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Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 07:24
von Exitus
Schönen guten Morgen

Ich habe mir vor kurzem ein PCP Luftdruckgewehr gekauft und mir stellt sich jetzt die Frage wie dieses zu verwahren ist?
Kann ich mir das einfach auf die Wand hängen bzw in die Ecke stellen, oder muss ich es mit meinen restlichen Langwaffen versperrt verwahren?

Danke
Greetings Oliver

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 07:46
von gewo
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 07:24 Schönen guten Morgen

Ich habe mir vor kurzem ein PCP Luftdruckgewehr gekauft und mir stellt sich jetzt die Frage wie dieses zu verwahren ist?
Kann ich mir das einfach auf die Wand hängen bzw in die Ecke stellen, oder muss ich es mit meinen restlichen Langwaffen versperrt verwahren?

Danke
Greetings Oliver
Kaliber?

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 09:40
von hobbycaptain
gewo hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 07:46
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 07:24 Schönen guten Morgen

Ich habe mir vor kurzem ein PCP Luftdruckgewehr gekauft und mir stellt sich jetzt die Frage wie dieses zu verwahren ist?
Kann ich mir das einfach auf die Wand hängen bzw in die Ecke stellen, oder muss ich es mit meinen restlichen Langwaffen versperrt verwahren?

Danke
Greetings Oliver
Kaliber?
5,5 , weils mein Ehemaliges ist :mrgreen:

Ich würds zumindest wo einsperren und nicht offen herumliegen bzw. - hängen lassen. Verstaubt auch nciht so wenns eingesperrt ist, abgesehen vom Rechlichen.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 11:26
von fast12
Die Frage nach dem Kaliber bezog sich wohl darauf, ob es 6 mm oder mehr beträgt, dann wäre sie ja Kategorie C. So ist es ein Waffe nach § 45.

MMn macht das aber keinen Unterschied, WaffG § 16b. gilt auf jeden Fall:

Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 11:29
von gewo
fast12 hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 11:26 Die Frage nach dem Kaliber bezog sich wohl darauf, ob es 6 mm oder mehr beträgt, dann wäre sie ja Kategorie C. So ist es ein Waffe nach § 45.

MMn macht das aber keinen Unterschied, WaffG § 16b. gilt auf jeden Fall:

Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren.
im runderlass steht halt "je nach gefaehrlichkeit"
das heisst vermutlich
kat B besser verwahren alsd
kat C und die besser verwahren
als minderwirksame

aber du hast schon recht
einfach so rumstehen lassen is ned

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 11:29
von Exitus
Genau, 5,5mm 😁

@hobbycaptain
Willst damit etwa sagen bei daheim ist staubig? :o

Ich hab mich bisher absolut nicht mit Luftgewehren beschäftigt und bin deswegen ein wenig ahnungslos.

Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
Der Raum ist unversperrt, aber es hätte niemand unter 18 darauf Zugriff.

Greetings Oliver

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 11:33
von gewo
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 11:29 Genau, 5,5mm 😁

@hobbycaptain
Willst damit etwa sagen bei daheim ist staubig? :o

Ich hab mich bisher absolut nicht mit Luftgewehren beschäftigt und bin deswegen ein wenig ahnungslos.

Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
Der Raum ist unversperrt, aber es hätte niemand unter 18 darauf Zugriff.

Greetings Oliver
unversperrt is halt ned so prickelnd ....

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 11:40
von Exitus
Ok, danke für die Infos, leider hab ich mir schon sowas gedacht.
Ich muss mir jetzt also einen neuen Langwaffenschrank zulegen.
Ich weiß nur noch nicht ob ich darüber jetzt traurig oder glücklich sein soll.
Leere erzeugt ja bekanntlich ein Vakuum 😉

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 11:47
von gewo
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 11:40 Ok, danke für die Infos, leider hab ich mir schon sowas gedacht.
Ich muss mir jetzt also einen neuen Langwaffenschrank zulegen.
Ich weiß nur noch nicht ob ich darüber jetzt traurig oder glücklich sein soll.
Leere erzeugt ja bekanntlich ein Vakuum 😉
a blechspind reicht bei weitem

oder ein versperrter waffenkoffer der im idealfall auch noch wo angehaengt ist

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 12:11
von Wolf1971
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 11:29 Genau, 5,5mm 😁

@hobbycaptain
Willst damit etwa sagen bei daheim ist staubig? :o

Ich hab mich bisher absolut nicht mit Luftgewehren beschäftigt und bin deswegen ein wenig ahnungslos.

Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
Der Raum ist unversperrt, aber es hätte niemand unter 18 darauf Zugriff.

Greetings Oliver

Du kannst eh versperrbare Zapfen in die Wand einschrauben - dann kannst sie ohne Probleme aufhängen - oder ein Abzugsschloss drauf - sollte auch genügen.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 12:42
von Exitus
Hmmmmm….. die Idee mit dem Abzugsschloss gefällt mir.
Ich denke das sollte als Sicherung für eine Luftdruckwaffe genügen.
Oder hat jemand von euch begründete Bedenken?

Greetings Oliver

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 12:46
von gewo
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 12:42 Hmmmmm….. die Idee mit dem Abzugsschloss gefällt mir.
Ich denke das sollte als Sicherung für eine Luftdruckwaffe genügen.
Oder hat jemand von euch begründete Bedenken?

Greetings Oliver
versperrbare an der wand angeschraubte halterung is prima

nur abzugsschloss ist besser als nix aber eigentlich fragwuerdig

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 15:51
von Joewood
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 11:29
Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
Der Raum ist unversperrt, aber es hätte niemand unter 18 darauf Zugriff.

Greetings Oliver
Ich nehm an, im Wiederladeraum steht sowieso Pulver und so Zeugs auch herum, oder?
Und wenn soweiso keiner unter 18 in die Wohnung geht/kann, dass reicht es. Wir wollen hier nicht päpstlicher als der Papst sein.
Bei einer Luftdruckwaffe, brauchst nicht mal so unwahrscheinliche Konstrukte wie "es brennt und die Feuerwehr kommt, dadurch hast du einem potentiell unberechtigten (weil FW-mann ohne WBK) Zugriff auf eine Waffe ermöglicht" berücksichtigen. Und dass ein aktiver Feuerwehrmann ein Waffenverbot hätte, halte ich für äußerst an den Haaren herbeigezogen...

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 16:09
von Exitus
Im Wiederladeraum sind maximal ein paar Brösel im Werfer. Der Rest ist wie auch die Zündhütchen und die Munition im Tresor.
Ich glaube an die Wand gehängt und mit einem Abzugsschloss versehen sollte sich niemand mehr aufregen könne.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 16:14
von gewo
Joewood hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 15:51
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 11:29
Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
Der Raum ist unversperrt, aber es hätte niemand unter 18 darauf Zugriff.

Greetings Oliver
Ich nehm an, im Wiederladeraum steht sowieso Pulver und so Zeugs auch herum, oder?
Und wenn soweiso keiner unter 18 in die Wohnung geht/kann, dass reicht es. Wir wollen hier nicht päpstlicher als der Papst sein.
Bei einer Luftdruckwaffe, brauchst nicht mal so unwahrscheinliche Konstrukte wie "es brennt und die Feuerwehr kommt, dadurch hast du einem potentiell unberechtigten (weil FW-mann ohne WBK) Zugriff auf eine Waffe ermöglicht" berücksichtigen. Und dass ein aktiver Feuerwehrmann ein Waffenverbot hätte, halte ich für äußerst an den Haaren herbeigezogen...
naja
soooooo unwahrscheinlich isses ned dass mal a minderjaehrige(r) in einen haushalt kommt

luftgewehre (selbst die mit F im fuenfeck und mit nur 7,5joule) duerfen ausserhab von beh. genehmigten schiesstaenden nur von personen ab 18 jahren hantiert werden ...