?
§ 43. (1) Befinden sich im Nachlaß eines Verstorbenen Schusswaffen der Kategorie B, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen, so hat derjenige, in dessen Obhut sich die Gegenstände im Erbfall befinden, dies unverzüglich der Behörde oder - sofern es sich um Kriegsmaterial handelt - der nächsten Militär- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen. Die Behörde hat gegebenenfalls die Sicherstellung oder vorläufige Beschlagnahme dieser Gegenstände zu veranlassen oder die zur sicheren Verwahrung erforderlichen Anordnungen zu treffen.
NEIN!chris01 hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 10:43 Kann ich mit voller WBK eine Kat. B Waffe zur Verfahrung übernehmen (z.B. wegen eines Todesfalles eines Bekannten)?
Schlosser?Bergsteirer hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 13:00 Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
Gott zum Gruß, Glück Auf, und Wei Hei vom Bergsteirer
Bergsteirer hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 13:00 Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
Gott zum Gruß, Glück Auf, und Wei Hei vom Bergsteirer
Hier in Kärnten war die Polizei wenige Tage nach dem Tod vor der Tür und hat die Waffen abgeholt. Die Waffen wurden auf der BH verwahrt bis das Erbe beschlossen war.gewo hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 14:45 die waffe bleibt im Normalfall bei einem Hinterbliebenen, auch wenn dieser kein Waffendokument hat
die Person aus dem kreis der Hinterbliebene welche die Waffe physikalisch übernimmt hat die behoerde des verstorbenen darüber nachweislich zu informieren
Tes-ta-mentNuss_95 hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 15:08Bergsteirer hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 13:00 Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
Gott zum Gruß, Glück Auf, und Wei Hei vom Bergsteirer
Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.
Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.
Nja, wen ich abtrete wird wohl meine Frau den Schlüssel aus meinem Hosensack an sich nehmen..Nuss_95 hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 15:08Bergsteirer hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 13:00 Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
Gott zum Gruß, Glück Auf, und Wei Hei vom Bergsteirer
Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.
Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.
wenn es dazu keine zustimmung der gattin gab dann ist das veruntreuung bzw diebstahl.IR84 hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 19:38Ich hatte erst einmal die Erfahrung gemacht, als ein Bekannter (ehemaliger Polizist) verstorben ist. Da hat die Polizei 5 Stunden nach der Todesmeldung alle registrierten Waffen Kat B und C abgeholt, die Ehefrau wurde gar nicht gefragt ob sie damit einverstanden ist.Nuss_95 hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 15:11
Hier in Kärnten war die Polizei wenige Tage nach dem Tod vor der Tür und hat die Waffen abgeholt. Die Waffen wurden auf der BH verwahrt bis das Erbe beschlossen war.
Nach Abwicklung der Erbschaft wurden die Waffen dann verkauft, die Witwe bekam keine WBK.
Ist vielleicht von Behörde zu Behörde unterschiedlich in der Handhabung....
Hat sie eine beantragt?IR84 hat geschrieben: Mo 16. Sep 2019, 22:33 Das Geld vom Waffenverkauf hat sie ja bekommen, nur WBK gab es keine. Warum es keine WBK gegeben hat weiß ich allerdings nicht.