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zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 14:50
von thomers
hi zusammen,

kurze frage, nachdem mich google und forumssuche im stich lassen und ich damit noch nie konfrontiert war:
gibt es eine chance, einen upper und die dazugehörige verschlussgruppe (beides aktuell getrennt im zwr) nachträglich noch zu einem wechselsystem zu machen? kann/darf das ein händler machen?

danke und lg,
thomas.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 15:36
von bino71
Da solltest Deinen Büchsenmacher befragen.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 17:01
von gewo
thomers hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 14:50 hi zusammen,
kurze frage, nachdem mich google und forumssuche im stich lassen und ich damit noch nie konfontiert war:
gibt es eine chance, einen upper und die dazugehörige verschlussgruppe (beides aktuell getrennt im zwr) nachträglich noch zu einem wechselsystem zu machen? kann/darf das ein händler machen?
danke und lg,
thomas.
zwei teile zusammenlegen im prinzip ja
umgekehrt nein

du kriegst an wisch vom haendler und gehst damit zur behoerde feddich
spannend wird es wenn die behoerde sagt mangels rechtsgrundlage will sie nicht taetig werden
kommt bei ein paar einschlaegigen problembehoerden vor ...

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 17:20
von thomers
gewo hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 17:01 zwei teile zusammenlegen im prinzip ja
umgekehrt nein

du kriegst an wisch vom haendler und gehst damit zur behoerde feddich
spannend wird es wenn die behoerde sagt mangels rechtsgrundlage will sie nicht taetig werden
kommt bei ein paar einschlaegigen problembehoerden vor ...
danke gerhard.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 17:22
von thomers
bino71 hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 15:36 Da solltest Deinen Büchsenmacher befragen.
sei mir nicht bös, aber genau für sowas ist ein forum doch da. ;)
und kompetente büchsner/händler gibt’s ja hier auch.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 20:58
von bino71
Ja und Nein. Hier wirst auch nur eine Meinung hören.
Dann gehst zum Büchsenmacher 1 und er sagt: Mach ich nicht
Büchsenmacher 2 wird sagen: Kein Problem.

Daher ist Deine Frage gut und die Antwort von Gerhards hast auch, aber Vorort wird es wieder ganz anders sein.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 21:31
von impact
thomers hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 17:22
bino71 hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 15:36 Da solltest Deinen Büchsenmacher befragen.
sei mir nicht bös, aber genau für sowas ist ein forum doch da. ;)
und kompetente büchsner/händler gibt’s ja hier auch.
Ich glaube er meinte damit, dass im schlimmsten Fall ein Büchsenmacher in der Lage ist dir die beiden Teile zu einem zusammenzufallen, in dem du sie ihm verkaufst, er sie sie zusammenfasst, und dir als Wechselsystem (oder komplettwaffe) wieder verkauft. Daran gäbe es nichts zu rütteln, das muss jede Behörde so akzeptieren.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 21:53
von thomers
impact hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 21:31 Ich glaube er meinte damit, dass im schlimmsten Fall ein Büchsenmacher in der Lage ist dir die beiden Teile zu einem zusammenzufallen, in dem du sie ihm verkaufst, er sie sie zusammenfasst, und dir als Wechselsystem (oder komplettwaffe) wieder verkauft. Daran gäbe es nichts zu rütteln, das muss jede Behörde so akzeptieren.
das wäre natürlich überhaupt der ideale weg, falls ein büchsenmacher das kann, dann wäre man auch nicht auf die willkür einer behörde angewiesen. und für eine faire aufwandsentschädigung sollte das dann wohl machbar sein. mit der info kann ich mich nun ja auf die suche nach einem willigen büchsner machen.

danke erstmal.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Do 5. Aug 2021, 23:52
von burggraben
thomers hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 14:50 gibt es eine chance, einen upper und die dazugehörige verschlussgruppe (beides aktuell getrennt im zwr)
Verständnisfrage: Was genau hast als upper im ZWR drin? Ich hatte noch im Kopf dass ein upper (leeres Gehäuseteil ohne Lauf und Innenleben in Form von Verschlussträger etc) kein waffenrechtlich relevantes Teil beim AR System ist. Vor nicht allzulanger Zeit war der Konsens noch dass der upper zwar ein Gehäuse ist, aber nicht bei der Schussabgabe gasdruckbelastet und deshalb nicht waffenrechtlich relevant. Hat sich da was geändert?

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Fr 6. Aug 2021, 01:08
von Jiggler
Ich glaube er meint mit Upper den gesamten Oberteil mit Lauf, nur halt ohne Verschluss, weil dieser separat gemeldet ist.

Was du meinst wäre der Upper Receiver, sprich nur das obere Gehäuse und dieses ist weiterhin ein freies Teil in Österreich.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Fr 6. Aug 2021, 10:07
von thomers
Jiggler hat geschrieben: Fr 6. Aug 2021, 01:08 Ich glaube er meint mit Upper den gesamten Oberteil mit Lauf, nur halt ohne Verschluss, weil dieser separat gemeldet ist.

Was du meinst wäre der Upper Receiver, sprich nur das obere Gehäuse und dieses ist weiterhin ein freies Teil in Österreich.
richtig, das was ich als "upper" bezeichnet hatte, ist der gesamte oberteil mit lauf, aber ohne bcg. das ist natürlich nicht frei.

Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)

Verfasst: Fr 6. Aug 2021, 13:42
von burggraben
Alles klar, danke für die Klarstellung.