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Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: So 13. Sep 2020, 18:43
von bandit31
Hallo

Wie läuft jetzt der Verkauf von HiCap Magazinen ab? Stelle mir das so vor:

Ich überzeuge mich vom §17 Z7 bwz. Z8 Eintrag auf der WBK des Käufers.
Wir machen einen Vertrag über den Verkauf.
Ich mache einen Meldung an die BH des Käufers.

Ist das so richtig?
Gibt es dazu ein Formular bzw. was muß alles im Vertrag stehen?
Gibt es noch was zu beachten?

Danke im voraus

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: So 13. Sep 2020, 18:59
von Spiky
Sind die Mags schon auf Dich registriert?

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: So 13. Sep 2020, 19:15
von bandit31
Spiky hat geschrieben: So 13. Sep 2020, 18:59 Sind die Mags schon auf Dich registriert?
Ja seit März, aber den Camp Carbine dazu hab ich nicht mehr.

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 07:26
von highnoon
Wie bist du
bandit31 hat geschrieben: So 13. Sep 2020, 19:15
Spiky hat geschrieben: So 13. Sep 2020, 18:59 Sind die Mags schon auf Dich registriert?
Ja seit März, aber den Camp Carbine dazu hab ich nicht mehr.
Guten Morgen!

Bei mir ist es ähnlich. Bist du hier wie du beschrieben hast vorgegangen? Kaufvertrag an BH des Käufers schicken?

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 07:41
von Steirer
Kurze Zwischenfrage:
Werden für den Camp Carbine nicht Pistolenmagazine (bis 20 Schuss) verwendet oder hattest du da welche mit größerer Kapazität?

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 08:17
von AUG-andy
bandit31 hat geschrieben: So 13. Sep 2020, 18:43 Hallo

Wie läuft jetzt der Verkauf von HiCap Magazinen ab? Stelle mir das so vor:

Ich überzeuge mich vom §17 Z7 bwz. Z8 Eintrag auf der WBK des Käufers.
Wir machen einen Vertrag über den Verkauf.
Ich mache einen Meldung an die BH des Käufers.

Ist das so richtig?
Gibt es dazu ein Formular bzw. was muß alles im Vertrag stehen?
Gibt es noch was zu beachten?

Danke im voraus
Läuft wie jede normale Meldung von Privat zu Privat ab.
Nur dass es dann halt Magazine sind die auf der Meldung stehen.
Käufer und Verkäufer machen Meldung an die Behörde des Käufers.
Steht zwar nur für B Waffen so im Gesetz, aber auf Nachfrage wurde es mir so Mitgeteilt.
Aus fertig. ;)

Selber Vorgang für Magazine :

(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 08:20
von highnoon
Alles Klar - hätte ich so erwartet ist nur leider nirgends im Gesetz verankert, Danke!

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 08:30
von gewo
highnoon hat geschrieben: Mi 2. Mär 2022, 08:20 Alles Klar - hätte ich so erwartet ist nur leider nirgends im Gesetz verankert, Danke!
schon

im paragr. 28

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 08:51
von highnoon
gewo hat geschrieben: Mi 2. Mär 2022, 08:30
highnoon hat geschrieben: Mi 2. Mär 2022, 08:20 Alles Klar - hätte ich so erwartet ist nur leider nirgends im Gesetz verankert, Danke!
schon

im paragr. 28
Nein, im Parag. 28 geht es um Schusswaffen der Kat. B und im Par. 34 um Kat. C, finde da weder im Gesetz noch in den Verordnungen vom BMI etwas über die Überlassung von Magazinen nach Par. 17

Die Magazine sind ja weder Schusswaffen noch Kat. B sondern "verbotene Waffen".

Eine Überlassung dieser "verbotenen Waffen" ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen kennen wir. Aber nirgends steht etwas wie die Meldung dieser Überlassung zu erfolgen hat.

