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Waffenverbot - Überraschung?

Verfasst: Mo 16. Mär 2020, 20:08
von eXistenZ
Weil mir etwas seltsames von jemanden über jemanden erzählt wurde, was ich nicht so recht glauben kann …

Jemand der ein Waffenverbot bekommen hat wird immer (schriftlich) von der Behörde informiert, oder?

Es ist also ausgeschlossen das jemand erst erfährt das er ein Waffenverbot hat wenn es (ohne WBK/WP) vor einem Waffenkauf zur Abfrage vom Händler kommt bzw. das jemand das erst erfährt wenn er eine WBK beantragt. Richtig?


(Im konkreten Fall geht es um jemanden der in der Vergangenheit Rehab-Geld wegen einer psychischen Erkrankung beantragt hatte, zu diesem Zeitpunkt aber noch keine registrierte Waffe besessen hatte und wo angeblich die Information der psychischen Erkrankung vom Gericht an die andere Behörde weitergeleitet wurde und wo aufgrund der Krankheitsgeschichte die Verlässlichkeit angezweifelt wurde)

Re: Waffenverbot - Überraschung?

Verfasst: Mo 16. Mär 2020, 20:20
von zeroflow
Mein Verdacht: Diese Person hat kein Waffenverbot gem. § 12 WaffG sondern ist gem § 8 WaffG nicht verlässlich.

Durch das stille-post spielen wurde dann aus "ich darf keine Waffe kaufen" - "ich habe ein Waffenverbot"

Wsl. ähnlich wie das "Waffenverbot" beim Zivi

Re: Waffenverbot - Überraschung?

Verfasst: Mo 16. Mär 2020, 20:40
von eXistenZ
Also wäre ist nicht abwegig, dass das Sozialgericht (das wegen der Rehab-Geld Klage mit dem Fall beschäftigt war) die damalige psychische Erkrankung an die Waffenbehörde gemeldet hat und die Waffenbehörde aufgrund der damaligen psychischen Erkrankung die Verlässlichkeit als nicht gegeben ansieht?

Ich dachte eigentlich das mir etwas ziemlich abwegiges erzählt wurde.

Re: Waffenverbot - Überraschung?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 16:32
von Promo
Waffenverbot wird als Bescheid zugesendet, theoretisch wäre das möglich. Normalerweise ist vor einem Waffenverbot aber ein vorläufiges Waffenverbot schon verhängt.