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2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 16:55
von DarthAlexxx

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 19:31
von bino71
Danke. Man sieht auch schon die geheimnisvolle neue WBK/WP.

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 19:45
von milu
Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 20:41
von gewo
milu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 20:43
von Promo
Wurde schon am 8. Oktober hier diskutiert: viewtopic.php?f=20&t=47348

Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 21:05
von Sauer202
gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Gewo, wo steht das in der Verordnung? Kann es leider nicht finden.

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 21:36
von hape
Positiv, keine großen Änderungen.

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Mi 30. Okt 2019, 18:32
von Sauer202
gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 01:13
von gewo
Sauer202 hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 18:32
gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?
es war immer schon seit dem fruehjahr geplant dass es dazu einen erlass oder eine verordnung im herbst geben soll
wenn sie da jetzt ned drinnen steht gibts zwei moeglichkeiten
A.) es kommt noch ein erlass nach
B.) man verzichtet drauf

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 21:40
von Sauer202
gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Und nochmals die Frage!
Wo ist deine Antwort in der 2. Waffengesetzdurchführungsverordnung zu finden?

Du schreibst j das „verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht“ in der verordnung steht bzw. Dies die Änderungen sind.

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Sa 9. Nov 2019, 12:28
von Sauer202
Gewo, die Frage an dich ist immer noch offen!

Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 21:36
von Mauser98Lover
Promo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:43 Wurde schon am 8. Oktober hier diskutiert: viewtopic.php?f=20&t=47348

Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html
gibt es auch noch andere Durchführungsverordnungen? Also neben der neuen und der ausm 97er Jahr wo die JHP muni verboten wurde?