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Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 11:59
von steps
Hallo,
Ich habe folgendes problem, einen schmalen streifn grund, der aber ewig lang ist. Einzäunen kann ich mir momentan nicht leisten. Natürlich habe ich auch schon eine tafel mit "privatgrund halten und parken verboten" aufgestellt. Intressiert nur iwie niemanden... letztes wurde mir 1,5 tage die einfahrt zugeparkt worauf ich die tafel ergänzt habe mit "bei Zuwiderhandlung droht Anzeige wegn Besitzstörung".
Nachdem es sich um eine schmale gemeindestrasse handelt wird auch regelmässig umgedreht, reversiert oder ausgewichen was natürlich zu flurschäden führt.
Nachdem ich für mein kind jetz keinen kindergartenplatz im ort bekomme, habe ehrlichgesagt "die schnauze voll"
Gibt es von jemanden erfahrungen bezüglich videoüberwachng von Grundstücken, auf was ich da rechtlich achten muss?
Mfg
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 12:03
von Wolf1971
steps hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 11:59
Hallo,
Ich habe folgendes problem, einen schmalen streifn grund, der aber ewig lang ist. Einzäunen kann ich mir momentan nicht leisten. Natürlich habe ich auch schon eine tafel mit "privatgrund halten und parken verboten" aufgestellt. Intressiert nur iwie niemanden... letztes wurde mir 1,5 tage die einfahrt zugeparkt worauf ich die tafel ergänzt habe mit "bei Zuwiderhandlung droht Anzeige wegn Besitzstörung".
Nachdem es sich um eine schmale gemeindestrasse handelt wird auch regelmässig umgedreht, reversiert oder ausgewichen was natürlich zu flurschäden führt.
Nachdem ich für mein kind jetz keinen kindergartenplatz im ort bekomme, habe ehrlichgesagt "die schnauze voll"
Gibt es von jemanden erfahrungen bezüglich videoüberwachng von Grundstücken, auf was ich da rechtlich achten muss?
Mfg
ich würde mich da gleich bei einem Rechtsanwalt schlau machen denn wenn du die Besitzstörungsklagen einbringst brauchst eh einen Vertreter.
Aber funktionieren muss das problemlos weil man ja eh aktuell genug in den Medien liest über diese Strafen.
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 12:11
von Laubmasta2000
Lass halt Steine hinlegen, oder ein paar (umklappbare) Pfosten mit Kette dazwischen hin stecken.
Videoüberwachung ist halt so eine Sache.... die musst vermutlich erst Genehmigen lassen, weil du darfst nicht auf fremden Grund filmen und bei einem schmalen Grundstück stell ich mir das schwierig vor.
Wenn es immer die selben Autos sind die dort parken, Kennzeichen notieren, auf die BH gehen und um eine Auskunft ansuchen. Danach anschreiben, anrufen das sagen dass du das nicht willst. Danach Anzeigen wenn uneinsichtig.
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 12:17
von steps
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 12:03
steps hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 11:59
Hallo,
Ich habe folgendes problem, einen schmalen streifn grund, der aber ewig lang ist. Einzäunen kann ich mir momentan nicht leisten. Natürlich habe ich auch schon eine tafel mit "privatgrund halten und parken verboten" aufgestellt. Intressiert nur iwie niemanden... letztes wurde mir 1,5 tage die einfahrt zugeparkt worauf ich die tafel ergänzt habe mit "bei Zuwiderhandlung droht Anzeige wegn Besitzstörung".
Nachdem es sich um eine schmale gemeindestrasse handelt wird auch regelmässig umgedreht, reversiert oder ausgewichen was natürlich zu flurschäden führt.
Nachdem ich für mein kind jetz keinen kindergartenplatz im ort bekomme, habe ehrlichgesagt "die schnauze voll"
Gibt es von jemanden erfahrungen bezüglich videoüberwachng von Grundstücken, auf was ich da rechtlich achten muss?
Mfg
ich würde mich da gleich bei einem Rechtsanwalt schlau machen denn wenn du die Besitzstörungsklagen einbringst brauchst eh einen Vertreter.
Aber funktionieren muss das problemlos weil man ja eh aktuell genug in den Medien liest über diese Strafen.
Rechtlich gesehn reichen kfz kennzeichen, datum und uhrzeit der Besitzstörung, da ich vor paar monaten einen lkw fahrer angezeigt habe, der scheinbar geologe und statiker war, denn als ich ihn angesprochen habe ob er glaubt das die tafel zwecks da gaude da steht, mir erklärt hat das da locker noch 3 lkw parken können (geländekante)
Mir gehts rechtlich um die aufstellung und inbetriebnahme einer überwachung, welche produlte es gibt/gäbe da ja alles im freien undmit bildern oder video isses dann noch leichter...
Und natürliche der gemeinde eins auszuwischn...
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 12:34
von steps
Laubmasta2000 hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 12:11
Lass halt Steine hinlegen, oder ein paar (umklappbare) Pfosten mit Kette dazwischen hin stecken.
Videoüberwachung ist halt so eine Sache.... die musst vermutlich erst Genehmigen lassen, weil du darfst nicht auf fremden Grund filmen und bei einem schmalen Grundstück stell ich mir das schwierig vor.
Wenn es immer die selben Autos sind die dort parken, Kennzeichen notieren, auf die BH gehen und um eine Auskunft ansuchen. Danach anschreiben, anrufen das sagen dass du das nicht willst. Danach Anzeigen wenn uneinsichtig.
Ja mit steinen oder diesen ketten zaun auch so ein einfacher holzzaun war schon im Gespräch...
Bevor ich ebm erfahren habe das ich mein kind 4 gemeinden weiter in due KiTa bringen muss....
