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Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 18:52
von ruz
Hallo Leute!

Ich habe vor über 20 Jahren meinen WP ausgestellt bekommen und da das mein letztes „Papierdokument“ ist, habe ich überlegt, ihn gegen die Scheckkartenversion zu tauschen.

Nun zu den Infos, die ich dazu erhalten habe:
Meine BH erklärt mir, das kostet €118.-, also soviel wie bei der Neuausstellung.

Ein Freund mir (nicht aus 5ter Hand von jemand, der jemanden kennt, der von einem anderen gehört hat) hat auf seiner BH (in Kärnten) ca. €20.- dafür bezahlt.

Regionale Unterschiede bei behördlichen Dienstleistungen wären mir neu.
Hat das jemand in der letzten Zeit gemacht und eine Auskunft für mich, was er bezahlt hat?

Thx!

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 18:57
von bino71
20 Euro finde ich nirgendwo:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Für WBK gilt es auch:
viewtopic.php?t=31098

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 19:08
von spareribs
Um 20 Euro kriegst nur 4 Gläser Essiggurkerln beim Meindl .....

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 19:16
von ruz
bino71 hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 18:57 20 Euro finde ich nirgendwo:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Für WBK gilt es auch:
viewtopic.php?t=31098
Danke, ich habe es befürchtet...

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 19:24
von Wolf1971
ruz hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 18:52 Hallo Leute!

Ich habe vor über 20 Jahren meinen WP ausgestellt bekommen und da das mein letztes „Papierdokument“ ist, habe ich überlegt, ihn gegen die Scheckkartenversion zu tauschen.

Nun zu den Infos, die ich dazu erhalten habe:
Meine BH erklärt mir, das kostet €118.-, also soviel wie bei der Neuausstellung.

Ein Freund mir (nicht aus 5ter Hand von jemand, der jemanden kennt, der von einem anderen gehört hat) hat auf seiner BH (in Kärnten) ca. €20.- dafür bezahlt.

Regionale Unterschiede bei behördlichen Dienstleistungen wären mir neu.
Hat das jemand in der letzten Zeit gemacht und eine Auskunft für mich, was er bezahlt hat?

Thx!
Wenn'st schon zahlen musst dann gleich um Erweiterung ansuchen.😂

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 19:36
von gynta
ruz hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 18:52 habe ich überlegt, ihn gegen die Scheckkartenversion zu tauschen.
Die Pappe im Zuge einer Erweiterung zu tauschen wäre keine Option?
Nicht billiger aber mit Bonus.

edit
Wolf1971 war schneller...

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 19:44
von v0s
gynta hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 19:36
ruz hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 18:52 habe ich überlegt, ihn gegen die Scheckkartenversion zu tauschen.
Die Pappe im Zuge einer Erweiterung zu tauschen wäre keine Option?
Nicht billiger aber mit Bonus.

edit
Wolf1971 war schneller...
Seit wann werden Waffenpässe erweitert?

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 20:41
von burggraben
Wolf1971 hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 19:24 Wenn'st schon zahlen musst dann gleich um Erweiterung ansuchen.😂
Beim WP eher hoffnungslos.

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 20:44
von sic210
Sei froh, dass Du einen WP hast, der ohne peinliche Nachfragen auf Scheckkarte umgestellt wird. Ob der jetzt 20 oder 120 kostet, ist bei der Exklusivität völlig egal.
Mit wärs wurscht, ob der noch als Aquarell gemalt, in Papier gedruckt oder als Scheckkarte ausgestellt ist. WP ist WP und freu Dich daran.

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 21:07
von gynta
v0s hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 19:44 Seit wann werden Waffenpässe erweitert?
:oops: ooops

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 22:52
von Wolf1971
gynta hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 21:07
v0s hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 19:44 Seit wann werden Waffenpässe erweitert?
:oops: ooops
Hab auch drüber gelesen. 🙄

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: So 15. Nov 2020, 23:51
von impact
gynta hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 21:07
v0s hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 19:44 Seit wann werden Waffenpässe erweitert?
:oops: ooops
Naja... der neue, schicke Kat. A. Halbautomat in .308 gehört schon auch mit drauf :D ;)

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 03:30
von mastercrash
impact hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 23:51
gynta hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 21:07
v0s hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 19:44 Seit wann werden Waffenpässe erweitert?
:oops: ooops
Naja... der neue, schicke Kat. A. Halbautomat in .308 gehört schon auch mit drauf :D ;)
Naja, falls das als "Kat A Upgrade" gemeint war: da bei Kat A zwischen Kurz- und Langwaffen (Z 7/Z 8) unterschieden wird, würde ich mich bei einem WP (mit vielleicht nur 1 Platz?) nicht wirklich dadurch beschränken, dass ich darauf eine Kat A Langwaffe eintragen ließe.

Dann wäre das Führen einer (egal welcher Kat) Kurzwaffe nämlich genauso strafbar wie für jemanden ohne WP, auch wenns eigentlich lächerlich ist. Muss aber jeder selber wissen, was er mit dem WP riskieren will.
Und auch wenn es an der WBK wohl keine Probleme gegen sollte, einen Platz von Kat A wieder auf Kat B zurückstufen zu lassen, fallen einigen wiffigen Beamten sicher Argumente ein um das bei WP zu verhindern (zB neuerdings Bedürfnis zum Führen einer Kat B Kurzwaffe nachweisen müssen - immerhin darf er dann ja aktuell nur Langwaffen führen und damit ist das Bedürfnis für Kurzwaffen nicht mehr amtlich).

