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20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 21:22
von bandit31
Hallo

Ich habe Anfang des Jahres meinen Marlin Camp Carbine 9mm mit 4 Stück 20er Magazine (von S&W 59) als Altbestands Kat.A gemeldet.

Der Marlin ist mittlerweile mit dem originalen 10er verkauft und die 4 20er Magazine habe ich noch im ZWR stehen.

Bringe ich die da irgendwie raus (sind ja eigentlich S&W 59 Magazine) oder kann ich sie nur an jemanden verkaufen mit §17 Z8 Eintrag auf der WBK?

Danke im voraus

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 21:58
von gewo
bandit31 hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 21:22 Hallo

Ich habe Anfang des Jahres meinen Marlin Camp Carbine 9mm mit 4 Stück 20er Magazine (von S&W 59) als Altbestands Kat.A gemeldet.

Der Marlin ist mittlerweile mit dem originalen 10er verkauft und die 4 20er Magazine habe ich noch im ZWR stehen.

Bringe ich die da irgendwie raus (sind ja eigentlich S&W 59 Magazine) oder kann ich sie nur an jemanden verkaufen mit §17 Z8 Eintrag auf der WBK?

Danke im voraus
du kannst sie nur an jemand mit einer §17/1/8 berechtigung ueberlassen
ueberlassungsmeldung gem §28 muss an die behoerde des ubernehmenden geschickt werden

eine 17/1/8 berechtigung hat jeder der eine. netsprechenden eintrag auf einer WBK bzw WP hat sowie jeder haendler und buechsenmacher

du kannst sie auch am naechsten polizeiposten (gegen bestaetigung!) abgeben

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 22:01
von bandit31
Genau so habe ich es mir gedacht.

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 22:14
von fast12
Was sagt denn deine Waffenbehörde dazu?

Die Magazine sind ja eigentlich freie Magazine für eine Kat. B Waffe.

Von daher würde ich darum bitten den nunmehr falschen Eintrag im ZWR zu löschen..

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 22:21
von gewo
fast12 hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 22:14 Was sagt denn deine Waffenbehörde dazu?

Die Magazine sind ja eigentlich freie Magazine für eine Kat. B Waffe.

Von daher würde ich darum bitten den nunmehr falschen Eintrag im ZWR zu löschen..
da brauchst aber schon eine sehr leidensfaehige behoerde

zuerst 17/1/8 mit falschen oder irrefuehrenden angaben beantragen (denn die s&w 20iger sind keine HiCaps im sinne des §17/1/8)

und dann ersuchen die magazine aus dem ZWR wieder rauszuloeschen (aber den 17/1/8 platz bestehen zu lassen)

mut kann ma ned kaufen

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 22:27
von Jiggler
Mit Z8 Eintrag dürfte ich aber nur die Magazine kaufen, wenn ich eine passende Waffe habe oder mein Platz leer ist und ich danach eine passende Waffe kaufe, so steht es zumindest im Runderlass.

Wenn der Käufer freie Z10 Plätze hat, darf er die Magazine auch kaufen.

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 22:29
von fast12
Naja. Er hat den Besitz eines Halbautomaten mit passenden "großen" Magazinen gemeldet.

Das war zu dem Zeitpunkt weder falsch noch irreführend.

Jetzt besitzt er freie Magazine die als Kat. A gemeldet sind, das gehört korrigiert.

Ich seh da kein "Vergehen" seinerseits.

Es kommt halt suf die Behörde drauf an. Bevor es kompliziert wird, würd ich es such lassen...

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 22:34
von Jiggler
Irgendwo im Forum gibt es eine offizielle Stellungnahme, wie es sich mit Magazinen verhält die je nach Waffe Z7/9 oder Z8/10 sind. Auf die schnelle finde ich das aber nicht, wurde aber immer wieder zitiert.

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 22:34
von gewo
Jiggler hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 22:27 Mit Z8 Eintrag dürfte ich aber nur die Magazine kaufen, wenn ich eine passende Waffe habe oder mein Platz leer ist und ich danach eine passende Waffe kaufe, so steht es zumindest im Runderlass.
Wenn der Käufer freie Z10 Plätze hat, darf er die Magazine auch kaufen.
ja, 17/1/10 geht auch, hast recht

und ob der kaeufer berechtigt ist GENAU DIESE magazine zu kaufen kann der ueberlasser ned kontrollieren

das macht dann ggf eh die behoerde des kaeufers ...
;-)

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 09:51
von Promo
Verkauf sie einem Händler, der kann sie ja im ZWR ankaufen, und der gleiche Händler kann diese Magazine dann auch wieder verkaufen..

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 12:17
von rupi
Promo hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 09:51 Verkauf sie einem Händler, der kann sie ja im ZWR ankaufen, und der gleiche Händler kann diese Magazine dann auch wieder verkaufen..
dann stellt sich die Frage ob ein normaler Händler (kein Büchsenmacher) ein Z8 Magazin zu einem Kat B Pistolen Magazin machen darf

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 12:52
von fast12
Der Händler nimmt die Magazine in seinen Bestand, damit "verschwinden" sie aus dem ZWR. Fertig.

Er kann die freien Magazine dann wegschmeißen, weiterverkaufen, was man halt mit freien Teilen so macht...

Mehr ist da mMn nicht zu machen.

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 16:40
von Promo
rupi hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 12:17dann stellt sich die Frage ob ein normaler Händler (kein Büchsenmacher) ein Z8 Magazin zu einem Kat B Pistolen Magazin machen darf
Was soll denn der Händler "machen"? Die Dinger sind keine Schusswaffen daher nicht mal Waffenbuchpflichtig. Er muss sie halt im ZWR ankaufen wenn sie drin sind, für ihn kugeln die Teile aber dann einfach so rum bei ihm und wenn er jemanden hat der sie kaufen darf, dann darf er sie verkaufen.

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 16:51
von gewo
rupi hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 12:17
Promo hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 09:51 Verkauf sie einem Händler, der kann sie ja im ZWR ankaufen, und der gleiche Händler kann diese Magazine dann auch wieder verkaufen..
dann stellt sich die Frage ob ein normaler Händler (kein Büchsenmacher) ein Z8 Magazin zu einem Kat B Pistolen Magazin machen darf
manche dinge muss man einfach machen

was waere denn das delikt?
so theoretisch ...?

wenn ich der ueberlegung folge .... ich kenn leut die haben ihr 9mm AR mit an dutzend glock 17 magazinen zu je 17 schuss als Kat A 17/1/8 gemeldet

wenn ich von so einem kunden ein Glock 17 17-schuss magazin ankaufe
dann darf ichs nimmer verkaufen?

ernst?

ich lach mich grad tot ....

Re: 20er Kat.A Mag zu Pistolen Mag machen??

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 21:32
von rupi
fast12 hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 12:52 Der Händler nimmt die Magazine in seinen Bestand, damit "verschwinden" sie aus dem ZWR. Fertig.

Er kann die freien Magazine dann wegschmeißen, weiterverkaufen, was man halt mit freien Teilen so macht...

Mehr ist da mMn nicht zu machen.
sie verschwinden absolut nicht aus dem ZWR

sie stehen noch im ZWR Bestand vom Händler