Waffenverbot - Überraschung?
Verfasst: Mo 16. Mär 2020, 20:08
Weil mir etwas seltsames von jemanden über jemanden erzählt wurde, was ich nicht so recht glauben kann …
Jemand der ein Waffenverbot bekommen hat wird immer (schriftlich) von der Behörde informiert, oder?
Es ist also ausgeschlossen das jemand erst erfährt das er ein Waffenverbot hat wenn es (ohne WBK/WP) vor einem Waffenkauf zur Abfrage vom Händler kommt bzw. das jemand das erst erfährt wenn er eine WBK beantragt. Richtig?
(Im konkreten Fall geht es um jemanden der in der Vergangenheit Rehab-Geld wegen einer psychischen Erkrankung beantragt hatte, zu diesem Zeitpunkt aber noch keine registrierte Waffe besessen hatte und wo angeblich die Information der psychischen Erkrankung vom Gericht an die andere Behörde weitergeleitet wurde und wo aufgrund der Krankheitsgeschichte die Verlässlichkeit angezweifelt wurde)
Jemand der ein Waffenverbot bekommen hat wird immer (schriftlich) von der Behörde informiert, oder?
Es ist also ausgeschlossen das jemand erst erfährt das er ein Waffenverbot hat wenn es (ohne WBK/WP) vor einem Waffenkauf zur Abfrage vom Händler kommt bzw. das jemand das erst erfährt wenn er eine WBK beantragt. Richtig?
(Im konkreten Fall geht es um jemanden der in der Vergangenheit Rehab-Geld wegen einer psychischen Erkrankung beantragt hatte, zu diesem Zeitpunkt aber noch keine registrierte Waffe besessen hatte und wo angeblich die Information der psychischen Erkrankung vom Gericht an die andere Behörde weitergeleitet wurde und wo aufgrund der Krankheitsgeschichte die Verlässlichkeit angezweifelt wurde)