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Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis

Verfasst: Mi 24. Mär 2021, 17:24
von coliflower
Hallo zusammen,

da ich ursprünglich im Falschen Forum meine Frage gestellt habe, hier nochmals als Zitat, da ich nicht weiß, wie man auf den einzelnen Beitrag verlinken kann - DANKE vorab
coliflower hat geschrieben: Mi 24. Mär 2021, 16:48 Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe heute meine neue WBK mit 5 Plätzen erhalten (hatte noch so eine alte Grüne, A5 auf Karton - 25 Jahre alt) ... zwei sind schon belegt.

Ich bin ein 50er Kaliber :D und mein BMI (Body Mass Index) ist auch eine wenig nach einer Hochzeit, zwei Schwangerschaften und einer Scheidung, angewachsen :lol:

Möchte jetzt nach ca. 25 Jahren wieder beginnen ...

Frage, kann mir jemand einen Link sharen um nachzulesen, was es mit der Meldepflicht an sich genau hat ? DANKE vorab !
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 24. Mär 2021, 13:24 Wichtig ist dass ihr die Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis nicht überseht. Da wird alles mitgezählt - auch die Wechselsysteme und so. Eigentlich müssten da die großen Magazine auch gelten :think: - an das haben die wahrscheinlich nicht gedacht.

Re: Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis

Verfasst: Mi 24. Mär 2021, 19:57
von Wolf1971

Re: Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis

Verfasst: Mi 24. Mär 2021, 19:57
von Wolf1971

Re: Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis

Verfasst: Mi 24. Mär 2021, 21:06
von gewo
genau so ist es

Re: Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis

Verfasst: Mi 24. Mär 2021, 21:55
von Simon80
Die Magazine sind dann aber nicht betroffen weil hier explizit SCHUßwaffen aufgezählt werden, liege ich da richtig? Nicht das mir die BH jetzt an Strick dreht weil ich eine große Anzahl an Mags gemeldet habe aber nicht die große Stückzahl.....

Re: Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis

Verfasst: Mi 24. Mär 2021, 22:01
von gewo
Simon80 hat geschrieben: Mi 24. Mär 2021, 21:55 Die Magazine sind dann aber nicht betroffen weil hier explizit SCHUßwaffen aufgezählt werden, liege ich da richtig? Nicht das mir die BH jetzt an Strick dreht weil ich eine große Anzahl an Mags gemeldet habe aber nicht die große Stückzahl.....
tendenziell schusswaffen...
sicher ist aber nix

ich werde es nie verstehen warum man im gesetzestext in einem pragraphen fuer ein und dieselbe rechtsnorm dreimal den begriff schusswaffen und zweimal den begriff waffen verwendet ,,

Re: Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 00:06
von coliflower
Danke für die Links, ich werde mich einlesen :-)