Rechtslage Deutschland- Salutwaffen/Deko
Verfasst: So 8. Aug 2021, 15:45
Ziemlich härter Tobak für deutsche Besitzer von Salutwaffen bzw. KM-Deko
https://www.waffen-niedermeier.de/de/werkstatt
"Seit dem 01.09.20 sind Salutwaffen eintragungspflichtig. Ein Bedürfnis und somit eine Erwerbsberechtigung bekommt man jedoch nur zur Brauchtumspflege (z.B. Gebirgsschützen) oder als Filmausstatter. Bitte beachten Sie, dass Sie Salutwaffen bis zum 31.08.21 an einen Büchsenmacher, Waffenhändler, die örtliche Behörde oder einen der zuvor genannten Berechtigten abgeben müssen.
Alternativ können Salutwaffen nach den neuen EU-Vorschriften auf Deko umgebaut, einzeln vom Beschussamt zertifiziert und dann vom Kunden/Käufer mittels Anzeigebescheinigung bei der örtlichen Behörde gemeldet werden. Die deutschen Beschussämter schöpfen hier aus dem Vollen, sodass der Dekoumbau und die Einzelzertifizierung zusammen ab ca. 500 € möglich sind.
Grundsätzlich nehmen wir weiter alle bis zum 27.08.21 eingeschickte Salutwaffen an und übernehmen in der Regel auch die Versandkosten. Zahlen können wir jedoch nur noch für bestimmte Modelle wie z.B. K98, Gew.98, US P14, P17, M1 Garand, 1903 etc. mit unbeschädigten Verschlüssen und Gehäusen."
Altdeko-Vollautomaten/Teilesätze OHNE Rautenstempel:
Altdekowaffen dürfen Sie weiterhin besitzen. Eine Überlassung ist jedoch nur an Inhaber einer Altdekowaffen-WBK (bedürfnisfrei bei der örtlichen Behörde zu beantragen) möglich.
Dies gilt jedoch nicht für Altedeko-Vollautomaten/-Kriegswaffen/-Teilesätze. Für den zukünftigen Besitz müssen diese und deren untere Gehäuse (Griffstück), obere Gehäuse, Dekoverschlüsse, Verschlussträger und Dekoläufe zu EU-Dekowaffen/-Teile umgebaut werden. Der Umbau ist wesentlich aufwändiger und ist inkl. Einzelzertifizierung und unten stehendem Antrag ab ca. 650 € möglich.
Bevor Sie uns die Vollautomaten-Altdekowaffe/-Teilesatz/-Teile überlassen dürfen, müssen sowohl Sie als auch wir bis spätestens 31.08.21 eine Überlassungs-Ausnahmegenehmigung beim BKA auf dem Postweg beantragen. Einen Mustertext hierfür stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ab Eingang des Antrags beim BKA gilt für Sie bis zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung (in ca. 6 - 12 Monate) die „Besitzstandswahrung“.
Wenn Sie sich von Ihren zuvor beschriebenen Altdekowaffen und/oder Teilen trennen möchten, senden Sie uns bis spätestens 22.08.21 eine Aufstellung mit Zustandsbeschreibung und/oder Fotos. Wir übernehmen eine Vielzahl an Modellen und Teilen und tragen in der Regel auch die Versandkosten. Zahlen können wir jedoch nur noch für bestimmte Modelle wie. z.B. MP40, MP44, FG42, MG34, MG42, etc. Die Einzige Alternative ist die Abgabe vorstehender Vollautomaten-Altdekowaffe/-Teilesatz/-Teile ohne Rautenstempel bis zum 31.08.21 an Ihre örtliche Behörde.
Altdeko-Vollautomaten/-Teile MIT Rautenstempel:
Altdeko-Vollautomaten/-Teile mit Rautenstempel dürfen auch nach dem 31.08.21 weiter besessen werden. Vor einem Verkauf müssen diese jedoch zu EU-Dekowaffen umgebaut werden. Auch hier ist der Umbau wesentlich aufwändiger und ist inkl. Einzelzertifizierung und unten stehendem Antrag ab ca. 650 € möglich.
Bevor Sie uns die vorstehenden Altdekowaffen/-Teile überlassen dürfen, müssen wir eine Übernahme-Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen.
