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Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 18:42
von diver99
Ab 20 Stk, ist ja bei der Behörde eine entsprechende Meldung zu machen. Muss man da beim Zählen etwaige Wechselsysteme berücksichtigen?

Danke im Voraus.

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 19:04
von Incite
diver99 hat geschrieben: Mi 11. Aug 2021, 18:42 Ab 20 Stk, ist ja bei der Behörde eine entsprechende Meldung zu machen. Muss man da beim Zählen etwaige Wechselsysteme berücksichtigen?

Danke im Voraus.
Meine Behörde sagt nein aber ich würde formlos per mail anfragen und die Antwort speichern...

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 19:09
von diver99
Danke!

Lg

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 19:12
von Salem
diver99 hat geschrieben: Mi 11. Aug 2021, 18:42 Ab 20 Stk, ist ja bei der Behörde eine entsprechende Meldung zu machen. Muss man da beim Zählen etwaige Wechselsysteme berücksichtigen?

Danke im Voraus.

Edit sagt: Doch. Da der §2 Wechselsysteme o. Zubehör den Schusswaffen gleichsetzt und ich keine diesbezügliche Ausnahmebestimmung gefunden habe gilt die Meldepflicht nach §41 wohl auch für Wechselsysteme o. Zubehör. Die falsche Antwort habe ich hierdurch ersetzt um Irrtümer zu vermeiden.

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 19:58
von gewo
Schon. Aber weiter vorne im Gesetz steht das die Bestimmungen für Schusswaffen auch für wesentliche Teile Von Schusswaffen gelten.

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 22:09
von haberl1204
Laut Behörde von einem schützenkollegen und meiner Behörde zählen Wechselsysteme auch dazu!
Kollege hat sogar anschiss bekommen, warum er die 20er Meldung nicht gemacht hat...

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 11:43
von Wolf1971
Muss man eigentlich melden wenn man wieder unter die Grenze fällt?

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 15:25
von ASCO
:headslap: Jetzt ist ohnehin schon alles im ZWR und ich muss trotzdem noch eine Stückzahl größer 20 melden?
Da wirds doch wohl zumindest einen geben der zählen kann :tipphead:

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 15:37
von AUG-andy
ASCO hat geschrieben: :headslap: Jetzt ist ohnehin schon alles im ZWR und ich muss trotzdem noch eine Stückzahl größer 20 melden?
Da wirds doch wohl zumindest einen geben der zählen kann :tipphead:
Da geht es nicht ums richtige Zählen,sondern um eine bessere Verwahrung bei einer größeren Anzahl von Schußwaffen. Die wird dann kontrolliert und gegebenenfalls beanstandet wenn es nicht ausreichend ist. ;) Um nichts anderes geht es bei dieser Meldung. Sollte allerdings jeden Waffenbesitzer bekannt sein.

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 15:43
von rhodium
Das gleiche Thema ist doch mit der 5000 Schuss Grenze ... da geht es auch in erster Linie um die Verwahrung.

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 16:10
von Bundy
klinke mich miteiner passen frage mitein,
habe die aussage meiner bh, dass wechselsysteme NICHT bei der Stückzahl mitgerechnet werden.

Reicht eine Mail der Sachbearbeiterin soweit aus, bzw kann man sich das weitergehend "bestätigen" lassen, fals mach disbezüglich "Fragen" auftauchen?

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 16:26
von Incite
Bundy hat geschrieben: Do 12. Aug 2021, 16:10 klinke mich miteiner passen frage mitein,
habe die aussage meiner bh, dass wechselsysteme NICHT bei der Stückzahl mitgerechnet werden.

Reicht eine Mail der Sachbearbeiterin soweit aus, bzw kann man sich das weitergehend "bestätigen" lassen, fals mach Verein "Fragen" auftauchen?
Ich habe mir die Mail abgespeichert. Ist ja die Auskunft der Behörde und an das hat man sich ja gehalten.

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 16:31
von AUG-andy
rhodium hat geschrieben: Do 12. Aug 2021, 15:43 Das gleiche Thema ist doch mit der 5000 Schuss Grenze ... da geht es auch in erster Linie um die Verwahrung.
Absolut richtig!
Wird aber auch unterschiedlich aufgenommen.
Manche Behörden nehmen es ganz formal zur Kenntnis, andere schicken einen Kontrollor um es genauer zu überprüfen. Keine einheitliche Linie, wie überall was das Waffenrecht angeht.

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 17:26
von gewo
Bundy hat geschrieben: Do 12. Aug 2021, 16:10 habe die aussage meiner bh, dass wechselsysteme NICHT bei der Stückzahl mitgerechnet werden.
Reicht eine Mail der Sachbearbeiterin soweit aus, bzw kann man sich das weitergehend "bestätigen" lassen....
das email der schwachbearbeiterin sollte reichen

Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Verfasst: Fr 13. Aug 2021, 07:15
von Bundy
gewo hat geschrieben: Do 12. Aug 2021, 17:26
Bundy hat geschrieben: Do 12. Aug 2021, 16:10 habe die aussage meiner bh, dass wechselsysteme NICHT bei der Stückzahl mitgerechnet werden.
Reicht eine Mail der Sachbearbeiterin soweit aus....
das email der schwachbearbeiterin sollte reichen
danke!