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Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 17:44
von Ozzelott
Da ich mein Hobby ein wenig einschrenke und meine Ar15 verkauft habe stellt sich für mich die Frage ob ich meine Magazine die noch nicht gemeldet wurden verkaufen darf.Auf Österreichischen Verkaufsplatformen werden diese des öfteren als Teilesatz angeboten.
Ist diese Vorgehensweise Legal?oder mache ich mich strafbar?
Bedanke mich im Vorhinein für die Antworten

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 17:48
von gewo
Ozzelott hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:44 Da ich mein Hobby ein wenig einschrenke und meine Ar15 verkauft habe stellt sich für mich die Frage ob ich meine Magazine die noch nicht gemeldet wurden verkaufen darf.Auf Österreichischen Verkaufsplatformen werden diese des öfteren als Teilesatz angeboten.
Ist diese Vorgehensweise Legal?oder mache ich mich strafbar?
Bedanke mich im Vorhinein für die Antworten
magazine "hicap" (ab 10 bzw ab 20 schuss kapazitaet) sind seit 14.12.2019 waffen der kat. A (verbotene waffen) und diese duerfen nur an berechtigte ueberlassen werden

berechtigung kann nachgewiesen werden ueber einen WP oder eine WBK mit der entsprechenden berechtigung gem. §17/1/x

jene personen die am 14.12.2019 bereits die notwenigen voraussetzungen erfuellt haben (altbesitz), diesen aber noch nicht gemeldet haben - sind nur betreffend ihres im altbesitzes befindlichen bestandes vor 14.12.2019 zum besitz berechtigt

unabhaengig von der rechtslage zum besitz (schon gemeldet oder noch nicht) sind bei ueberlassungen von waffen der kat A (= magazinen gem. §17/1x) vom kaeufer und vom verkaeufer entsprechende meldungen gem. §28 an die behoerde zu erstatten in welcher der kaeufer seinen hauptwohnsitz hat.

frist dafuer ist 6 wochen

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 19:52
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:48
Ozzelott hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:44 Da ich mein Hobby ein wenig einschrenke und meine Ar15 verkauft habe stellt sich für mich die Frage ob ich meine Magazine die noch nicht gemeldet wurden verkaufen darf.Auf Österreichischen Verkaufsplatformen werden diese des öfteren als Teilesatz angeboten.
Ist diese Vorgehensweise Legal?oder mache ich mich strafbar?
Bedanke mich im Vorhinein für die Antworten
magazine "hicap" (ab 10 bzw ab 20 schuss kapazitaet) sind seit 14.12.2019 waffen der kat. A (verbotene waffen) und diese duerfen nur an berechtigte ueberlassen werden

berechtigung kann nachgewiesen werden ueber einen WP oder eine WBK mit der entsprechenden berechtigung gem. §17/1/x

jene personen die am 14.12.2019 bereits die notwenigen voraussetzungen erfuellt haben (altbesitz), diesen aber noch nicht gemeldet haben - sind nur betreffend ihres im altbesitzes befindlichen bestandes vor 14.12.2019 zum besitz berechtigt

unabhaengig von der rechtslage zum besitz (schon gemeldet oder noch nicht) sind bei ueberlassungen von waffen der kat A (= magazinen gem. §17/1x) vom kaeufer und vom verkaeufer entsprechende meldungen gem. §28 an die behoerde zu erstatten in welcher der kaeufer seinen hauptwohnsitz hat.

frist dafuer ist 6 wochen
Die Antwort könnte von einem Politiker stammen. :lol:
Du hast gekonnt die Frage mit viel Aufwand nicht beantwortet.
Die Frage nach den Einzelteilverkauf bist du ihm schuldig geblieben. ;)
Momentan gibt es noch keine eindeutige Rechtssprechung dazu.
Daher ist der Einzelteiverkauf noch eine Grauzone die viele nutzen um ihre Plastikersatzteile los zu werden. Diese Art des Verkaufs haben im Sommer 2020 auch einige Händler auf WG durchgeführt. Ist jederzeit nachzulesen. :whistle:

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 22:13
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 19:52
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:48
Ozzelott hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:44 Da ich mein Hobby ein wenig einschrenke und meine Ar15 verkauft habe stellt sich für mich die Frage ob ich meine Magazine die noch nicht gemeldet wurden verkaufen darf.Auf Österreichischen Verkaufsplatformen werden diese des öfteren als Teilesatz angeboten.
Ist diese Vorgehensweise Legal?oder mache ich mich strafbar?
Bedanke mich im Vorhinein für die Antworten
magazine "hicap" (ab 10 bzw ab 20 schuss kapazitaet) sind seit 14.12.2019 waffen der kat. A (verbotene waffen) und diese duerfen nur an berechtigte ueberlassen werden

berechtigung kann nachgewiesen werden ueber einen WP oder eine WBK mit der entsprechenden berechtigung gem. §17/1/x

jene personen die am 14.12.2019 bereits die notwenigen voraussetzungen erfuellt haben (altbesitz), diesen aber noch nicht gemeldet haben - sind nur betreffend ihres im altbesitzes befindlichen bestandes vor 14.12.2019 zum besitz berechtigt

unabhaengig von der rechtslage zum besitz (schon gemeldet oder noch nicht) sind bei ueberlassungen von waffen der kat A (= magazinen gem. §17/1x) vom kaeufer und vom verkaeufer entsprechende meldungen gem. §28 an die behoerde zu erstatten in welcher der kaeufer seinen hauptwohnsitz hat.

