EU-Feuerwaffenpass - auch Training erlaubt?
Verfasst: Sa 13. Jun 2020, 07:42
Gestern Abend war am Stand ein Thema angesagt dass mich selbst des Öfteren Betrifft.
Es ging um den Europäischen Feuerwaffenpass, genauer darum ob mit dem auch die Mitnahme zum Training ins Ausland geduldet ist.
Im Gesetz steht wohl nur drin dass der EUFWP zur Mitnahme von drei LW für Jäger zur Jagdausübung oder von 6 „Sportwaffen“ für Sportschützen zu Wettkämpfen berechtigt.
Dazu gehört auch eine Einladung.
Ist das Übungsschiessen mit dem EU-FWP abgedeckt?
Welche Art von „Einladungen“ habt ihr denn dabei wenn’s z.B. ins deutsche Land geht?
Es ging um den Europäischen Feuerwaffenpass, genauer darum ob mit dem auch die Mitnahme zum Training ins Ausland geduldet ist.
Im Gesetz steht wohl nur drin dass der EUFWP zur Mitnahme von drei LW für Jäger zur Jagdausübung oder von 6 „Sportwaffen“ für Sportschützen zu Wettkämpfen berechtigt.
Dazu gehört auch eine Einladung.
Ist das Übungsschiessen mit dem EU-FWP abgedeckt?
Welche Art von „Einladungen“ habt ihr denn dabei wenn’s z.B. ins deutsche Land geht?