2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Verfasst: Di 29. Okt 2019, 16:55
Seit soeben online
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
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Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
verwahrung fuer die jaegermilu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
Gewo, wo steht das in der Verordnung? Kann es leider nicht finden.gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaegermilu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaegermilu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
es war immer schon seit dem fruehjahr geplant dass es dazu einen erlass oder eine verordnung im herbst geben sollSauer202 hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 18:32Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaegermilu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Und nochmals die Frage!gewo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaegermilu hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 19:45 Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
gibt es auch noch andere Durchführungsverordnungen? Also neben der neuen und der ausm 97er Jahr wo die JHP muni verboten wurde?Promo hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 20:43 Wurde schon am 8. Oktober hier diskutiert: viewtopic.php?f=20&t=47348
Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html