Seite 1 von 2

Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 00:05
von rhodium
Was passiert bei so einer Abnahme? Werden die von den Behörden verwahrt und wenn ja wie lange?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 01:01
von zeroflow
So wie sich das Gesetz liest, sind die so gut wie verfallen.
(5) Die gemäß Abs. 2 sichergestellten Waffen und Munition gelten trotz eines rechtmäßig verhängten Waffenverbotes nicht als verfallen,

1. wenn das ordentliche Gericht, dem sie anläßlich eines Strafverfahrens vorgelegt worden sind, ihre Ausfolgung an deren Eigentümer verfügt oder

2. wenn jemand anderer als der Betroffene binnen sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Sicherstellung an gerechnet, der Behörde das Eigentum an diesen Gegenständen glaubhaft macht
So wie ich das lese,

Abs 5: Per Default - Waffen Verfallen
Z1: In einem Fall, wo das Gericht explizit die Rückgabe angibt
Z2: Ausgenommen, die Waffen haben jemandem anderen gehört (?)

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 05:43
von Styrax
Wenn binnen 2 Wochen von einem Anwalt das Waffenverbot angefochten wird, sind die Waffen bis zum Ende des Verfahren bei der zuständigen Stelle "sicher" verwahrt. Sollte danach das Waffenverbot aufgehoben werden, kann man sich die Waffen wieder abholen.

Geölt und gepflegt werden die Geräte nicht. Vorsichtig, im Sinne Kratzer und Dellen wird damit nicht umgegangen.

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 07:06
von chris01
Sollte ich nach 5.Z2 somit nicht NACH dem Verbot auch Verkaufen können und somit das Eigentum übertragen?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 07:22
von Chris Mannix
wenn man die berechtigung nicht zurückerlangt gehen die dann zum springer oder doro in die versteigerungen. was ich so weis

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 08:22
von Papa Bär
Chris Mannix hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 07:22 wenn man die berechtigung nicht zurückerlangt gehen die dann zum springer oder doro in die versteigerungen. was ich so weis
Ja...klar... WER kauft dann bei einem aufrechten, allgemeinen Waffenverbot diese Waffen?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 08:24
von Glock1768
Müsste man nicht alle nicht waffenrechtlich relevanten Teile bekommen??? Davon gibt es ja nicht wenige ... Diese dürfte man ja trotzdem weiter besitzen, oder nicht? Die haben ja auch in der Regel nicht gerade wenig Wert ...

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 09:52
von sauersigi
Die Waffen werden in einer meist spektakulären Art und Weise abgeholt, Jedes Ding das nach Waffe aussieht, egal ob Luftgewehr oder Steinschleuder, spitz zulaufende Messer alles wird in dem vorgefundenen Zustand abgeholt.
Mitsamt Munition, wenn dann noch Flinten Muni vorhanden ist und keine Flinte gefunden wird, kommen die Freunde mit Metallsuchgeräten und stellen die Bude komplett auf den Kopf..
Beteuerungen, wie, hab ich nimmer, Muni gehört nicht mir etc. sind wirkungslos.
Wenn in den Waffen Magazine drin sind, Zielfernrohre dran oder Gurte etc...alles weg und mit.
Konnte ich mir auch nicht vorstellen, einem Vereinskollegen ist das im Jänner so passiert.
Die Vorgeschichte zu der Aktion ist recht spannend, aber im Falle eines Ehestreits kann nur geraten werden die Waffen ehebaldigst zu einem Depotlager zu bringen.

( in einem Nebensatz hatte der Kollege erwähnt, dass auch seine Waffen die in einem Depot waren, von der Behörde aus dem Depot abgeholt wurden....die Flinte zu der die Muni gefunden wurde...Kann das tatsächlich sein?????)

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 09:56
von Herakles
In dem Falle alles Vergraben und an fortdauernder Amnesie erkranken.

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 10:05
von zeroflow
sauersigi hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 09:52 ( in einem Nebensatz hatte der Kollege erwähnt, dass auch seine Waffen die in einem Depot waren, von der Behörde aus dem Depot abgeholt wurden....die Flinte zu der die Muni gefunden wurde...Kann das tatsächlich sein?????)
Depot hilft dir nicht bei nem Waffenverbot, da das noch immer "deine" Waffen sind.
Depot hilft allerdings, wenn im Ehestreit die Aussage "er hat mich mit einer Waffe bedroht" im Raum steht
.

