Flinten - Waffengesetz
Verfasst: Di 29. Mär 2011, 22:09
Wie kam es eigentlich zur "Sonderbehandlung" von Flinten im österreichischen Waffengesetz?
Pumpgun wurde durch Anlassgesetzgebung zu Kat. A
(und dem gesetzestreuen Bürger wurde hiermit die Möglichkeit zur Anschaffung der geeignetsten nicht-HA Langwaffe zur SV genommen. Schönen Dank an die großen Geister für diese Glanzleistung)
Kat. B wurde, wenn ich mich nicht täusche, eigentlich für HA bzw. FFW-Waffen geschaffen.
Wie kam es dazu das man schlußendlich auch Repetierflinten in Kat. B steckte? - Eine Folgeerscheinung der VSRF-Kat.A-Geschichte? - Wie wurde hier argumentiert bzw. hatte man Argumente überhaupt für notwendig erachtet?
Warum wurden für Flinten eine, im Vergleich zu Büchsen, verschärfte Mindestgesamtlänge und eine Mindestlauflänge eingeführt? Gibts dafür gute Argumente oder haben sich die Verantwortlichen von Hollywood-Filmen (in denen eine derartige Waffe manchmal von Bösewichten benutzt wird) einen Schrecken einjagen lassen?
Dass das österreichische Waffengesetz nicht gänzlich frei von Logiklöchern ist, ist mir bewusst. Dennoch starte ich hiermit wiedereinmal den Versuch den brillianten Gedankengängen von so manchen großen Denker, welche auf unser Waffengesetz losgelassen wurden, nachzuvollziehen.
Pumpgun wurde durch Anlassgesetzgebung zu Kat. A
(und dem gesetzestreuen Bürger wurde hiermit die Möglichkeit zur Anschaffung der geeignetsten nicht-HA Langwaffe zur SV genommen. Schönen Dank an die großen Geister für diese Glanzleistung)
Kat. B wurde, wenn ich mich nicht täusche, eigentlich für HA bzw. FFW-Waffen geschaffen.
Wie kam es dazu das man schlußendlich auch Repetierflinten in Kat. B steckte? - Eine Folgeerscheinung der VSRF-Kat.A-Geschichte? - Wie wurde hier argumentiert bzw. hatte man Argumente überhaupt für notwendig erachtet?
Warum wurden für Flinten eine, im Vergleich zu Büchsen, verschärfte Mindestgesamtlänge und eine Mindestlauflänge eingeführt? Gibts dafür gute Argumente oder haben sich die Verantwortlichen von Hollywood-Filmen (in denen eine derartige Waffe manchmal von Bösewichten benutzt wird) einen Schrecken einjagen lassen?
Dass das österreichische Waffengesetz nicht gänzlich frei von Logiklöchern ist, ist mir bewusst. Dennoch starte ich hiermit wiedereinmal den Versuch den brillianten Gedankengängen von so manchen großen Denker, welche auf unser Waffengesetz losgelassen wurden, nachzuvollziehen.