Nicht das mich Salut oder Dekowaffen interessieren würden, aber ist die Lage da bei uns überhaupt besser? Importe aus D sind ja sicher auch kaum möglich.
https://www.waffen-niedermeier.de/de/werkstatt
"Seit dem 01.09.20 sind Salutwaffen eintragungspflichtig. Ein Bedürfnis und somit eine Erwerbsberechtigung bekommt man jedoch nur zur Brauchtumspflege (z.B. Gebirgsschützen) oder als Filmausstatter. Bitte beachten Sie, dass Sie Salutwaffen bis zum 31.08.21 an einen Büchsenmacher, Waffenhändler, die örtliche Behörde oder einen der zuvor genannten Berechtigten abgeben müssen.
Alternativ können Salutwaffen nach den neuen EU-Vorschriften auf Deko umgebaut, einzeln vom Beschussamt zertifiziert und dann vom Kunden/Käufer mittels Anzeigebescheinigung bei der örtlichen Behörde gemeldet werden. Die deutschen Beschussämter schöpfen hier aus dem Vollen, sodass der Dekoumbau und die Einzelzertifizierung zusammen ab ca. 500 € möglich sind.
Grundsätzlich nehmen wir weiter alle bis zum 27.08.21 eingeschickte Salutwaffen an und übernehmen in der Regel auch die Versandkosten. Zahlen können wir jedoch nur noch für bestimmte Modelle wie z.B. K98, Gew.98, US P14, P17, M1 Garand, 1903 etc. mit unbeschädigten Verschlüssen und Gehäusen."
Altdeko-Vollautomaten/Teilesätze OHNE Rautenstempel:
Altdekowaffen dürfen Sie weiterhin besitzen. Eine Überlassung ist jedoch nur an Inhaber einer Altdekowaffen-WBK (bedürfnisfrei bei der örtlichen Behörde zu beantragen) möglich.
Dies gilt jedoch nicht für Altedeko-Vollautomaten/-Kriegswaffen/-Teilesätze. Für den zukünftigen Besitz müssen diese und deren untere Gehäuse (Griffstück), obere Gehäuse, Dekoverschlüsse, Verschlussträger und Dekoläufe zu EU-Dekowaffen/-Teile umgebaut werden. Der Umbau ist wesentlich aufwändiger und ist inkl. Einzelzertifizierung und unten stehendem Antrag ab ca. 650 € möglich.
Bevor Sie uns die Vollautomaten-Altdekowaffe/-Teilesatz/-Teile überlassen dürfen, müssen sowohl Sie als auch wir bis spätestens 31.08.21 eine Überlassungs-Ausnahmegenehmigung beim BKA auf dem Postweg beantragen. Einen Mustertext hierfür stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ab Eingang des Antrags beim BKA gilt für Sie bis zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung (in ca. 6 - 12 Monate) die „Besitzstandswahrung“.
Wenn Sie sich von Ihren zuvor beschriebenen Altdekowaffen und/oder Teilen trennen möchten, senden Sie uns bis spätestens 22.08.21 eine Aufstellung mit Zustandsbeschreibung und/oder Fotos. Wir übernehmen eine Vielzahl an Modellen und Teilen und tragen in der Regel auch die Versandkosten. Zahlen können wir jedoch nur noch für bestimmte Modelle wie. z.B. MP40, MP44, FG42, MG34, MG42, etc. Die Einzige Alternative ist die Abgabe vorstehender Vollautomaten-Altdekowaffe/-Teilesatz/-Teile ohne Rautenstempel bis zum 31.08.21 an Ihre örtliche Behörde.
Altdeko-Vollautomaten/-Teile MIT Rautenstempel:
Altdeko-Vollautomaten/-Teile mit Rautenstempel dürfen auch nach dem 31.08.21 weiter besessen werden. Vor einem Verkauf müssen diese jedoch zu EU-Dekowaffen umgebaut werden. Auch hier ist der Umbau wesentlich aufwändiger und ist inkl. Einzelzertifizierung und unten stehendem Antrag ab ca. 650 € möglich.
Bevor Sie uns die vorstehenden Altdekowaffen/-Teile überlassen dürfen, müssen wir eine Übernahme-Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen.
Nicht das mich Salut oder Dekowaffen interessieren würden, aber ist die Lage da bei uns überhaupt besser? Importe aus D sind ja sicher auch kaum möglich.