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Wechselsystem
Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 19:53
von hasgunz
Ich hätte mal eine Frage bezüglich des neuen WS Systems.
Ist es möglich, wenn ich zum Beispiel zwei Glock 17 Pistolen auf meiner WBK habe, dass ich eine als WS ummelde?
Frage nämlich deshalb, da ich schon eine Glock 17 besitze und mit einer "Kompetition" Variante liebäugle, es sich aber um eine vollwertige Pistole handelt.
Freue mich über eure Antworten, Einwürfe usw.
LG
Re: Wechselsystem
Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 20:40
von Wolf1971
Theoretisch kann dir das jeder Büchsenmacher machen.
Aber soviel ich weiß muss die Seriennummer am Griffstück dann entfernt werden.
Re: Wechselsystem
Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 20:46
von AUG-andy
Wolf1971 hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 20:40
Theoretisch kann dir das jeder Büchsenmacher machen.
Aber soviel ich weiß muss die Seriennummer am Griffstück dann entfernt werden.
Nur die Praxis sieht leider ganz anders aus.
Warte lieber auf Dr. GEWOs Antwort.
Der kennt die diversen Fälle was geht oder nicht.
Das mit der Nummer wäre mir neu .
Re: Wechselsystem
Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 23:13
von gewo
Wenn du einen haendler findest der es macht ... prima
Ich machs nicht
Dass mit der seriennummer stimmt zum teil
Es gibt die empfehlung die waffennummer am griffstueck abzuaendern, zum beispiel sie mit einem „G“ vorne dran zu ergaenzen.
Um missverstaendnisse zu vermeiden.
Rechtliche basis dafuer waere mir aber keine bekannt
Re: Wechselsystem
Verfasst: So 14. Feb 2021, 01:13
von mastercrash
gewo hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 23:13
Es gibt die empfehlung die waffennummer am griffstueck abzuaendern, zum beispiel sie mit einem „G“ vorne dran zu ergaenzen.
Um missverstaendnisse zu vermeiden.
Rechtliche basis dafuer waere mir aber keine bekannt
Ergänzen könnte man, dass es je nachdem welchen Juristen man fragt, auch die Empfehlung gibt, dass das zweite Griffstück bei der Aktion vernichtet wird (um Missverständnisse zu vermeiden natürlich).
Ich glaube diesbezüglich ist die Diskussion hier schon mehrfach ausgeartet. Auch darüber ob es noch ein Wechselsystem ist, wenn man direkt daneben ein zweites Griffstück für das WS liegen hat, sodass es faktisch eigentlich zwei vollständige Waffen sind.
Rechtsgrundlage die dagegen spricht per WS zwei vollständige, aber eine Waffe davon zerlegt zu besitzen gibt es eigentlich keine. Man könnte allenfalls argumentieren, dass es eigentlich eine unzulässige Umgehung der Stückzahlbegrenzung ist (zB weil es dem Telos des Gesetzes widerspricht, dass ein WS -wesentliche
Bestandteile- eine ganze Waffe ist - oder dass wesentliche Waffenbestandteile die man zu einer Waffe besitzt per Definition nur Bestandteile sein können, aber keine ganze Waffe selbst ohne irgend etwas von der Hauptwaffe zu verwenden). Das ist aber alles weit hergeholt... Besonders im Strafrecht entspräche dies wohl kaum dem Bestimmtheitsgrundsatz.
Re: Wechselsystem
Verfasst: So 14. Feb 2021, 11:24
von hasgunz
Hm, erstmal danke für die Antworten.
Dann werde ich mir wohl eher nicht eine zweite Glock 17 kaufen...
Schade, aber wenn es so schwierig ist Etwas auf Wechselsystem umzuschreiben, dann lass ich lieber die Finger davon.
LG
Re: Wechselsystem
Verfasst: So 14. Feb 2021, 11:39
von racepics
hasgunz hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 11:24
Hm, erstmal danke für die Antworten.
Dann werde ich mir wohl eher nicht eine zweite Glock 17 kaufen...
Schade, aber wenn es so schwierig ist Etwas auf Wechselsystem umzuschreiben, dann lass ich lieber die Finger davon.
LG
Ich hätte aus Deiner Frage heraus gelesen, dass Du bereits zwei Glock 17 hast und aus einer ein WS machen möchtest, und jetzt sagst Du Du wirst Dir keine zweite kaufen?
Das sind zwei verschiedene Sachen.
Re: Wechselsystem
Verfasst: So 14. Feb 2021, 11:58
von hasgunz
racepics hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 11:39
Ich hätte aus Deiner Frage heraus gelesen, dass Du bereits zwei Glock 17 hast und aus einer ein WS machen möchtest, und jetzt sagst Du Du wirst Dir keine zweite kaufen?
Das sind zwei verschiedene Sachen.
Im ersten Post habe ich folgendes geschrieben:
Frage nämlich deshalb, da ich schon eine Glock 17 besitze und mit einer "Kompetition" Variante liebäugle, es sich aber um eine vollwertige Pistole handelt.
Das hat impliziert, dass es sich um eine Gebrauchtwaffe handlet und NICHT um einen Neukauf.
Das ich bei einem Neukauf die Glock als WS melden kann ist mir bewusst.
LG
Re: Wechselsystem
Verfasst: So 14. Feb 2021, 17:02
von racepics
hasgunz hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 11:58
Das ich bei einem Neukauf die Glock als WS melden kann ist mir bewusst.
Genau auf das wollte ich hinaus. Das mit dem Liebäugeln ist mir durchgerutscht.
Ich habe selbst 2 G17 auf Depot liegen, die auf eine Erweiterung warten.