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Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Verfasst: Do 22. Okt 2020, 06:11
von Bergsteirer
Hallo Pulverdampfler
Mein Sohn macht im November die WBK.
Ich habe einen Waffenraum in dem sich mehr Kurzwaffen als er dann auf seiner WBK hat verwahrt sind.
Wie schauts da Waffenrechtlich aus. Gibts jemanden der das selbe Problem hat.
Glück Auf vom Bergsteirer
Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Verfasst: Do 22. Okt 2020, 06:23
von mastercrash
Die "überspitzten Anforderungen" (die bei gemeinsamer Verwahrung nicht zu stellen sind) sind ja eigentlich "nur" zwischen Eheleuten komplett ausjudiziert.
In wie weit das auch analog auf Vater->Sohn umgelegt werden kann, weiß man nicht genau, weil es dazu konkret bislang keine Judikatur gibt.
Die Entscheidung des VwGH vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 macht aber Hoffnung. Sollte grundsätzlich ok gehen mit sehr wenig Restrisiko. Ggf Rücksprache mit der Behörde, um sicher zu gehen... Die können halt auch sagen, dass das nicht ok ist, auch wenn der VwGH anderer Meinung ist.
Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Verfasst: Do 22. Okt 2020, 06:34
von Bergsteirer
Danke, hab schon die alten Diskussionen durchgelesen.
Werde mich mit meiner BH abstimmen, und das Ergebnis hier Dokumentieren.
Schützen Heil vom Bergsteirer
Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Verfasst: Do 22. Okt 2020, 10:24
von burggraben
Bergsteirer hat geschrieben: Do 22. Okt 2020, 06:34
und das Ergebnis hier Dokumentieren.
Danke. Endlich mal jemand der daran denkt auch ans Forum zurückzugeben und nicht nur Nutzen daraus ziehen will.
Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Verfasst: Sa 24. Okt 2020, 18:26
von Promo
mastercrash hat geschrieben: Do 22. Okt 2020, 06:23
Die "überspitzten Anforderungen" (die bei gemeinsamer Verwahrung nicht zu stellen sind) sind ja eigentlich "nur" zwischen Eheleuten komplett ausjudiziert.
In wie weit das auch analog auf Vater->Sohn umgelegt werden kann, weiß man nicht genau, weil es dazu konkret bislang keine Judikatur gibt.
Die Entscheidung des VwGH vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 macht aber Hoffnung. Sollte grundsätzlich ok gehen mit sehr wenig Restrisiko. Ggf Rücksprache mit der Behörde, um sicher zu gehen... Die können halt auch sagen, dass das nicht ok ist, auch wenn der VwGH anderer Meinung ist.
Doch gibt es. Habe ich in einem anderen Thread vollständig wiedergegeben - nehme an, dein zweiter Absatz bezieht sich auch darauf.
@TE: Ist laut Judikatur zulässig.