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 07:10
von ruz
sic210 hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 20:44 Sei froh, dass Du einen WP hast, der ohne peinliche Nachfragen auf Scheckkarte umgestellt wird. Ob der jetzt 20 oder 120 kostet, ist bei der Exklusivität völlig egal.
Mit wärs wurscht, ob der noch als Aquarell gemalt, in Papier gedruckt oder als Scheckkarte ausgestellt ist. WP ist WP und freu Dich daran.
Der WP ist beruflich begründet, da vergisst man oft drauf, dass andere ihn nicht so leicht (gar nicht) bekommen.
Tatsächlich geht es mir darum, dass ich eigentlich nur noch mit einer Scheckkartengeldbörse unterwegs bin. Der Albtraum des Räubers; WP und kein Bargeld😂

Und zum Thema Erweiterung hier eine Aussage der BH: Kommen Sie mit dem WP, Foto und €75 und sie kriegen eine WBK dazu. Die ist dann auch im Scheckkartenformat...

Jo, eh. Die hab ich nicht eingesteckt, die wäre mir egal! 😂

Re: Austausch alter WP auf „Scheckkarte“ Kosten?

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 09:24
von Glock1768
ruz hat geschrieben: Mo 16. Nov 2020, 07:10
sic210 hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 20:44 Sei froh, dass Du einen WP hast, der ohne peinliche Nachfragen auf Scheckkarte umgestellt wird. Ob der jetzt 20 oder 120 kostet, ist bei der Exklusivität völlig egal.
Mit wärs wurscht, ob der noch als Aquarell gemalt, in Papier gedruckt oder als Scheckkarte ausgestellt ist. WP ist WP und freu Dich daran.
Der WP ist beruflich begründet, da vergisst man oft drauf, dass andere ihn nicht so leicht (gar nicht) bekommen.
Tatsächlich geht es mir darum, dass ich eigentlich nur noch mit einer Scheckkartengeldbörse unterwegs bin. Der Albtraum des Räubers; WP und kein Bargeld😂

Und zum Thema Erweiterung hier eine Aussage der BH: Kommen Sie mit dem WP, Foto und €75 und sie kriegen eine WBK dazu. Die ist dann auch im Scheckkartenformat...

Jo, eh. Die hab ich nicht eingesteckt, die wäre mir egal! 😂
Ein Kollege von mir hat auch eine Waffenpaß und wollte eine WBK dazu ... seine Behörde meinte, eine WBK gibt es nur, wenn er den WP abgeben würde :tipphead: :tipphead: :tipphead:

hab ihm dann die entsprechenden Passagen gezeigt, dass eine WBK und ein WP zwei unabhängige Dinge sind und auch entsprechend BEIDES ausgestellt werden kann ... hier wird wieder über Amtsmissbrauch versucht einen WP einzuziehen ... Sorry, ich sehe das so!!!

Er hat mir nur mitgeteilt, dass er (angeblich ... ich schreibe das Wort in Klammer, weil ... siehe letzter Satz) mit Raoul Wagner diesbezüglich Kontakt hatte und dieser ihm mitteilte, dass die Ansicht dieser BH rechtens sei :o :o

kann ich jedoch nicht glauben, da das Waffenrecht hier EINDEUTIG ist ...

Erläuterung zu WaffG §23 (Auszug aus dem aktuellen Runderlass vom Dez. 2019) ...
Zu Abs. 1:

Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen an eine Person

1. Die Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen an eine Person ist vom
Waffengesetz nicht untersagt und daher zulässig.

2. Der Berechtigungsumfang ergibt sich hinsichtlich des Besitzes von Schusswaffen der
Kat. B aus der Zusammenrechnung der in beiden Dokumenten eingetragenen
Schusswaffen der Kat. B, hinsichtlich des Führens aus der Anzahl der im Waffenpass
eingetragenen Schusswaffen der Kat. B.
Dementsprechend würde einer Person, der eine Waffenbesitzkarte für 5
Schusswaffen der Kat. B und ein Waffenpass für eine Schusswaffe der Kat. B
ausgestellt wurde, berechtigt sein, 6 Schusswaffen der Kat. B zu besitzen und 1
Schusswaffe der Kat. B zu führen.
3. Zwecks Hintanhaltung des nach ho. Ansicht zumindest optisch negativen Effektes,
dass Personen die Berechtigung zum gleichzeitigen Führen einer großen Anzahl von
Schusswaffen der Kat. B eingeräumt wird, erscheint folgende Vorgangsweise
angezeigt:
a) Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht
mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang
von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand
Rechnung zu tragen).
b) Inhabern von Waffenbesitzkarten, die die Ausstellung eines Waffenpasses
beantragen, wäre - bei Vorliegen der Voraussetzungen - der Waffenpass zusätzlich
zur Waffenbesitzkarte auszustellen.
c) Inhabern von Waffenpässen, die den Besitz weiterer Schusswaffen der Kat. B
anstreben (z.B. anerkannte Waffensammler oder Sportschützen) wäre hiefür
zusätzlich zum Waffenpass eine Waffenbesitzkarte auszustellen.