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Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 10:18
von Sirmarduk
Hi
Ich finde die idee vom Möllerschen Feuerschlucker eigentlich genial. Hat jemand eine Ahnung was unsere Behörden dazu sagen?
Das Ding soll ja nur Rückstoss und Mündungsblitz dämpfen. Und Knall vom Schützen weglenken womit der subjetiv leiser wird.
Wahrscheinlich aufgrund von "§ Kemma ned bzw.§ Schaut aus als ob" verboten oder?
Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 10:31
von jhjfdf
http://www.awc-silencer.com/index.htmlÜber die bin ich auch letztens gestolpert...die bieten auch Feuerschlucker an...danach kommt aber ein 2tes Paket mit der Kunstoffeinlage beides alleine erlaubt(lt deren HP) nur zusammenbauen darf man es ned.
Wie genau das rechtlich aussieht bei uns, weiss ich nicht
Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 13:40
von Floody
Von allem was einem Schalldämpfer nahe kommt würd ich hierzulande die Finger lassen...
Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 15:27
von Sirmarduk
Ja hab ich mir eh gedacht
Er schreibt selber auf seiner Hp dass er nicht sicher ist.
Aus jagdlicher sicht ist das ding genial.
Wahrscheinlich Wirds niemanden was scheren solange es keiner mitbekommt. Aber vorm Richter möchte ich das Ding auch ned unbedingt verantworten müssen
Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 16:05
von Weissi
Sirmarduk hat geschrieben:...Aus jagdlicher sicht ist das ding genial. ...
Für Wilderer natürlich auch...
Sind SD eventuell (oder auch) deshalb bei uns hundspfuigacki?
Grüße aus GU,
Weissi
Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 22:02
von sandman
Alleine mit dem Besitz eines Schalldämpfers macht man sich strafbar!
Und nur weil der Hr Möller argumentiert, dass sein Teil eine Mischung aus Mündungsbremse und -feuerdämpfer ist, heisst das noch lange nicht, dass dem auch so sei. In Germanien ist ein SD einer Waffe gleichgestellt und man braucht einen Eintrag (und eine Rechtfertigung) selbigen zu besitzen. Wäre es eine Mündungsbremse, dann bräuchte man das nicht und der Hr. Möller könnte mehr davon verkaufen...........
Grüße
Sandman
Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 23:19
von spareribs
aber 799.- für einen Pistolenschalli ist aber auch kein Bemmerl..

Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 15:17
von Varminter
Sirmarduk hat geschrieben:Ja hab ich mir eh gedacht
Er schreibt selber auf seiner Hp dass er nicht sicher ist.
Aus jagdlicher sicht ist das ding genial.
Wahrscheinlich Wirds niemanden was scheren solange es keiner mitbekommt. Aber vorm Richter möchte ich das Ding auch ned unbedingt verantworten müssen
Nein, ist´s bei weitem nicht, da eine echte Schalldämpfung nur bei Verwendung von Subsonic-Munition zu ereichen ist und die ist jagdlich fast unbrauchbar, da sehr langsam und sehr krumme Flugbahn.
Wer in AT für so fragwürdige Zwecke seine Zuverlässigkeit risiert ist

Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden
Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 08:46
von sandman
Mal abgesehen davon, dass ich die selbst propagierte Genialität des Herrn Möllers bezweifle......
Ich habe einmal erlebt, dass neben mir im Mannlicher Zentrum jemand mit einem SSG 08 (.308 Win) und einem Brügger & Thomet Schalldämpfer geschossen hat. Das klang, als ob jemand ein dickeres A4 Heft aus Brusthöhe auf den Boden fallen lies. Beeindruckend! Ach ja und ich bin mir sicher, derjenige hatte eine Ausnahmegenehmigung.
Grüße
Sandman