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Kat D Altbestand melden

Verfasst: Mi 4. Dez 2019, 10:47
von Hane
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden:
Kat D wird mit 14.12.19 zu Kat C.
Altbestand, der noch nicht gemeldet wurde, weil vor Datum xxx besessen muss dann innerhalb von 2 Jahren gemeldet werden.
Habe jetzt gehört, wenn man nach dem 14.12.19 meldet muss man auch das Kaufdatum und den Vorbesitzer/den Verkäufer angeben. Ist das wahr oder ein Blödsinn?
Bei einer Meldung vor dem 14.12.19 sollte das ja nicht so sein.
Gibt es Unterschiede bei der Meldung vorher/nachher bezüglich Gebühren?
Wird man eventuell wieder selbst melden können?
Falls schon beantwortet bitte ich um Entschuldigung, aber ich habe den Überblick verloren.

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Mi 4. Dez 2019, 11:43
von gewo
ZWR gebühren setzt jeder haendler individuell fest
wir verlangen schon seit jahren 11,- inkl. pro ZWR Meldung
werden wir wohl mal nach oben anpassen oder so

selbst Meldungen nicht moeglich
hat damals nur Probleme gemacht weil die leut die hersteller Modelle und Seriennummern ihrer waffen entweder ned kannten, ned kennen wollten oder absichtlich Unsinn eingetragen haben
die behoeden arbeiten nach wie vor an der Begradigung der damals falsch eingegebenen Daten

(und ja, auch die haendler haben am Anfang oft Fehler gemacht, das ist eh nix neues)

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Mi 4. Dez 2019, 19:00
von Unterförster
Hane hat geschrieben: Mi 4. Dez 2019, 10:47 Habe jetzt gehört, wenn man nach dem 14.12.19 meldet muss man auch das Kaufdatum und den Vorbesitzer/den Verkäufer angeben. Ist
Keine Ahnung, aber genausowenig Ahnung hab ich, von wem and wann genau ich vor locker 25 Jahren meine BDF gekauft habe. (Ein Gewehr kaufen war damals ja so, wie wennst ein Packerl Tchick gekauft hast- über 18 hast halt sein müssen, und das wars auch schon.)

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Mi 4. Dez 2019, 19:01
von GehtDas
Kann man Kat A theoretisch auch noch nachmelden?
Z. B. Eine Pumpgun?

Lg

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 08:20
von Hane
Und wie schaut das jetzt mit der Meldung nach dem 14.12. aus?
Muss man da wirklich den Vorbesitzer und das Kaufdatum angeben oder ist das Blödsinn?

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 08:32
von fast12
Ich empfehle folgende Threads:

WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
viewtopic.php?f=20&t=47782

WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
viewtopic.php?f=20&t=47783&start=15

[Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
viewtopic.php?f=20&t=47868

Die Antwort auf deine konkrete Frage findest du im ersten Link auf Seite 1

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 09:04
von Hane
Dankeschön!
Also der Vorbesitzer muss gemeldet werden.
Unter diesen Umständen ist es eventuell einfacher den Kat D Altbestand vor dem 14.12. zu melden.

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 09:28
von gewo
Hane hat geschrieben: Do 5. Dez 2019, 09:04 Dankeschön!
Also der Vorbesitzer muss gemeldet werden.
Unter diesen Umständen ist es eventuell einfacher den Kat D Altbestand vor dem 14.12. zu melden.
Bei vor dem Sommer 2012 gekauften Flinten ist es ALTBESITZ da ist der Vorbesitzer nicht relevant

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 09:58
von Promo
GehtDas hat geschrieben: Mi 4. Dez 2019, 19:01 Kann man Kat A theoretisch auch noch nachmelden?
Z. B. Eine Pumpgun?
Klar kannst du bei der Polizei anrufen und sagen du hast eine nicht gemeldete Pumpgun seit ein paar Jahren daheim. Dann ist sie auch gemeldet.

Re: Kat D Altbestand melden

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 15:02
von gewo
Promo hat geschrieben: Do 5. Dez 2019, 09:58
GehtDas hat geschrieben: Mi 4. Dez 2019, 19:01 Kann man Kat A theoretisch auch noch nachmelden?
Z. B. Eine Pumpgun?
Klar kannst du bei der Polizei anrufen und sagen du hast eine nicht gemeldete Pumpgun seit ein paar Jahren daheim. Dann ist sie auch gemeldet.
:lol: :lol: :lol: