Ersetzt die § 11b Bestätigung den "Waffenführerschein" ?
Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 15:22
Auch wenn das teilweise schon diskutiert wurde möchte ich gerne die zwei Fragen dazu hier noch einmal zusammenfassen:
1.) Ersetzt eine aktuelle § 11b Bestätigung den Waffenführerschein im Rahmen der 5 jährigen Überprüfung?
2.) Ersetzt eine aktuelle § 11b Bestätigung den Waffenführerschein für eine Neuausstellung WP/WBK?
(Es wäre ja durchaus möglich, dass jemand ohne WP/WBK Mitglied eines entsprechenden Vereines wird und dort den Schießsport im Sinne des § 11b ausübt [Schießstättenprivileg] und zwei, drei Jahre später dann einen Antrag auf WP/WBK Neuausstellung stellt.)
1.) Ersetzt eine aktuelle § 11b Bestätigung den Waffenführerschein im Rahmen der 5 jährigen Überprüfung?
2.) Ersetzt eine aktuelle § 11b Bestätigung den Waffenführerschein für eine Neuausstellung WP/WBK?
(Es wäre ja durchaus möglich, dass jemand ohne WP/WBK Mitglied eines entsprechenden Vereines wird und dort den Schießsport im Sinne des § 11b ausübt [Schießstättenprivileg] und zwei, drei Jahre später dann einen Antrag auf WP/WBK Neuausstellung stellt.)