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Privathaftpflicht für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Schusswaffen

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 16:25
von Herder Lady
Hallo ihr Lieben!

Hoffe, das passt hierher :D

Mich würde interessieren, wie ihr das geregelt hab:

Ich habe eine normale Haushaltsversicherung und zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung.
Habt ihr bei eurer Versicherung angegeben, dass ihr Schießsport betreibt und falls ja, musste dafür was abgeändert werden im Deckungsumfang?
Mich interessiert vor Allem, ob eine Deckung da ist, wenn ich am Schießstand versehentlich was "kaputt schieße", wie ne Lampe oder den Scheibenträger.

Danke!

Re: Privathaftpflicht für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Schusswaffen

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 17:22
von Fivegunner
Situation Schweiz:

Ich begann 1971 mit 18 Jahren mit dem Combatschiessen. Wettkämpfe durfte ich aber erst mit 20 Jahren 8damalige Volljährigkeit) schiessen. Dabei war eine erweiterte Privathaftpflichtversicherung vorgeschrieben mit einer Deckungssumme von sFr 6'000'000.-.
Heute schiesse ich nur noch gelegentlich einen Single Stack Match. habe aber diese Versicherung immer noch.

Interessantes Detail: Damals war beim Abschluss dieser Versicherung auch der durch mich verursachte Fahrzeugschaden bei einem geliehenen Motorfahrzeug versichert. Seit rund 39 Jahren kriege ich jeweils Anfangs Mai den neuen Versicherungsvertrag ohne die Fremdfahrzeuge - ich kündige die Versicherung auf Grund der Änderungen im Vertragstext - eine Woche später kriege ich den Vertrag in der ursprünglichen Originalfassung und ich löse die Bezahlung der Rechnung aus.

Re: Privathaftpflicht für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Schusswaffen

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 20:23
von MrRiesa
Müsstest mal bei deiner Versicherung anrufen oder in der Polizze nachlesen, ist vermutlich nicht bei allen gleich. Hab mir kürzlich ähnliche Gedanken gemacht und mal in meinen Bedingungen nachgelesen, da sind nur Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Wildwasser Kajak, Base jumping und ähnliches ausgenommen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, das ausser bei Bewerben die Haftpflicht greift. Aber wie oben gesagt, ich würd nochmal nachfragen.

Bewerbe sind generell bei fast allen Versicherungen ausgenommen, egal ob Motorsport, Radrennen etc. Gilt übrigens auch für Unfall und Krankenversicherungen.