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Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:34
von Laokoon
Hallo allerseits,

Mich beschäftigt gerade die Frage, ob Schusswaffen, die in Österreich Kategorie A, also nicht fürs sportliche Schießen zugelassen sind, nur nicht besessen, oder auch nicht geschossen werden dürfen.

Einige Familienmitglieder haben WBKs in Deutschland mit Halbautomaten, die hier nicht zugelassen sind.
Angenommen sie bringen diese nun mit dem europäischen Feuerwaffenpass nach Österreich, dürfen sie die dann hier auf einem Stand schießen?

Dürften sie die Waffe jemandem hier eine Zeit lang ausleihen, also überlassen (sofern er eine WBK besitzt und die Vorraussetzungen erfüllt) damit er damit schießen kann?

beste Grüße,
Laokoon

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:36
von gewo
Laokoon hat geschrieben:Angenommen sie bringen diese nun mit dem europäischen Feuerwaffenpass nach Österreich..


hi

nach meinem wissenstand ist bereits hier schluss
sie duerfen die teile ned nach oesterreich mitbringen

der EFWP erleichtert die einfuhr aber er gilt nur dann wenn die entsprechenden waffen in oesterreich bessen werden duerfen

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:39
von Floody
Laokoon hat geschrieben:Mich beschäftigt gerade die Frage, ob Schusswaffen, die in Österreich Kategorie A, also nicht fürs sportliche Schießen zugelassen sind, nur nicht besessen, oder auch nicht geschossen werden dürfen.

Sowas wie "fürs sportlische Schießen zugelassen" gibts hier nicht. Kat A sind verbotene Waffen, kann aber mit Ausnahmegenehmigung besessen werden (gibts nur fast nie).

Laokoon hat geschrieben:Dürften sie die Waffe jemandem hier eine Zeit lang ausleihen, also überlassen (sofern er eine WBK besitzt und die Vorraussetzungen erfüllt) damit er damit schießen kann?

Das bestimmt nicht!

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:40
von kemira
Du verwechselst da was, Laokoon. Waffen der Kategorie A sind verbotene Waffen und Kriegsmaterial. Diese dürfen nur gegen Ausnahmegenehmigung des BMI erworben und besessen werden. Auch wenn solche Waffen in D legal besessen werden, bleiben sie in Ö verboten, EUFWP hin oder her.

Lg!
Kemira

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:44
von Laokoon
Ok, ja ich hatte nicht gedacht, dass Kategorie A direkt verboten ist.
Dachte es wäre nur für Sportschützen nicht zugelassen in den sportlichen Disziplinen.

Nagut, dann hat sich erledigt.
Habs schon vermutet, dass sich das nicht so einfach umgehen lässt.

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:48
von gertbley
Ich dachte immer deutschland hätte ein strengeres waffengesetz als wir??????

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:48
von Floody
fyi

Kat A - verbotene Waffen und Kriegsmaterial (Vollautomaten, Pumpguns, Handgranaten) [Ausnahmegenehmigung]
Kat B - genehmigungspflichtige Waffen (Pistolen, Revolver, zugelassene Halbautomaten, Repetierflinten...) [WBK]
Kat C - meldepflichtige Waffen (Jagdgewehre, Sportgewehre, Ordonnanzler...) [frei ab 18, Meldung beim BüMa]
Kat D - Sonstige Schusswaffen (Flinten...) [frei ab 18 ohne Meldung]

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:58
von Laokoon
Alles klar.
Also ist ein Ruger Mini 14 in der gleichen Kategorie wie eine Handgranate. :mrgreen:
Die Waffengesetze haben wirklich in allen Ländern ein paar merkwürdige Regelungen (ich sag nur "kleiner Anscheinsparagraph" in DE).

Nur eine andere kurze Frage noch:

Wie läuft das überhaupt mit dem "ausleihen" von WBK-pflichtigen Waffen?

Habe gelesen, dass man insgesamt zu jedem Zeitpunkt nur so viele Waffen haben darf, wie man auch WBK-Plätze hat.
Wenn also alle WBK-Plätze voll sind gehts nicht?
Oder muss man dann quasi die Waffen tauschen, sodass die Gesamtzahl bei beiden WBK-Inhabern gleich bleibt?

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 21:06
von jhjfdf
Ja nur soviele Waffen wie Plätze.
Wenn alle plätze belegt sind musst du tauschen.

Mach ich auch immer wenn ich mal was testen will, glock wird hergegeben und dafür was anderes geschnappt.

Dazu mit dem Tauschpartner ein Dokument machen wo die Namen, Adressen und Waffennummern drinnen stehen und unterschreiben und fertig ist der Tausch.
Jeder eine Kopie zur geborgten Waffe und nix kann geschehen.

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 21:09
von Laokoon
Alles klar, danke für die schnellen Erklärungen!

Re: Waffeneinstuftung in AT

Verfasst: Fr 15. Apr 2011, 23:04
von Vintageologist
gertbley hat geschrieben:Ich dachte immer deutschland hätte ein strengeres waffengesetz als wir??????


In dieser einen Hinsicht nicht: Halbautomatische Langwaffen gibts bei denen mehr. Andererseits kannst du dort auch nicht einfach zur BH gehen, deine WBK zur Selbstverteidigung beantragen und danach zwei OA10 kaufen, so wie das bei uns ansich möglich wäre. :twisted:

Und zusätzlich... wenn ich mir deren politische Entwicklung ansehe, werden sie eh bald gar keine Waffen mehr haben dürfen.

Laokoon hat geschrieben:
Wie läuft das überhaupt mit dem "ausleihen" von WBK-pflichtigen Waffen?


Wenn alles am Schießsstand stattfindet, kein Problem. Also wenn dein Kollege die Waffen dort hinbringt und du selbst schon deine Plätze voll hast, er dir die aber dort borgt, ist das trotzdem legal. Nur außerhalb eines "behördlich genehmigten" Schießstandes darfst du nie mehr WBK pflichtige Waffen als Plätze haben :)