Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen
Verfasst: Di 14. Jul 2020, 07:46
Hallo Gemeinde,
Ich hätte ein paar Fragen zu dem Thema Wechselsysteme
1.) Wenn ich eine WBK mit 5 Plätzen habe…davon aber nur 2 Plätze mit einem AR10 oder AR15 Systeme belegt sind und der Rest für sagen wir 2 x Pistole und 1 x Revolver. Darf ich jetzt nur für die beiden AR Systeme jeweils 2 WS kaufen oder darf ich ganz simpel WBK Plätze x 2 , also insgesamt 10 WS für meine ARs holen? Irgendwie hab ich hier von verschiedenen Händlern immer verschiedene Antworten bekommen. Die einen sagen : Wenn sie 5 WBK plätze haben dürfen sie 10 WS kaufen, sie brauchen nur eine einzelne passende Basiswaffe, die anderen sagen „ Nein sie dürfen nur pro passende Waffe max. 2 WS kaufen, also bei 2 x AR insgesamt nur 4 x WS.
2.) Nehmen wir an ich hab meine AR15 schon einige Jahre und der Lauf und Verschluss sind schon übel mitgenommen. Kann ich den ursprünglichen Upper verschrotten, verkaufen etc und den WS Upper dann als den „Primären“ eintragen lassen um so einen Zubehör Platz wieder frei zu bekommen?
3.) Wenn ich meine AR15 noch vor dem 14.12.2019 gekauft habe, und einige 30er Magazin dazu auf meiner WBK eingetragen habe…darf ich ein WS das NACH dem 14.12. gekauft wurde auch mit diesen Magazinen zusammen nutzen?
4.) Gelten ein WS Upper und ein Lower auch dann als „zusammengebaut“ wenn der gesamte Verschlussträger entnommen ist und separat im Schrank liegt?
Danke schon jetzt für die Antworten meine Herren
Ich hätte ein paar Fragen zu dem Thema Wechselsysteme
1.) Wenn ich eine WBK mit 5 Plätzen habe…davon aber nur 2 Plätze mit einem AR10 oder AR15 Systeme belegt sind und der Rest für sagen wir 2 x Pistole und 1 x Revolver. Darf ich jetzt nur für die beiden AR Systeme jeweils 2 WS kaufen oder darf ich ganz simpel WBK Plätze x 2 , also insgesamt 10 WS für meine ARs holen? Irgendwie hab ich hier von verschiedenen Händlern immer verschiedene Antworten bekommen. Die einen sagen : Wenn sie 5 WBK plätze haben dürfen sie 10 WS kaufen, sie brauchen nur eine einzelne passende Basiswaffe, die anderen sagen „ Nein sie dürfen nur pro passende Waffe max. 2 WS kaufen, also bei 2 x AR insgesamt nur 4 x WS.
2.) Nehmen wir an ich hab meine AR15 schon einige Jahre und der Lauf und Verschluss sind schon übel mitgenommen. Kann ich den ursprünglichen Upper verschrotten, verkaufen etc und den WS Upper dann als den „Primären“ eintragen lassen um so einen Zubehör Platz wieder frei zu bekommen?
3.) Wenn ich meine AR15 noch vor dem 14.12.2019 gekauft habe, und einige 30er Magazin dazu auf meiner WBK eingetragen habe…darf ich ein WS das NACH dem 14.12. gekauft wurde auch mit diesen Magazinen zusammen nutzen?
4.) Gelten ein WS Upper und ein Lower auch dann als „zusammengebaut“ wenn der gesamte Verschlussträger entnommen ist und separat im Schrank liegt?
Danke schon jetzt für die Antworten meine Herren
