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Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 00:25
von Parallaxe
Liebe Leute, ich sage gleich vorneweg, dass ich mich durch diverse Diskussionen um Waffenrecht gewühlt habe, die hier im Forum stattgefunden haben. Als Nicht-Jurist und auch Frischling bei Schusswaffen konnte ich mir keine Klarheit verschaffen und hoffe auf Hilfe. Also bitte nicht böse sein, wenn ich entsprechende Antworten in anderen Threads überlesen habe - wahrscheinlich ist, dass ich es einfach nicht verstanden habe.
Also:
Heute habe ich mir, als frischer WBK-Besitzer, eine Schmeisser AR15 - M4 Austria Modell M5F (.223 Rem) gegönnt, dazu 5 Magazine mit einer Kapazität von 30 Schuss reserviert, also die Magazine noch nicht gekauft. Ich denke, dass ich mich in dynamischem Schießen versuchen möchte, und da machen nach meiner Anfängerwahrnehmung 10er Magazine keinen Sinne.
Anyway, der Waffenhändler meines Vertrauens meinte, ich müsste nichts weiter machen und melden, die Waffe trage er ja ins ZWR ein, und das wärs auch schon - was nach dem 14.12. passiere, wisse niemand genau, aber bezüglich der Magazine müsste ich auch nichts zusätzlich unternehmen.
So weit so gut, ich vertraue dem Herrn. Aber ich habe dann hier von einer Limitierung an Waffenzubehör gelesen, und zwar auf 4 Stück für zwei Kat. B Waffen. Das ist eine mehrdeutige Formulierung.
Heißt das jetzt, dass ich ab 14.12. nur mehr 3 dieser Magazine besitzen darf, wenn ich eine zweite Kategorie B Waffe mit einem Magazin besitzen möchte? Oder zwei Kat B Waffen und 4 Magazine für eine Waffe, aber 0 für die andere? Das wäre wohl sinnlos, wenn man davon ausgeht, dass die Magazine nicht für beide Waffen kompatibel wären.
Eigentlich wäre ich dann wohl gezwungen, jeweils zwei Magazine zu haben, wenn ich zwei B-Waffen mit einer gewissen Ausstattung haben wollte.
Und was hat das ganze mit "Altbestand" zu tun? Wären meine Magazine, die ich ja vor 14.12. kaufen würde, dann Altbestand und deren Zahl nicht begrenzt?
Vielen Dank für Hilfe - wie gesagt, es scheint manches ohnehin beantwortet zu sein, aber ich verstehs einfach nicht...
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 00:41
von Mr_M
Hi!
Leider kann ich dir auch net weiterhelfen. Bin ebenfalls Rookie. Aber ich glaube hier im Forum ist das mim Altbestand ein "Running Gag" oder auf gut Deutsch a Schmäh.
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 01:00
von rhodium
Wenn du diese vor dem 14.12. kaufst hat du zwei Tatsachen geschaffen
a) du hast sie (was später ohne Genehmigung nicht mehr geht) und
b) du hast eine lange Zeit dir zu überlegen wann du diese wie meldest
... Deine Chance
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 01:07
von nerd
Magazine zählen nicht als Zubehör. Waffenrechtlich relevantes Zubehör wären z.b. Wechsellauf, Verschluss, bei einem AR15 der Upper.
In Zukunft wirst du das Recht haben, Zubehör in Höhe der doppelten Anzahl an WBK Plätzen zu jeweiligen Basiswaffen anzuschaffen. Wie das genau im Detail ablaufen wird, kann ich dir nicht sagen. Daher stammt vermutlich die Zahl 2, welche du im Zusammenhang mit Zubehör gehört hast.
Magazine kannst du so viele haben, wie du willst bzw. dir leisten möchtest. Alles was du vor dem 14.12. kaufst, ist Altbestand und muss binnen 2-Jahresfrist gemeldet werden. Der genaue Modus des Meldens wird noch bekanntgegeben. Nach dem 14.12. musst du eine eigene Magazin-WBK beantragen, mit bestimmten Auflagen, die hier im Forum unter Edelsportschütze subsumiert werden. Zu der Frage, was sich nach dem 14.12. alles ändern wird und was noch offen ist bezüglich Verordnungen, findest du hier im Forum zahlreiche Beiträge.
Für heute einmal kannst du beruhigt schlafen, mit deinen Anschaffungen scheint alles in Ordnung.
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 08:45
von Parallaxe
Liebe Leute, vielen Dank für Eure Antworten. Vor allem nerd, da bedank ich mich bei Dir für die detaillierte und strukturierte Antwort - es ist wohltuend, einen Pfad durch dieses Dickicht gezeigt zu bekommen.
