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Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 14:16
von KarawankenHippie
Servus, kurze Frage:
Wie wir alle wissen, benötigt man für den Antrag auf eine WBK einen "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" - sprich Waffenführerschein. Nun ist dies in meiner Präsenzdienst Kompetenzbilanz von Anfang 2018 genau in diesem Wortlaut vermerkt - kann ich mir dadurch den Waffenführerschein ersparen?

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 14:27
von Admin
KarawankenHippie hat geschrieben: Mi 21. Jul 2021, 14:16
Servus, kurze Frage:
Wie wir alle wissen, benötigt man für den Antrag auf eine WBK einen "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" - sprich Waffenführerschein. Nun ist dies in meiner Präsenzdienst Kompetenzbilanz von Anfang 2018 genau in diesem Wortlaut vermerkt - kann ich mir dadurch den Waffenführerschein ersparen?
da der nachweis immer nur 6 monate gilt mal ist 2018 viel zu alt
auch sonst waere mir das neu
was haettest denn dort gehoert zum waffenrecht ...
wohl nix
Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 15:21
von fast12
Zu alt ja.
Woher kommt die Rechtsansicht dass der "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" eine Schulung über das Waffenrecht beinhalten muss?
Das ist eigentlich bei keiner der Möglichkeiten, außer dem "Waffenführerschein" der Fall...
Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 15:37
von gewo
fast12 hat geschrieben: Mi 21. Jul 2021, 15:21
Woher kommt die Rechtsansicht dass der "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" eine Schulung über das Waffenrecht beinhalten muss?
theoriekurs
praxiskurs
beides wird in der verordnung verlangt
Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 15:47
von fast12
Um die Diskussion abzukürzen - in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht das so nicht drinnen.
Wenn du das dort so reininterpretierst läufts darauf raus dass wir uns einig werden uns nicht einig zu sein

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 19:43
von RcL
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Inwiefern soll da der Grundwehrdienst von 2018 reinfallen?
Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Verfasst: Do 22. Jul 2021, 16:58
von KarawankenHippie
RcL hat geschrieben: Mi 21. Jul 2021, 19:43
neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst- [...] waffe
Inwiefern soll da der Grundwehrdienst von 2018 reinfallen?
Abgesehen vom Alter des Nachweises sollte es damit doch klar sein? Natürlich kann man argumentieren, was unter "ständigen Gebrauch" fällt, allerdings trainiert z.B. die Polizei meines Wissens nach auch nicht häufiger als ein GWD.
Dass ein GWD vor x Jahren nichts mit ständigem Gebrauch zu tun hat, ist mir klar.