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Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 11:33
von Papa Bär
Hi,
hatte letzte Woche Waffenkontrolle. Alles gut abgelaufen.
Die Dame ! hat für den Nachweis des Umgangs mit den Waffen Fotos meiner dokumentierten Schiessstandsbeuche gemacht.
Dann drückt sie mir noch ein Merkblatt in die Hand und geht.
Heute les ich das Merkblatt durch, steht da im unteren Bereich, dass ich einen Nachweis was den sachgerechten Umgang mit Waffen betrifft, nachbringen muss.

WAS JETZT? Sie hat dafür ja die Schiessprotokolle fotografiert...
Bei wem frag ich da jetzt am Besten nach?
Bei der für meinen Bezirk zuständigen Polizeistation?

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 11:42
von fast12
Nein, bei deiner zuständigen Waffenbehörde (falls du nicht umgezogen bist, steht die als Aussteller auf deiner WBK)

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 11:44
von gewo
wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 11:53
von Papa Bär
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44 wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
das vermute ich jetzt auch, nur wie mach ich das, es is ja alles zu?
Werd mal telefonieren...

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 11:58
von hasgunz
Das Ganze mit dem Waffenführerschein finde ich eh lächerlich.
Ich gehe seit Jahren regelmäßig auf den Schießstand, was auch am Stand belegt wird und muss trotzdem den Führerschein nachbringen?
Klingt ein bisschen sehr komisch...

LG

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 12:03
von gewo
hasgunz hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:58 Ich gehe seit Jahren regelmäßig auf den Schießstand, was auch am Stand belegt wird und muss trotzdem den Führerschein nachbringen?
was erfaehrst du denn am schiesstand so ueber
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 12:03
von gewo
Papa Bär hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:53
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44 wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
das vermute ich jetzt auch, nur wie mach ich das, es is ja alles zu?
Werd mal telefonieren...
fristen werden erstreckt
telefonisch reicht

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 12:22
von mura
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:03 was erfaehrst du denn am schiesstand so ueber
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?
Hier gehts ja um die normale 5jährige Kontrolle wo ein Nachweis über den Umgang mit den Waffen in dieser Zeit zu erbringen ist. Bei uns hier kann das der Nachweis vom Schiesstand sein, Ergebnislisten oder halt wenn jemand z.B. nur ne WBK aber keine Waffe hat oder nie Schiessen war in den 5Jahren als Ersatz den Waffenführerschein neu machen.
Von dem was du aufgezählt hast hat ja nix mit der eigentlichen Waffenkontrolle zu tun?

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 12:29
von hasgunz
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:03
hasgunz hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:58 Ich gehe seit Jahren regelmäßig auf den Schießstand, was auch am Stand belegt wird und muss trotzdem den Führerschein nachbringen?
was erfaehrst du denn am schiesstand so ueber
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?
MMn sollte dieses Wissen von Jedermann selbst erörtert werden.
Wenn man sich nicht darum kümmert, oder es einen nicht interessiert ist das ein eigenes Problem.
Sicher ist das ein Pluspunkt, dass einem diese Informationen zugetragen werden, wenn man den Waffenführerschein macht.
Aber ist das der Sinn dahinter?

LG

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 12:30
von gewo
mura hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:22
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:03 was erfaehrst du denn am schiesstand so ueber
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?
Hier gehts ja um die normale 5jährige Kontrolle wo ein Nachweis über den Umgang mit den Waffen in dieser Zeit zu erbringen ist. Bei uns hier kann das der Nachweis vom Schiesstand sein, Ergebnislisten oder halt wenn jemand z.B. nur ne WBK aber keine Waffe hat oder nie Schiessen war in den 5Jahren als Ersatz den Waffenführerschein neu machen.
Von dem was du aufgezählt hast hat ja nix mit der eigentlichen Waffenkontrolle zu tun?
Es hat mit dem geforderten nachweis fuer den sachgemaessen umgang zu tun

Theorie ( was hat sich rechtlich geaendert, sicherheitsregel usw)
Praxis ( a paar schuss abgeben)

Beides wird im gesetz gefordert

Das sind zwei getrennte bestaetigungen
Zwei stempel
Zwei unterschriften

Dass regelmaessige schiessergebnisse den praktischen teil ersetzen koennen halte ich fuer sehr sinnvoll

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 13:01
von diver99
Ich streite da nie herum und mach einfach den WFS.

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 14:23
von Dingo
Papa Bär hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:33 Hi,
hatte letzte Woche Waffenkontrolle. Alles gut abgelaufen.
Die Dame ! hat für den Nachweis des Umgangs mit den Waffen Fotos meiner dokumentierten Schiessstandsbeuche gemacht.
Dann drückt sie mir noch ein Merkblatt in die Hand und geht.
Heute les ich das Merkblatt durch, steht da im unteren Bereich, dass ich einen Nachweis was den sachgerechten Umgang mit Waffen betrifft, nachbringen muss.

WAS JETZT? Sie hat dafür ja die Schiessprotokolle fotografiert...
Bei wem frag ich da jetzt am Besten nach?
Bei der für meinen Bezirk zuständigen Polizeistation?
Nehme mal an, dass das dann in ganz Wien so ist. Ich habe meine Kontrolle in ein paar Monaten - die Belege der Stand-Besuche habe ich brav gesammelt samt Bestätigungen und Schießbuch. Dürfte also egal sein und man muss so oder so den WFS auffrischen. Werde die netten Besucher dann trotzdem dezidiert danach fragen, warum das so nicht reicht.

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 14:29
von fast12
Die kontrollierenden Beamten werden dir dazu gar nichts sagen können, zuständig ist alleine deine Waffenbehörde.

Ein "Waffenführerschein" ist vom Gesetz her weder für die Erstausstellung noch für die 5-jährige Überprüfung der Verlässlichkeit zwingend erforderlich.

Siehe 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung § 5 Abs. 2

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074

Streiten würde ich persönlich deswegen aber auch nicht.

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 15:06
von Dingo
thx - also verschwinden die dann und man wird später von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert, einen zusätzlichen Nachweis beizubringen, falls denen die Belege & Bestätigungen nicht reichen. Danke für den Link.

Re: Merkblatt Waffenkontrolle

Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 16:41
von Joewood
Dingo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 14:23 Nehme mal an, dass das dann in ganz Wien so ist. Ich habe meine Kontrolle in ein paar Monaten - die Belege der Stand-Besuche habe ich brav gesammelt samt Bestätigungen und Schießbuch. Dürfte also egal sein und man muss so oder so den WFS auffrischen. Werde die netten Besucher dann trotzdem dezidiert danach fragen, warum das so nicht reicht.
Ist es nicht. Ich wohne in Wien, hatte vor ein paar Monaten meine Kontrolle und die Standbesuche (samt Ergebnislisten allerdings) haben dem Kollegen vollauf gereicht...