Ich verstehe schon dass es so gehandhabt wird, aber der Gesetzgeber hat offensichtlich nichts diesbezüglich festgelegt.

Korrigier mich aber gerne wenn ich falsch liege!

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 09:18
von gewo
highnoon hat geschrieben: Mi 2. Mär 2022, 08:51
Nein, im Parag. 28 geht es um Schusswaffen der Kat. B und im Par. 34 um Kat. C, finde da weder im Gesetz noch in den Verordnungen vom BMI etwas über die Überlassung von Magazinen nach Par. 17

Die Magazine sind ja weder Schusswaffen noch Kat. B sondern "verbotene Waffen".

Eine Überlassung dieser "verbotenen Waffen" ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen kennen wir. Aber nirgends steht etwas wie die Meldung dieser Überlassung zu erfolgen hat.

Ich verstehe schon dass es so gehandhabt wird, aber der Gesetzgeber hat offensichtlich nichts diesbezüglich festgelegt.

Korrigier mich aber gerne wenn ich falsch liege!
WaffG 1996 §17 (3)
vorletzter satz

.....Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 2.....

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 09:35
von highnoon
... wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

Danke gewo!

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 10:04
von bandit31
highnoon hat geschrieben: Mi 2. Mär 2022, 07:26 Wie bist du
bandit31 hat geschrieben: So 13. Sep 2020, 19:15
Spiky hat geschrieben: So 13. Sep 2020, 18:59 Sind die Mags schon auf Dich registriert?
Ja seit März, aber den Camp Carbine dazu hab ich nicht mehr.
Guten Morgen!

Bei mir ist es ähnlich. Bist du hier wie du beschrieben hast vorgegangen? Kaufvertrag an BH des Käufers schicken?
Kaufvertrag wie bei Pistole, HA, etc. gemacht und an die BH vom Käufer gemeldet.

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 10:08
von bandit31
Steirer hat geschrieben: Mi 2. Mär 2022, 07:41 Kurze Zwischenfrage:
Werden für den Camp Carbine nicht Pistolenmagazine (bis 20 Schuss) verwendet oder hattest du da welche mit größerer Kapazität?
Eigentlich sind die 20er S&W 59 Magazine für die Pistole, die passen aber auch in den Marlin, wie bei Glock und Schmeisser, etc..

Ich wollte den Marlin auf Kat.A melden um den A Platz zu erhalten, darum hab ich die 4 Magazine gemeldet, eines hätte aber auch gereicht.

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 10:19
von gewo
highnoon hat geschrieben: Mi 2. Mär 2022, 09:35 ... wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

Danke gewo!
der ganze paragraph is bullshit

nach dem paragraph §28/3 vorletzter satz muessten wir die ueberlassung von schalldaempfern genauso melden wie die von waffen.

nachdem ich die ersten paar dutzend §28 ueberlassungen fuer schalldaempfer an die zustaendigen behoerden geschickt hab hams mich angerufen von "ganz oben", ich soll das bleiben lassen weil die behoerde will diese meldungen fuer schalldaempfer nur dann wenn eine schalldaempfer gem 17/3a besessen wird, aber nicht wenn er gem §17/3b besessen wird

war a laengere diskussion
hab ma a memo gemacht
schick ich die halt nimmer
auch recht
mit mir kann ma ja reden

dafuer "wuenscht" sich die behoerde dass ma die schalldaempfer in einem waffenbuch fuehren
wofuer es auch nach ueber zwei jahren noch immer keine rechtliche grundlage in der waffenbuecherverordnung gibt .....

im naechsten leben verkauf ich fahrradln
brauch ich mich ned immer so aergern ...

Re: Vorgang HiCap Magazine verkaufen??

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 10:57
von Incite
An die Verkäufer... Kann man jetzt gemeldete Magazine (legal) verkaufen oder wird man noch mit "Ersatzteilset" Anfragen zugemüllt?