Korrektur, danke gewo

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 10:48
von sauersigi
zeroflow hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 10:05
sauersigi hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 09:52 ( in einem Nebensatz hatte der Kollege erwähnt, dass auch seine Waffen die in einem Depot waren, von der Behörde aus dem Depot abgeholt wurden....die Flinte zu der die Muni gefunden wurde...Kann das tatsächlich sein?????)
Depot hilft dir nicht bei nem Waffenverbot, da das noch immer "deine" Waffen sind.
Depot hilft allerdings, wenn im Ehestreit die Aussage "er hat mich mit einer Waffe bedroht" im Raum steht.
Ahh, das war mein Denkfehler....Danke

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 11:37
von Salem
rhodium hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 00:05 Was passiert bei so einer Abnahme? Werden die von den Behörden verwahrt und wenn ja wie lange?
Steht im §12, (1) bis (5) - und nicht nur in (5) alleine: Einfach im WaffG. selber nachlesen (RIS), dann weißt Du es genau (Entschädigung, Eigentumsübertragung, Fristen etc...).
Sollte §52 zur Anwendung kommen sind die Waffen allerdings ohne Entschädigung futsch (Zu Recht).
Der Kauf des Praxiskommentars zum WaffG. empfiehlt sich ohnehin - demonstrativ drapiert klärt es die Fronten bei einer Verwahrungsüberprüfung ebenso wie eventuelle Fragen deren Beantwortung in einem I-Net-Forum meist "vielfältig" ausfällt.

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 11:44
von zeroflow
sauersigi hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 10:48
zeroflow hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 10:05
sauersigi hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 09:52 ( in einem Nebensatz hatte der Kollege erwähnt, dass auch seine Waffen die in einem Depot waren, von der Behörde aus dem Depot abgeholt wurden....die Flinte zu der die Muni gefunden wurde...Kann das tatsächlich sein?????)
Depot hilft dir nicht bei nem Waffenverbot, da das noch immer "deine" Waffen sind.
Depot hilft allerdings, wenn im Ehestreit die Aussage "er hat mich mit einer Waffe bedroht" im Raum steht.
Ahh, das war mein Denkfehler....Danke
Bitte gerne.

Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, da ja andererseits der Händler dir die Waffe ja sonst sowieso nicht zurückgeben dürfte.

Allerdings ohne alles zu kennen ist es wsl schwer das korrekt zu beantworten, vielleicht würden die als Beweise eingezogen oder so?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 11:46
von gewo
zeroflow hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 10:05
sauersigi hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 09:52 ( in einem Nebensatz hatte der Kollege erwähnt, dass auch seine Waffen die in einem Depot waren, von der Behörde aus dem Depot abgeholt wurden....die Flinte zu der die Muni gefunden wurde...Kann das tatsächlich sein?????)
Depot hilft dir nicht bei nem Waffenverbot, da das noch immer "deine" Waffen sind.
Depot hilft allerdings, wenn im Ehestreit die Aussage "er hat mich mit einer Waffe bedroht" im Raum steht.
Das ist eigentlich NICHT so.

Depot heißt dass er nicht mehr Eigentümer bzw. Besitzer ist. In keinster Weise.
Er hat lediglich ein Rückgaberecht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen zutreffen ( waffenrechtliche Urkunde)

Wenn wirklich Waffen am Depot eingezogen worden sind dann ist das ein Fehler.

Ich hatte solche Fälle schon (waffenverbot incoming, Kunde legt bei mir alle Waffen auf Depot) in einem Fall hat die Behörde die Herausgabe verlangt, hab ich dann mit dem Juristen der Behörde geklärt dass das so ned geht.

Auch aktuell haben wir schon seit Monaten den Fall dass eine meiner NÖ lieblingsbehoerden Eine Anzahl von depotwaffen ohne rechtlich erkennbare Grundlage haben will.

Können sie eh gerne, Bescheid ausstellen und geht schon los. Der Bescheid kommt aber ned, weils offenbar tatsächlich keine Rechtsgrundlage dafür gibt.

Depot ist wie Überlassung
Nur halt an einen haendler
Und mit rueckgaberecht

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 12:06
von zeroflow
Danke für die Korrektur, bei genauerem überlegen macht das anders keinen Sinn.

Dazu ne praktische Frage: kann man die Waffen auf Depot auch an jemand anderes ausgeben lassen, also die quasi während sie auf Depot liegen verkaufen?

Müsste eigentlich gehen, oder?