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Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mi 2. Sep 2020, 16:08
von Hauzi
Hi an alle erstmal

Ich habe schon gesucht, bin aber ziemlich verunsichert bei der Fülle an Informationen.

Waffe §17 Abs. Z7(Z8 od Z11)
Magazin §17 Abs.1 Z9 od. Z10
§17 Abs.3

Entgegen dem Grundsatz :""Keiner hat die Zeit es richtig zu machen, aber jeder hat die Zeit es ein 2. Mal zu machen"", ist evtl. die Idee nicht so schlecht, VORHER zu fragen.
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Vorgeschichte :

Ich möchte (will + werde) mir einen LW-HA und in weiterer Folge eine SP5K (oder was ähnliches unter 60 cm Gesamtlänge im cal 9 mm) zulegen.
Zu besagten Waffen möchte ich Magazine kaufen, welche die Kapazität von KW 20+ und LW-HA 10+ Munition haben.

Meine Waffenbehörde wird mir da keine Steine in den Weg legen, da ich alle relevanten Bestätigungen schon beigebracht habe.
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Nun meine Frage an die Rechtskundigen :

Was GENAU muß als Voreintrag auf der WBK stehen (z.B.: §17 Abs 3), dass ich mir sowohl eine KW als auch eine HA-LW mit großer Magazinkapazität erwerben,besitzen und führen (?? wie nach §17 Abs 3) DARF.

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Die Sinnfrage : Warum brauche ich das ? Warum nehme ich nicht..... ?.....Wofür, weswegen,ob und überhaupt...... stellt sich hier nicht.

Ich bitte hier NUR UM HILFE für den genauen Wortlaut (mit § etc.) für meine Behörde.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Hauzi

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mi 2. Sep 2020, 17:31
von Mr. Danger
Servus Hauzi,

Du musst der Behörde nur nachweisen können das Du nach §11b ( https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016 ) "Edel"-Sportschütze bist (Forum-Suche "Edelsportschütze").

Dann darfst Du Waffen die unter §17(1) Z7+Z8 fallen, kaufen. Mit diesem Eintrag kannst Du für DIESE KONKRET ERWORBENEN WAFFEN auch große Magazine kaufen.
Z9+Z10 ist nur für Altbestandsmagazine, die Du anscheinend nicht hast.
Z11 ist ebenfalls nur für Altbestand reserviert.

Antrag wäre:
Da ich, Max Mustermann, Sportschütze nach §11b bin (im Anhang Bestätigung vom Verein xy) beantrage ich x Berechtigungen für Waffen nach §17(1) Z7 und y Berechtigungen für Waffen nach §17(1) Z8.

LG, Hans

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mi 2. Sep 2020, 20:00
von fast12
Hauzi hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 16:08 Meine Waffenbehörde wird mir da keine Steine in den Weg legen, da ich alle relevanten Bestätigungen schon beigebracht habe.
Ok, also du hast der Waffenbehörde eine Bestätigung nach WaffG § 11b(4) vorgelegt? Also nicht einfach nach § 11b, sondern nach § 11b(4) ?
Hauzi hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 16:08 Nun meine Frage an die Rechtskundigen :

Was GENAU muß als Voreintrag auf der WBK stehen (z.B.: §17 Abs 3), dass ich mir sowohl eine KW als auch eine HA-LW mit großer Magazinkapazität erwerben,besitzen und führen (?? wie nach §17 Abs 3) DARF.
Diese Waffenbesitzkarte berechtigt:
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
1 gem. Z7; 1 gem. Z.8

Zum FÜHREN der Waffe benötigst du einen Waffenpass, da reicht die WBK nicht.

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mi 2. Sep 2020, 22:17
von Hauzi
Hi Jungs
Erstmal danke für die schnellen Antworten.

Ich war bei der Behörde und habe von der Stellvertreterin des Referenten ein Formular nach nach WaffG § 11b bekommen.
Ich habe auch eine Bestätigung des Vereins nach nach WaffG § 11b beigebracht und mir wurde versichert, dass dies genüge.
Nun wird der Referent, welcher für die endgültige Ausstellung zuständig ist wohl wieder aus dem Urlaub zurück sein und ich hoffe, dass so alles durchgeht.
Das mit §11b(4) war mir nicht bekannt, aber danke für dir Info.
11b(4) finde ich nur diese Info (=ersatzlos zu streichen da kein Sicherheitsgewinn)(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 717071.pdf)


Mal sehen, wies weitergeht im Behördenjungle.

