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Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 09:29
von CharlyOne13
Guten Morgen an alle!
gleich Vorweg - ich bin seit 10 Min aktiv und somit absoluter Neuling hier, lese aber sehr regelmäßig Eure Beiträge mit. Hier mal Danke für die Möglichkeit eines solch Forums und die guten Beiträge!!
Bin bereits sehr lange Sportschütze - oder nach neuem Jargon - Schießsportausübender

und darf mich im Zusammenhang mit dem Stichtag 14.12. kurzfristig mit einer Frage an Euch wenden:
Besitze bereits seit längerem ein OA15 (auch mit langen Mags) - Altbestandsregelungen sind mir diesbezüglich Großteils bekannt...
Hätte nun die Möglichkeit
Schmeisser AR15 9mm (die kurze Variante) zu kaufen...
Tun oder nicht tun ??? Und zwar aus
rechtlicher Sicht! Ist diese bereits vor 14.12. legal zu erwerben / besitzen??
Angeboten wird sie sehr breitflächig, aber man findet eigentlich nichts konkretes, außer dass natürlich Händler sagen "ist alles ok"
Wie ist Eure Sicht (außer dass sie (über)teuer) ist - aber den Willhaben-Faktor brauch ich hier niemanden erklären
Vielen Dank für Eure Antwort
Re: Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 09:32
von doorman
Wie kurz ist kurz?
Die Länge entscheidet ob’s nach dem 14.12. sofort Kat A wird weil zu kurz (somit Altbestandsregelung) oder nur wennst die gossen Mags ansteckst.
Re: Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 09:46
von Coolhand1980
Ich würde mir auf keinen Fall einen 2. WBK Platz mit einer 9mm belegen, wenn ich schon eine AR in 223 hab.
Kauf dir die als Wechselsystem. Gut, den Bescheid dafür wirst vor dem 14. nicht mehr bekommen können.
Folglich musst überlegen, ob du doch den WBK Platz opfern willst, oder aber nach dem 14. einen 9mm Upper als Wechselsystem haben willst.
Re: Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 09:58
von Baxter
Wenn du die 10.5" Variante meinst, ich habe sie seit Mitte September.
Wenn du Fragen dazu hast, gerne per PN.
lg
Bax
Re: Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 10:03
von CharlyOne13
Hallo & Danke
"kurz" heißt LL 10,5" Gesamt 69,3 cm eingeschoben, 76,9 cm ausgeschoben. Soweit ich verstehe ist nicht nur die Länge für Kat A maßgeblich sondern vor allem auch die verwendeten Magazine und die herstellerseitige Fertigung als originärer Halbautomat!?
Plätze sind weniger das Problem ich hab noch 2 frei und könnte aufgrund langer Vereinszugehörigkeit erweitern.
Ein Erwerb nach dem 14. ist mal sicher Kat B, dann darf ich aber nur 10er Magazine verwenden und keine längeren die ich schon zu Hause habe.
Re: Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 10:35
von Baxter
Die 10,5" Schmeisser von der Länge her gesehen keine Waffe nach §17 Abs1. Z11. Wenn du sie noch heute oder morgen kaufst und im ZWR eingetragen wird, kannst du Altbestand für §17 Abs.1 Z8 anmelden und somit auch ausserhalb des Schießplazes HiCap Magazine anstecken.
Wen du sie erst ab dem 14.12 kaufst, kannst du sie ganz normal mit einem 10Schuss Magazin als Kat B melden. Die bereits bestehenden HiCap Magazine müsstest du innerhalb von 2 Jahren melden und dürfstest sie (noch der aktuelle Forumswissen) auf einem Schießplatz nach §14 anstecken.
Oder du beantragst die Edelsportschützenausnahme nach §17 Abs3.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14
Re: Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 10:52
von CharlyOne13
Baxter, vielen Dank!
grundsätzlich ist mir das klar.
Mir geht's darum zu erfahren, ob diese Waffe in Ö eine "Zulassung" (Bescheid d. Einstufung Kat B - und zwar vor 14.12.) hat oder nicht.
Du schreibst, du hast bereits eine - dh. es gab auch keine Beanstandungen seitens der Behörde? Ist das eine Austria-Version?? Die kanns ja beim Masseverschluss mangels Verriegelungswarzen nicht geben!?
Ich hab hier gelesen, dass es durchaus Themen bei einer BH damit gab, allerdings ist der Beitrag einige Monate alt...
Re: Schmeisser AR15-9 9mm
Verfasst: Do 12. Dez 2019, 11:00
von Baxter
CharlyOne13 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 10:52
Baxter, vielen Dank!
grundsätzlich ist mir das klar.
Mir geht's darum zu erfahren, ob diese Waffe in Ö eine "Zulassung" (Bescheid d. Einstufung Kat B - und zwar vor 14.12.) hat oder nicht.
Du schreibst, du hast bereits eine - dh. es gab auch keine Beanstandungen seitens der Behörde? Ist das eine Austria-Version?? Die kanns ja beim Masseverschluss mangels Verriegelungswarzen nicht geben!?
Ich hab hier gelesen, dass es durchaus Themen bei einer BH damit gab, allerdings ist der Beitrag einige Monate alt...
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