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Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 17:52
von rotation
Kurz dumm gefragt....
Kat C Waffen gibts ja ab 18, ohne WBK wenn man 3 Tage wartet (?) oder gleich mitnehmen, wenn man ne WBK hat.
Kann dann ein erwachsener Deutscher nach Österreich fahren, eine Kat C kaufen, 3 Tage warten und die Waffe mitnehmen?
Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 18:02
von Honei
zurückgezogen
§33
Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 18:05
von Balistix
Honei hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 18:02
§11a Waffengesetz
§ 9 WaffG. Deutsche sind EWR-Bürger und damit keine Drittstaatsangehörigen iSd WaffG.
Im Übrigen § 33 Abs 2.
Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 18:09
von Honei
Balistix hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 18:05
Honei hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 18:02
§11a Waffengesetz
§ 9 WaffG. Deutsche sind EWR-Bürger und damit keine Drittstaatsangehörigen iSd WaffG.
danke....natürlich

(ich schiebs mal auf corona)
§33
Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 18:42
von Promo
Balistix hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 18:05
§ 9 WaffG. Deutsche sind EWR-Bürger und damit keine Drittstaatsangehörigen iSd WaffG.
Im Übrigen § 33 Abs 2.
Und betreffend Ausfuhr § 37 Abs. 1.
Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 18:59
von doc steel
Nix wird vakafft! Mir vakaffa nix!
(österr. Bauernregel)
Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 19:53
von Balistix
Promo hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 18:42
Balistix hat geschrieben: Mi 15. Apr 2020, 18:05
§ 9 WaffG. Deutsche sind EWR-Bürger und damit keine Drittstaatsangehörigen iSd WaffG.
Im Übrigen § 33 Abs 2.
Und betreffend Ausfuhr § 37 Abs. 1.

Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Fr 17. Apr 2020, 22:42
von rhodium
Also kann er im Prinzip kaufen? Wenn er einen Wohnsitz hat, ist's ja eh egal. Sonst müsste er die Waffe regulär ausführen und dafür bevorzugt er die Berechtigungen in Deutschland.
Als privater Verkäufer wird man keinen Fehler machen, wenn man einem nicht österr. Staatsbürger (aber EU-Bürger) nicht eine Kat. C einfach in die Hand drückt und erwartet das der diese "schon" meldet. Wenn er einen Wohnsitz hat sieht es da schon anderst aus ...
Re: Kann ein erwachsener Deutscher in Ö eine Kat C kaufen?
Verfasst: Sa 18. Apr 2020, 06:29
von spareribs
Kaufvertrag mit Ausweisdaten und Wohnsitz desjenigen würde ich auf jeden Fall machen. Wenn sich der Käufer weigert, dann ist er sowieso unseriös und kocht ein linkes Ei