Vlt kann jmd bestätigen, ob sowas ein genehmigung braucht. Es wird natürlich aus datenschutzgründen nur mein grund gefilmt werden...
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 12:36
von milu
Videoüberwachung, wo öffentlicher Raum mitbetroffen ist, ist brutal heikel.
Da fängst leichter du dir die Anzeige ein, als dass du eine machen kannst.
Wir hatten das Thema bei uns am Flugplatz, wegen des öffenlichen Raumes zwischen den Bereichen und nach Rücksprache mit Anwalt dann nicht montiert.
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 12:57
von combatmiles
für die Besitzstörung an sich brauchst keinen Anwalt, da reicht die anzeige beim Bezirksgericht, eigentlich eine Klagseinbringung keine Anzeige im herkömmlichen Sinn..
Eigenen Grund darfst filmen.. sobald da aber auch anderer bzw öffentlicher Grund dabei ist hams dich bei de Cochones...
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 14:29
von Papa Bär
Du willst eine Gemeindestrasse Video überwachen? (...weil dein Kind keinen Kindergartenplatz bekommen hat?)
Lass dich von einem Anwalt beraten, das is sicher die beste Vartiante.
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 15:06
von trenck
Papa Bär hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 14:29
Du willst eine Gemeindestrasse Video überwachen? (...weil dein Kind keinen Kindergartenplatz bekommen hat?)
Lass dich von einem Anwalt beraten, das is sicher die beste Vartiante.
Ich würde sagen: ein paar Holzpflöcke einschlagen und dazwischen eine Kette. Fertig.
trenck
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 15:18
von gewo
steps hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 11:59
Hallo,
Ich habe folgendes problem, einen schmalen streifn grund, der aber ewig lang ist. Einzäunen kann ich mir momentan nicht leisten. Natürlich habe ich auch schon eine tafel mit "privatgrund halten und parken verboten" aufgestellt. Intressiert nur iwie niemanden... letztes wurde mir 1,5 tage die einfahrt zugeparkt worauf ich die tafel ergänzt habe mit "bei Zuwiderhandlung droht Anzeige wegn Besitzstörung".
Nachdem es sich um eine schmale gemeindestrasse handelt wird auch regelmässig umgedreht, reversiert oder ausgewichen was natürlich zu flurschäden führt.
Nachdem ich für mein kind jetz keinen kindergartenplatz im ort bekomme, habe ehrlichgesagt "die schnauze voll"
Gibt es von jemanden erfahrungen bezüglich videoüberwachng von Grundstücken, auf was ich da rechtlich achten muss?
Mfg
du darfst oeffentliche flaechen nur unter starken einschraenkungen video ueberwachen
befindet sich dein haus in der naehe?
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 15:56
von steps
Papa Bär hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 14:29
Du willst eine Gemeindestrasse Video überwachen? (...weil dein Kind keinen Kindergartenplatz bekommen hat?)
Lass dich von einem Anwalt beraten, das is sicher die beste Vartiante.
Die gemeindestrasse verläuft parallel und ist so schmal, das bei mir am Grundstück z. B. ausgewichen wird. Nein will nur meins überwachen!
Ja, das mitm kindergartenplatz war der sprichwörtliche tropfen...
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 15:57
von steps
gewo hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 15:18
steps hat geschrieben: Fr 19. Feb 2021, 11:59
Hallo,
Ich habe folgendes problem, einen schmalen streifn grund, der aber ewig lang ist. Einzäunen kann ich mir momentan nicht leisten. Natürlich habe ich auch schon eine tafel mit "privatgrund halten und parken verboten" aufgestellt. Intressiert nur iwie niemanden... letztes wurde mir 1,5 tage die einfahrt zugeparkt worauf ich die tafel ergänzt habe mit "bei Zuwiderhandlung droht Anzeige wegn Besitzstörung".
Nachdem es sich um eine schmale gemeindestrasse handelt wird auch regelmässig umgedreht, reversiert oder ausgewichen was natürlich zu flurschäden führt.
Nachdem ich für mein kind jetz keinen kindergartenplatz im ort bekomme, habe ehrlichgesagt "die schnauze voll"
Gibt es von jemanden erfahrungen bezüglich videoüberwachng von Grundstücken, auf was ich da rechtlich achten muss?
Mfg
du darfst oeffentliche flaechen nur unter starken einschraenkungen video ueberwachen
befindet sich dein haus in der naehe?
Ja das überwachen öffentlicher hängt mitm datenschutz zusammen.
Mein haus steht auf diesem grund, ja. Warum?
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 16:09
von Papa Bär
Man muss den Streifen wirklich unbefahrbar machen. Wennst eine Kette hin hängst zwischen 2 Pfeilern, dann fahren die Leute trotzdem drüber, weil die Kette nachgibt.
Große Steine hinlegen, die ein Fahrzeug beschädigen, das anfährt, sonst wird nix helfen. aber Vorsicht, weiss nicht ob das überhaupt erlaiubt ist. Anwalt fragen, oder Gemeinde und schriftlich geben lassen !
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 16:15
von Tirol01
Vom Anwalt deines Vertrauens auf Besitzstörung und den Übeltäter gleich eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. So handhaben wir das mit widerrechtlich auf Privat/Firmengrund abgestellten KFZ. Mit dem Abschleppen bist immer der Dumme. Da Privatgrund trägst du erstmal die Kosten.
Da auf Privatgrund unsere Polizei nicht zuständig ist, lassen sie dort auch nicht abschleppen. Zuständig sind sie auf Privatgrund dann, wenn aus dem geparkten KFZ Öl oder sonstige Flüssigkeiten austreten und dadurch die Umwelt geschädigt wird. Vielleicht kannst du damit etwas anfangen.
Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung
Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 16:20
von >Michael<
Paar mannshohe Büsche hinpflanzen?P