frist dafuer ist 6 wochen
Die Antwort könnte von einem Politiker stammen. :lol:
Du hast gekonnt die Frage mit viel Aufwand nicht beantwortet.
Die Frage nach den Einzelteilverkauf bist du ihm schuldig geblieben. ;)
Momentan gibt es noch keine eindeutige Rechtssprechung dazu.
Daher ist der Einzelteiverkauf noch eine Grauzone die viele nutzen um ihre Plastikersatzteile los zu werden. Diese Art des Verkaufs haben im Sommer 2020 auch einige Händler auf WG durchgeführt. Ist jederzeit nachzulesen. :whistle:
laut BMI aussage von den roadshows muesste das mit den teileverkauf ausjudiziert werden
es gab dazu damals keine rechtsansicht
nimm die screenshots vom sommer 2020 und schick sie an die staatsanwaltschaft graz bzw klagenfurt und die sollen es judizieren
wird sicher lustig
;-)

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 22:45
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 22:13
AUG-andy hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 19:52
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:48
Ozzelott hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:44 Da ich mein Hobby ein wenig einschrenke und meine Ar15 verkauft habe stellt sich für mich die Frage ob ich meine Magazine die noch nicht gemeldet wurden verkaufen darf.Auf Österreichischen Verkaufsplatformen werden diese des öfteren als Teilesatz angeboten.
Ist diese Vorgehensweise Legal?oder mache ich mich strafbar?
Bedanke mich im Vorhinein für die Antworten
magazine "hicap" (ab 10 bzw ab 20 schuss kapazitaet) sind seit 14.12.2019 waffen der kat. A (verbotene waffen) und diese duerfen nur an berechtigte ueberlassen werden

berechtigung kann nachgewiesen werden ueber einen WP oder eine WBK mit der entsprechenden berechtigung gem. §17/1/x

jene personen die am 14.12.2019 bereits die notwenigen voraussetzungen erfuellt haben (altbesitz), diesen aber noch nicht gemeldet haben - sind nur betreffend ihres im altbesitzes befindlichen bestandes vor 14.12.2019 zum besitz berechtigt

unabhaengig von der rechtslage zum besitz (schon gemeldet oder noch nicht) sind bei ueberlassungen von waffen der kat A (= magazinen gem. §17/1x) vom kaeufer und vom verkaeufer entsprechende meldungen gem. §28 an die behoerde zu erstatten in welcher der kaeufer seinen hauptwohnsitz hat.

frist dafuer ist 6 wochen
Die Antwort könnte von einem Politiker stammen. :lol:
Du hast gekonnt die Frage mit viel Aufwand nicht beantwortet.
Die Frage nach den Einzelteilverkauf bist du ihm schuldig geblieben. ;)
Momentan gibt es noch keine eindeutige Rechtssprechung dazu.
Daher ist der Einzelteiverkauf noch eine Grauzone die viele nutzen um ihre Plastikersatzteile los zu werden. Diese Art des Verkaufs haben im Sommer 2020 auch einige Händler auf WG durchgeführt. Ist jederzeit nachzulesen. :whistle:
laut BMI aussage von den roadshows muesste das mit den teileverkauf ausjudiziert werden
es gab dazu damals keine rechtsansicht
nimm die screenshots vom sommer 2020 und schick sie an die staatsanwaltschaft graz bzw klagenfurt und die sollen es judizieren
wird sicher lustig
;-)
Screenshots sind unnötig, steht ja immer noch auf WG unter Zubehör/Magazine.
War im Frühjahr 2020.
:whistle:

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 22:56
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 22:45
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 22:13
AUG-andy hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 19:52
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 17:48

magazine "hicap" (ab 10 bzw ab 20 schuss kapazitaet) sind seit 14.12.2019 waffen der kat. A (verbotene waffen) und diese duerfen nur an berechtigte ueberlassen werden

berechtigung kann nachgewiesen werden ueber einen WP oder eine WBK mit der entsprechenden berechtigung gem. §17/1/x

jene personen die am 14.12.2019 bereits die notwenigen voraussetzungen erfuellt haben (altbesitz), diesen aber noch nicht gemeldet haben - sind nur betreffend ihres im altbesitzes befindlichen bestandes vor 14.12.2019 zum besitz berechtigt

unabhaengig von der rechtslage zum besitz (schon gemeldet oder noch nicht) sind bei ueberlassungen von waffen der kat A (= magazinen gem. §17/1x) vom kaeufer und vom verkaeufer entsprechende meldungen gem. §28 an die behoerde zu erstatten in welcher der kaeufer seinen hauptwohnsitz hat.