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Do 3. Sep 2020, 07:56
von Nuss_95
Hauzi hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 22:17 Hi Jungs
Erstmal danke für die schnellen Antworten.

Ich war bei der Behörde und habe von der Stellvertreterin des Referenten ein Formular nach nach WaffG § 11b bekommen.
Ich habe auch eine Bestätigung des Vereins nach nach WaffG § 11b beigebracht und mir wurde versichert, dass dies genüge.
Nun wird der Referent, welcher für die endgültige Ausstellung zuständig ist wohl wieder aus dem Urlaub zurück sein und ich hoffe, dass so alles durchgeht.
Das mit §11b(4) war mir nicht bekannt, aber danke für dir Info.
11b(4) finde ich nur diese Info (=ersatzlos zu streichen da kein Sicherheitsgewinn)(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 717071.pdf)


Mal sehen, wies weitergeht im Behördenjungle.
Ich hab das Gefühl ich weiß wen du meinst. Warte mal ab was der Herr Waffenreferent sagt.

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Do 3. Sep 2020, 08:13
von fast12
Hauzi hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 22:17
Das mit §11b(4) war mir nicht bekannt, aber danke für dir Info.
11b(4) finde ich nur diese Info (=ersatzlos zu streichen da kein Sicherheitsgewinn)(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 717071.pdf)

Mal sehen, wies weitergeht im Behördenjungle.
Das ist eine Stellungnahme, die ist irrelevant.

Wenn deiner Behörde die bisher eingereichten Unterlagen reichen um so besser, da gibt es ja immer mal wieder regionale Untschiede.

Wichtig ist, das am Ende der von mir weiter oben angeführte Satz auf der WBK steht. Halt uns bitte am Laufenden.

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 12:41
von Hauzi
Hallo Leute.
Hier mal das Update, welches ich heute von der Waffenbehörde BH-Klagenfurt_Land bekommen habe.

EDIT : Dies gilt NUR für NEUANSCHAFFUNGEN !!!!

Vorab gesagt : Die Zuständigen Referenten Behörde (Herr Malle und Frau Mag. Gusel) war zu mir ausgesprochen nett und hilfsbereit.
Was nicht klar war, wurde in Wien tel. nachgefragt. Hat heute etwas gedauert (ca. 1 Std.) und es wurde auch nicht lockergelassen.

Nun die Erklärung, so wie es von mir verstanden wurde :

Einen VOREINTRAG wie z.B.:

Da ich, Max Mustermann, Sportschütze nach §11b bin (im Anhang Bestätigung vom Verein xy) beantrage ich x Berechtigungen für Waffen nach §17(1) Z7 und y Berechtigungen für Waffen nach §17(1) Z8.
Gibt es auf der WBK nicht.

Zur Erlangung einer Kurz- oder Langwaffe mit Großen Magazinen (KW Mag >20, LW Mag>10) sind folgende Kriterien zu erfüllen:

Bestätigung des Vereins nach §11b

Einbringung eines Bedürfnisantrages auf eine BESTIMMTE WAFFE mit vergrößerter Magazinkapazität, in welchem klargelegt wird, für welche Disziplin dieselbe Waffe verwendet wird und warum ein großes Magazin benötigt wird (oder mehrere).
Ergebnislisten dieses Bewerbes werden (NOCH) nicht verlangt.

DANACH bekommt man den Bescheid und darf sich DIESE VORHER BESTIMMTE WAFFE (mit großen Magazinen) kaufen.

ERST MIT DIESEM BESCHEID wird auf der WBK der Eintrag §17(1) Z7 oder §17(1) Z8 mit der dazugehörigen Stückzahl vorgenommen, was eine Neuausstellung der WBK erfordert.(=Kosten)
JEDESMAL,aber nur dann, wenn sich die STÜCKZAHL der §17(1) Z7 oder §17(1) Z8 Waffen genehmigten Waffen ändert.
(((Bitte fragt nicht, wie lange dieser Bescheid dauert. ICH hab es nicht gefragt.)))

Diese Waffe(n) mit den dazugehörigen Magazin(en) wird dann im Amt gemeldet und eingetragen.

