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Nebenwohnsitz an AB melden
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 09:28
von Sirmarduk
Hallo
Wissts ihr ob ich einen Nebenwohnsitz der jetzt dazugekommen ist an das AB melden muss? Bin mir nämlich nicht so wirklich sicher.
Vorallem wenn ich dort ein paar Kat B Teile rumliegen hab?
Gruß
Re: Nebenwohnsitz an AB melden
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 09:34
von Thule
Ja.
Aus § 26 WaffG 1996:
"jede Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes mitzuteilen"
Re: Nebenwohnsitz an AB melden
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 10:11
von gewo
Sirmarduk hat geschrieben:Hallo
Wissts ihr ob ich einen Nebenwohnsitz der jetzt dazugekommen ist an das AB melden muss? Bin mir nämlich nicht so wirklich sicher.
Vorallem wenn ich dort ein paar Kat B Teile rumliegen hab?
Gruß
hallo
ob du dort waffen hast oder nicht ist nicht erheblich
du musst melden innerhalb festgelegter frist (ich glaube 4 wochen)
weil es im zusammenhang passt:
WO du waffen verwahrst ist egal
du kannst sie ueberall verwahren und musst auch nicht melden wo du sie verwahrst (buero, nebenfreundin, bekannter ect)
wesentlich dabei ist nur, dass
- die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt
- personen die kein waffenrechtliches dokument besitzen nicht an die waffen bzw muni herankommen koennen und
- du immer zugang/zutritt zur waffe hast
Re: Nebenwohnsitz an AB melden
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 10:21
von Sirmarduk
So
Hab grad mit den Ladies im Ab telefoniert. Meldung von Wohnsitz schriftlich mit Unterschrift.
Phuuu 4 wochen Frist dann bin ich noch nicht illegal