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 08:57
von Papa Bär
nerd hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 01:07
Nach dem 14.12. musst du eine eigene Magazin-WBK beantragen, mit bestimmten Auflagen, die hier im Forum unter Edelsportschütze subsumiert werden.
Da hätte ich bitte gerne den Gestzestext dazu, Danke
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 09:11
von Baxter
Papa Bär hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 08:57
nerd hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 01:07
Nach dem 14.12. musst du eine eigene Magazin-WBK beantragen, mit bestimmten Auflagen, die hier im Forum unter Edelsportschütze subsumiert werden.
Da hätte ich bitte gerne den Gestzestext dazu, Danke
Der "Edelsportschuetze" nach §17 Abs3 ist eine Möglichkeit, aber auch die Meldung des Altbestand nach §58 Abs13.
Edelsportschuetze kann an Auflagen gebunden sein, der Altbestand nach dem Gesetz nicht.
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 09:13
von kuni
Papa Bär hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 08:57
nerd hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 01:07
Nach dem 14.12. musst du eine eigene Magazin-WBK beantragen, mit bestimmten Auflagen, die hier im Forum unter Edelsportschütze subsumiert werden.
Da hätte ich bitte gerne den Gestzestext dazu, Danke
Der Gesetzestext ist das "normale" Waffengesetz. Diese "Magazinbesitzkarte" wurde anscheinend für Leute geschaffen, welche Magazine besitzen, aber keine WBK. Es gibt anscheinend Magazinsammler - ohne Waffen
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 09:13
von Papa Bär
Meine frage bezog sich eigentlich auf die eigene WBK für Magazine....
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 09:18
von Baxter
Papa Bär hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 09:13
Meine frage bezog sich eigentlich auf die eigene WBK für Magazine....
§58
(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. XX/2018 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11
rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig,
wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden. Für verbotene
Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte
oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der
Behörde entsprechend einzuschränken.
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber,
Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu
meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des
Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf
Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des
Abs. 12, 13 und 18.
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 10:41
von rhodium
Fakt ist: ab 15.12. wird dir kein Händler mehr ein HiCap-Magazin "bloss so" verkaufen.
Das sagt eigentlich alles ... wenn du sie benötigst, kauf sie jetzt
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 10:46
von Baxter
Richtig, um Hicaps weiter zu kaufen wird man einen Eintrag nach §17 Abs1 Z 7/8 oder/und 9/10 auf seiner WBK brauchen, siehe auch
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 86239.html
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 11:44
von Steppenwolf
kuni hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 09:13
Papa Bär hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 08:57
nerd hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 01:07
Nach dem 14.12. musst du eine eigene Magazin-WBK beantragen, mit bestimmten Auflagen, die hier im Forum unter Edelsportschütze subsumiert werden.
Da hätte ich bitte gerne den Gestzestext dazu, Danke
Der Gesetzestext ist das "normale" Waffengesetz. Diese "Magazinbesitzkarte" wurde anscheinend für Leute geschaffen, welche Magazine besitzen, aber keine WBK. Es gibt anscheinend Magazinsammler - ohne Waffen
Ja - aber auch für Personen die bis zum 14. 12 z.b. Eine Kat. C mit high cap magazin(e) besitzen.
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: So 24. Nov 2019, 11:47
von kuni
Steppenwolf hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 11:44
kuni hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 09:13
Papa Bär hat geschrieben: So 24. Nov 2019, 08:57
Da hätte ich bitte gerne den Gestzestext dazu, Danke
Der Gesetzestext ist das "normale" Waffengesetz. Diese "Magazinbesitzkarte" wurde anscheinend für Leute geschaffen, welche Magazine besitzen, aber keine WBK. Es gibt anscheinend Magazinsammler - ohne Waffen
Ja - aber auch für Personen die bis zum 14. 12 z.b. Eine Kat. C mit high cap magazin(e) besitzen.
stimmt - obwohl es hier noch offene Fragen gibt (was ist mit einem 10 Schuss .458 SOCOM Magazin, was ist mit einem Magazin welches explizit für einen Repetierer gebaut wurde, aber in ein AR15 passt)
Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...
Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 16:55
von Promo
Das Gesetz reglementiert ausdrücklich Magazine für halbautomatische Schusswaffen, nicht aber Magazine für vollautomatische Schusswaffen oder Magazine für Repetierer.
Folglich lautet meine Interpretation, dass das Magazin von einem Repetierer, welches von einem Vollautomaten entstammt, nicht von den Regelungen des § 17 erfasst sind und daher auch nicht gemeldet werden müssen.