Sollte man dann die Waffe veäußern, kann man sich eine neue Waffe der gleichen Kategorie wieder kaufen, ohne eine neue WBK beantragen zu müssen. Allerdings muß diese dann im Amt gemeldet und eingetragen werden (Mit Anzahl und Größe der dazugehörigen Magazine).Es entstehen bei diesem "Umtragen" keine weiteren Kosten.

Wie lange dieser „freie Platz“ im Falle einer Veräußerung bestehen bleiben darf, habe ich mich nicht erkundigt.

Es herrscht auch innerhalb der Behörde Unverständnis über diese komplizierte Regelung.

Mir wurde geraten, falls kein aktueller Bedarf besteht noch zuzuwarten, da sich evtl. noch eine Vereinfachung des Prozedere kommen könnte.

Ich hoffe, euch damit etwas geholfen zu haben, aber besser kann ich es auch nicht erklären.
L.G. Hauzi

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Sa 26. Sep 2020, 14:29
von mikonis
Grüß Euch. Weil es noch immer mächtig kompliziert bleibt, wäre Euer geschätztes Fachwissen betreffend "Meldung und Magazine" gefragt. Ich bin nach Auskunft der SB bei der LPD Wien Edelsportschütze, was im Akt steht, aber nicht auf der WBK vermerkt wird. Ich erhalte wunschgemäß eine Erweiterung um 2 Plätze. Ich muss bloß noch 160 zahlen und meine Magazine (Altbestand) detaillierter bekannt geben: was heißt das? z.B. "Magazin §17(1)Z7 / Marke Unbekannt / Kaliber 9x19mm". Also "Art und § / Marke / Kaliber". Wollen (müssen) sie sonst noch was zu den Magazinen wissen, etwa Kapazität; kann ich was weglassen? Danke Euch, Mik

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 15:44
von rider650
Laut §58 (19) hat die Meldung Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer sowie Name und Anschrift des Meldenden zu enthalten. Schaut dann so aus: Art - Magazin, Kaliber - 7,62x39, Marke - unbekannt, Type - AK47, Herstellungsnummer - nicht vorhanden.

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 16:09
von gewo
rider650 hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 15:44 Laut §58 (19) hat die Meldung Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer sowie Name und Anschrift des Meldenden zu enthalten. Schaut dann so aus: Art - Magazin, Kaliber - 7,62x39, Marke - unbekannt, Type - AK47, Herstellungsnummer - nicht vorhanden.
die wiener haben eigentlich ein eigenes formular das sie wollen
muesste man auf jedem bezirkspolizeikommissariat auch bekommen

ich hatte es auch mal hier bei mir liegen fuer kunden
weiss ned ob ichs nochmal finde

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 16:49
von mastercrash
gewo hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 16:09
rider650 hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 15:44 Laut §58 (19) hat die Meldung Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer sowie Name und Anschrift des Meldenden zu enthalten. Schaut dann so aus: Art - Magazin, Kaliber - 7,62x39, Marke - unbekannt, Type - AK47, Herstellungsnummer - nicht vorhanden.
die wiener haben eigentlich ein eigenes formular das sie wollen
muesste man auf jedem bezirkspolizeikommissariat auch bekommen

ich hatte es auch mal hier bei mir liegen fuer kunden
weiss ned ob ichs nochmal finde
Du meinst dieses hier?
https://arthofer.dev/share/p17_meldung.pdf

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 17:07
von gewo
mastercrash hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 16:49
gewo hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 16:09
rider650 hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 15:44 Laut §58 (19) hat die Meldung Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer sowie Name und Anschrift des Meldenden zu enthalten. Schaut dann so aus: Art - Magazin, Kaliber - 7,62x39, Marke - unbekannt, Type - AK47, Herstellungsnummer - nicht vorhanden.
die wiener haben eigentlich ein eigenes formular das sie wollen
muesste man auf jedem bezirkspolizeikommissariat auch bekommen

ich hatte es auch mal hier bei mir liegen fuer kunden
weiss ned ob ichs nochmal finde
Du meinst dieses hier?
https://arthofer.dev/share/p17_meldung.pdf
genau!

Re: Voreintrag für Magazine nach §17

Verfasst: Di 29. Sep 2020, 09:52
von mikonis
Danke für Hinweise. War sehr hilfreich.