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Standard Glock Magazine (unter 20 Schuss) mit Basiswaffe und ein neuer Halbautomat in 9x19 mit Glock-Magazinen

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 15:29
von Glock1768
Hallo,

ich habe folgende Situation: habe mehrer Glock-Pistolen in 9x19 mit entsprechenden Magazinen (15/17 und 19 Schuss). Habe mir NACH dem 14.12.2019 einen AR-15 Halbautomaten in 9x19 geholt, welcher Glock-Magazine aufnimmt. Bei diesem Halbautomaten war natürlich ein 10 Schuss Magazin dabei.

Meine Frage: all meine Glock Magazine mit mehr als 10 Schuss wären ja für den Halbautomaten jetzt High-Cap-Magazine und damit meldepflichtig.

Ich bin mir jedoch sicher gelesen zu haben, dass es bei den Magazinen primär hinsichtlich der Meldung darum geht (wenn die entsprechende Basiswaffe vorhanden ist) für welche Basiswaffe diese gebaut (gekauft) wurden.

Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe wären daher all diese Magazine den Kurzwaffen zugehörig, damit für den Halbautomaten irrelevant und nicht meldepflichtig .... RICHTIG???

Bitte helft mir hier weiter ... am besten bitte mit den Quellangaben ... Danke ;)

Re: Standard Glock Magazine (unter 20 Schuss) mit Basiswaffe und ein neuer Halbautomat in 9x19 mit Glock-Magazinen

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 15:49
von Emil
Glock1768 hat geschrieben: Sa 11. Jan 2020, 15:29 Hallo,

ich habe folgende Situation: habe mehrer Glock-Pistolen in 9x19 mit entsprechenden Magazinen (15/17 und 19 Schuss). Habe mir NACH dem 14.12.2019 einen AR-15 Halbautomaten in 9x19 geholt, welcher Glock-Magazine aufnimmt. Bei diesem Halbautomaten war natürlich ein 10 Schuss Magazin dabei.

Meine Frage: all meine Glock Magazine mit mehr als 10 Schuss wären ja für den Halbautomaten jetzt High-Cap-Magazine und damit meldepflichtig.

Ich bin mir jedoch sicher gelesen zu haben, dass es bei den Magazinen primär hinsichtlich der Meldung darum geht (wenn die entsprechende Basiswaffe vorhanden ist) für welche Basiswaffe diese gebaut (gekauft) wurden.

Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe wären daher all diese Magazine den Kurzwaffen zugehörig, damit für den Halbautomaten irrelevant und nicht meldepflichtig .... RICHTIG???

Bitte helft mir hier weiter ... am besten bitte mit den Quellangaben ... Danke ;)
Ja das ist richtig, dein Halbautomat bleibt Kat B, dass deine <20 aber >10 Kurzwaffenmagazine zufällig auch in den Halbautomaten passen ändert nichts daran, du darfst die Magazine nur nicht an den Halbautomaten anstecken! Dafür wäre eine Kat A Bewilligung erforderlich. Quelle suche ich dir gleich.

Re: Standard Glock Magazine (unter 20 Schuss) mit Basiswaffe und ein neuer Halbautomat in 9x19 mit Glock-Magazinen

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 15:50
von Glock1768
Super, ich danke dir ... Das ich sie nicht anstecken darf ist klar

Re: Standard Glock Magazine (unter 20 Schuss) mit Basiswaffe und ein neuer Halbautomat in 9x19 mit Glock-Magazinen

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 15:58
von Emil
Glock1768 hat geschrieben: Sa 11. Jan 2020, 15:50 Super, ich danke dir ... Das ich sie nicht anstecken darf ist klar
Gerne, hier die Quelle; Erläuterungen zum Gesetz S. 6 zweiter Absatz, direkt von der Parlament Homepage:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712459.pdf
Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für 17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe gemäß Z 8 befinden würde.

Re: Standard Glock Magazine (unter 20 Schuss) mit Basiswaffe und ein neuer Halbautomat in 9x19 mit Glock-Magazinen

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 16:02
von Emil
Der entscheidende Satz ist dann der nächste Absatz also Erläuterungen zum Gesetz S. 6 dritter Absatz, direkt von der Parlament Homepage:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712459.pdf
Die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als verbotenes Magazin gemäß Z 10 oder als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen, richtet sich danach, für welche Schusswaffe dieses Magazin erzeugt wurde.

Re: Standard Glock Magazine (unter 20 Schuss) mit Basiswaffe und ein neuer Halbautomat in 9x19 mit Glock-Magazinen

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 16:02
von Glock1768
Genau das Schriftstück meinte ich ... Wusste nur nicht mehr wo ich es damals gefunden hatte ... Nochmals danke!!!