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krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 11:48
von cobaltbomb
Mein Nachbar, ein Bauer mit beträchtlichem Grund hat probleme mit Krähen die seinen Gänsen die Eier stehlen usw.
Er hat mich gebeten ob ich ihm nicht ein paar Krähen schiesse (10€/Krähe)

Meine Frage jetzt , ist das legal dürfte ich auf seinem Grund mit seinem Einverständniss Krähen erlegen?

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 11:58
von Schnittbrot
eher nein, denn...

... das Grundstück des Bauern wird vermutlich reviermäßg zu einer Genossenschaftsjagd gehören, somit nützt dir das Einverständnis des Grundbesitzers einmal gar nix
... du bist vermutlich nicht der Jagdausübungsberechtigte in dem Revier, bzw. berechtigt in diesem Revier zu jagen (ansonsten ist das Wilderei!)
... sofern in NÖ: Nebelkrähen und Rabenkrähen sind zwar jagbar, allerdings haben diese von April bis Juni Schonzeit (nisten bzw. brüten gerade)
... weiters sind auch abweichende Bezirksverordnungen zu beachten
... zwar hätte der Grundbesitzer auch die Möglichkeit, die Krähen mittels verschiedener (definierter) Methoden fernzuhalten bzw. zu vertreiben, aber meines Wissens darf er das während der Brut- und Nistzeit auch nicht

wenn es in einem anderen Bundesland als NÖ ist, dann können andere Vorschriften gelten.

Am besten wird sein, der Bauer wendet sich an den Jagdausübungsberechtigten, der für dieses Revier zuständig ist.

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 12:14
von Stickhead
+1

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 12:18
von haunclesam
da ich mich das Thema auch interessiert dazu eine Frage;
wird diesen Bauern jetzt nicht betreffen, aber wenn es ein eingezäuntes Grundstück wäre das ihm gehört kann er darauf schon rechtens diese Vögel schießen oder?

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 12:20
von Schnittbrot
ich glaube das Thema wäre besser in "Jagd" als in "Waffenrecht" aufgehoben

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 12:23
von Schnittbrot
haunclesam hat geschrieben:da ich mich das Thema auch interessiert dazu eine Frage;
wird diesen Bauern jetzt nicht betreffen, aber wenn es ein eingezäuntes Grundstück wäre das ihm gehört kann er darauf schon rechtens diese Vögel schießen oder?

erstmal wäre gut zu wissen, in welchem Bundesland sich das ganze abspielt! Denn ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, in welchem Ausmaß und über welche Bestimmungen das Jagdrecht in anderen Bundesländern abweicht.

Aber mich würde es schon sehr wundern, wenn in irgendeinem Bundesland eine Einzäunung zur Jagd auf Krähen am eigenen Grundstück berechtigen würde. ;)

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 12:36
von pointi2009
also in NÖ darf er nicht, ohne Einfriedung wäre es Genossenschaftsjagdgebiet wenn das Grundstück nicht gross genug für Eigenjagd ist und mit Einfriedung was ich weiss, ruht die Jagd. Und ob hier dann ein Jäger von der Verwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung bekommen könnte auf Antrag vom Bauern weiss ich nicht.

da gibts aber langediente Jäger hier im Forum die das eher wissen.

wichtig ist halt, welche Bundesland, da es hier Unterschiede gibt.

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 12:46
von josephiner
Ich würd dem Bauern raten sich mit der örtlichen Jägerschaft in Verbindung zu setzen. Wenn er Glück hat findet er hier eine vernünftige Lösung. Die Krähenjagd wird immer beliebter und da gibt es die ein oder andere Truppe die diese Jagdmethode mit einer großen Vorliebe und Passion betreibt und auch in anderen Revieren waidwerkt wenn der Bedarf da ist.(Eigenwerbung :mrgreen: ) Das muss aber alles mit der örtlichen Jägerschaft abgesprochen werden und vielleicht gibt es ja in diesem Revier sogar einen Krähenspezialisten. Auf eigene Hand herumballern kommt da meistens nicht so gut an!

Wie schon von anderen gefragt wurde: Um welches Bundesland handelt es sich?

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 15:14
von Gladius V
arg, an welche gesetze man da denken muss, wenn man probleme mit tieren auf seinem grundstück hat.
aber gut, dass ich das jetzt weiß - falls es mal nötig ist, werde ich dann eben 10 formulare ausfüllen, 15 anrufe tätigen, gebühren zahlen und 3 verschiedene vereine zur bedarfsermittlung einladen, statt einfach die .22 rauszuholen. :)

wo erfahre ich denn, welcher tiere man sich, falls sie zur plage werden, einfach so entledigen kann (mäuse, maulwurf,...?) und welche "kategorie b" sind und nur von bestimmten personen erlegt werden dürfen?

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 15:32
von evo86
In Österreich gilt, es ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Wenn es sich um einen großen Hof handelt ohne Nachbarn und du keinen Ärger mit
der Jägerschaft oder evt. angrenzenden Naturliebhabern zu erwarten hast, würde ich sagen:
"Wo kein Kläger da kein Richter." :whistle:
Bitte meinen letzten Satz nicht als Aufforderung zur Gesetztesübertretung deuten.
Das sind Just my 2 Cents

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 15:43
von Gladius V
"In Österreich gilt, es ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist."
wie heißt's dann erst in deutschland? ;) aber es scheint, als bemühen wir uns fleißig, das nachbarland bald zu übertreffen.
bin deiner meinung. und natürlich ist das kein aufruf zur gesetzesübertretung - nur das aufzeigen fragwürdiger regelungen.

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 15:45
von pointi2009
also auf eigenem Grund und Boden, also Garten mit Einfriedung kannst rel. viel entledigen, auch zB Steinmarder, wenn er dir das Auto demoliert. Was du nicht darfst ist drauf schiessen (also Waffengebrauch) - nur fangen und dann zum Jäger bringen ;) - da gibts irgend ein Gesetz, glaub wurde hier schon mal drüber gesprochen, als ich das Problem mit Mardersch...e hatte :lol:

Ich an dem seiner Stelle würd den örtlichen Jäger aufsuchen und mit dem drüber reden, der kann dir sicher helfen ;). Bei Maulwurf aufpassen, glaub die stehen unter Naturschutz

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 15:54
von Lichtgestalt
Vielleicht eine blöde Frage, aber ein bekannter hat in Wien ein echtes Taubenproblem. Gacken alles voll. Darf er die mit seinem Lufi-Gewehr erlegen?

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 15:57
von BigBen
Nein...mit einem Lufi Gewehr darfst garnix erlegen und für Tauben gibts auch bessere Lösungen (Falken!).

Re: krähenjagen

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 16:18
von Floody
Was die Jagd betrifft darf man anscheinend selbst nichts "einfach so" machen, auch wenn einem der Grund selbst gehört. Ich würde mich beim jeweiligen Landesjagdverband erkundigen.

Mal verschoben in die Jagd.