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Änderungen mit 14.12.19?
Verfasst: Mo 16. Dez 2019, 23:45
von Wiegl
Hallo,
ich hab hier ja schon öfters nach der Meinung Anderer gefragt, was sich mit 14.12.2019 im Waffengesetz ändern wird. Ich höre schon das ganze Jahr, dass viele Waffen welche als Kat. A eingestuft waren nun Kat. B werden aber ich kann keine Infos dazu finden. Falls sich was geändert hat, was und wo kann ich mehr darüber erfahren?
Vielen Dank im Voraus!
Re: Änderungen mit 14.12.19?
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 00:34
von AUG-andy
Das ist jetzt bereits der 67 Thread zu diesem Thema.
Die Suchfunktion kennt hier anscheinend niemand.
Nochmals zum Nachlesen :
viewtopic.php?f=20&t=47783
viewtopic.php?f=20&t=47782
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14
Re: Änderungen mit 14.12.19?
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 00:39
von Steelman
Wiegl hat geschrieben: Mo 16. Dez 2019, 23:45
Hallo,
ich hab hier ja schon öfters nach der Meinung Anderer gefragt, was sich mit 14.12.2019 im Waffengesetz ändern wird. Ich höre schon das ganze Jahr, dass viele Waffen welche als Kat. A eingestuft waren nun Kat. B werden aber ich kann keine Infos dazu finden. Falls sich was geändert hat, was und wo kann ich mehr darüber erfahren?
Vielen Dank im Voraus!
Also bei aller Fairness, ein 3/4 Teil den Forums ist voll mit Beiträgen zu diesem Thema......
Sag einmal, wo schaust du eigentlich hin?
Re: Änderungen mit 14.12.19?
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 00:45
von Emil
Wiegl hat geschrieben: Mo 16. Dez 2019, 23:45
Hallo,
ich hab hier ja schon öfters nach der Meinung Anderer gefragt, was sich mit 14.12.2019 im Waffengesetz ändern wird. Ich höre schon das ganze Jahr, dass viele Waffen welche als Kat. A eingestuft waren nun Kat. B werden aber ich kann keine Infos dazu finden. Falls sich was geändert hat, was und wo kann ich mehr darüber erfahren?
Vielen Dank im Voraus!
Vereinfacht gesagt:
Bis zum 14.12.2019 waren
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre gemäß der Kriegsmaterialverordnung immer Kriegsmaterial und damit Kat A, es musste also ein halbautomatischer Karabiner oder Gewehr nachweislich ein "Jagd oder Sportgewehr" sein um eine - oft sehr aufwendige - Einstufung als Kat B zu bekommen.
Seit dem 14.12.2019 sind laut § 5 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz
halbautomatische Karabiner oder Gewehre kein Kriegsmaterial mehr, es wird kein Bezug mehr auf "Jagd- und Sportgewehre" genommen. (Diese Abgrenzung mit "Jagd- und Sportgewehre" war in der Vergangenheit sehr unpraktikabel und schwierig)
Für die genauen Details was jetzt Kat B geworden ist musst du dich aber in den entsprechenden Themen hier im Forum einlesen.