frist dafuer ist 6 wochen
Die Antwort könnte von einem Politiker stammen. :lol:
Du hast gekonnt die Frage mit viel Aufwand nicht beantwortet.
Die Frage nach den Einzelteilverkauf bist du ihm schuldig geblieben. ;)
Momentan gibt es noch keine eindeutige Rechtssprechung dazu.
Daher ist der Einzelteiverkauf noch eine Grauzone die viele nutzen um ihre Plastikersatzteile los zu werden. Diese Art des Verkaufs haben im Sommer 2020 auch einige Händler auf WG durchgeführt. Ist jederzeit nachzulesen. :whistle:
laut BMI aussage von den roadshows muesste das mit den teileverkauf ausjudiziert werden
es gab dazu damals keine rechtsansicht
nimm die screenshots vom sommer 2020 und schick sie an die staatsanwaltschaft graz bzw klagenfurt und die sollen es judizieren
wird sicher lustig
;-)
Screenshots sind unnötig, steht ja immer noch auf WG unter Zubehör/Magazine.
War im Frühjahr 2020.
:whistle:
die haendler sind nimmer drin damit
nur mehr private

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 23:05
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 22:56
AUG-andy hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 22:45
gewo hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 22:13
AUG-andy hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 19:52

Die Antwort könnte von einem Politiker stammen.
Du hast gekonnt die Frage mit viel Aufwand nicht beantwortet.
Die Frage nach den Einzelteilverkauf bist du ihm schuldig geblieben. ;)
Momentan gibt es noch keine eindeutige Rechtssprechung dazu.
Daher ist der Einzelteiverkauf noch eine Grauzone die viele nutzen um ihre Plastikersatzteile los zu werden. Diese Art des Verkaufs haben im Sommer 2020 auch einige Händler auf WG durchgeführt. Ist jederzeit nachzulesen. :whistle:
laut BMI aussage von den roadshows muesste das mit den teileverkauf ausjudiziert werden
es gab dazu damals keine rechtsansicht
nimm die screenshots vom sommer 2020 und schick sie an die staatsanwaltschaft graz bzw klagenfurt und die sollen es judizieren
wird sicher lustig
;-)
Screenshots sind unnötig, steht ja immer noch auf WG unter Zubehör/Magazine.
War im Frühjahr 2020.
:whistle:
die haendler sind nimmer drin damit
nur mehr private
Die Inserate stehen noch immer drinnen, sind aber als Verkauft markiert. ;)
Bild
Bild

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 02:10
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 23:05 Die Inserate stehen noch immer drinnen, sind aber als Verkauft markiert. ;)
soll sein
ich schreib ned an die STA
ist mir zu bloed

jeder ist seines glueckes schmied ...

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 08:33
von Papa Bär
Wieviele 1000 Stk an Magazinen sinds denn, die verkauft werden sollen?

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 11:07
von AUG-andy
Papa Bär hat geschrieben: So 28. Feb 2021, 08:33 Wieviele 1000 Stk an Magazinen sinds denn, die verkauft werden sollen?
Einige wenige, aber im Herbst sicher deutlich mehr wenn die Leute keinen Bock zum Melden haben, oder noch schnell fette Kohle machen wollen. Abnehmer gibt's anscheinend genug, weil sobald ein Inserat auftaucht ist es auch schon verkauft. :lol:

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 12:52
von tomobi
AUG-andy hat geschrieben: So 28. Feb 2021, 11:07
Papa Bär hat geschrieben: So 28. Feb 2021, 08:33 Wieviele 1000 Stk an Magazinen sinds denn, die verkauft werden sollen?
Einige wenige, aber im Herbst sicher deutlich mehr wenn die Leute keinen Bock zum Melden haben, oder noch schnell fette Kohle machen wollen. Abnehmer gibt's anscheinend genug, weil sobald ein Inserat auftaucht ist es auch schon verkauft. :lol:
Und was es für Nachfrage gibt!
Ich hab versucht, bereits gemeldete Magazine zu verkaufen und mich haben, ohne zu übertreiben, sicher 15 Leute angeschrieben, die sie als „Ersatzteile“ kaufen wollten.

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 15:27
von Ozzelott
Erstmals danke für die Antworten.Meine Magazine sind jetzt mal gemeldet.bevor ich sie verkaufe und mir dann ne Saftige einfange sollen sie bei mir im Tresor verstauben.
Selbst die Behörden konnten meine Frage nicht beantworten

Re: Darf man Magazine mit 30 Schuss noch verkaufen?

Verfasst: Di 9. Mär 2021, 15:12
von maniman
Wenn du deine Magazine gemeldet hast und an einen berechtigten verkaufst, kann das ja kein Problem sein, oder liege ich da falsch?