Seite 1 von 2

Messer Versand

Verfasst: Mo 4. Okt 2021, 17:50
von RcL
Kurze Frage zum Thema Messer und co... die Dinger müssen nicht, können aber, als Waffe definiert werden (z.B. jedes Tactical Super Rambo Messer).

Wie ist das mit dem Versand? Kann ich sowas trotzdem online bestellen? Dürfen Händler in AT bzw. im EU-Ausland (<- ist mir eigentlich fast noch wichtiger) sowas an mich verschicken? Bei Waffenhändlern steht ja meist "Der Versand von Waffen an Privatpersonen ist nicht erlaubt" -> Bezieht sich das auf ALLE Waffen, d.h. jedes Pfefferspray, jedes Tacticool Knife, jedes Schwert? Oder gehts da um Schusswaffen? Dürfte man eine LP online kaufen? Kann man ein Schwert von z.B. einem deutschen Webshop kaufen?

Fragen über Fragen :doh: Weiß das wer auswendig? Vielleicht ein zufällig gelegentlich durchs Forum geisternder Waffenhändler mit Sitz in Wien?

Re: Messer Versand

Verfasst: Mo 4. Okt 2021, 17:58
von Da_Mani
Also ich hätte da noch nie gesehen dass einer nicht versendet. Die meisten Händler wollen eine Ausweiskopie, je nachdem welches Messer du kaufst.

Aber ansonsten recht unkompliziert

Re: Messer Versand

Verfasst: Mo 4. Okt 2021, 18:07
von RcL
Mir gehts eher primär um die Frage von einem als Waffe definierten Gegenstand (nehmen wir ein Schwert her) aus dem Ausland. Das wäre ja Versand einer Waffe eines Gewerbetreibenden an einen Privaten, oder? Für den Gewerbetreibenden gilt aber österr. Recht nicht und nirgends steht, dass ich das Paket nicht annehmen oder den Kauf nicht abwickeln darf... Oder täusche ich mich?

Ich würde halt gerne ein wie auch immer geartetes rechtliches Problem vermeiden, wenn ich etwas im Ausland kaufe, das ich zwar völlig legal erwerben und besitzen darf, aber dann Justizia den Zeigefinger erhebt und sagt "Moooment!" :think:

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 09:46
von Promo2
§ 50 Abs 2 GewO:
Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
§ 1 WaffG:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen
oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
GewO gilt für Gewerbetreibende, nicht für Privatpersonen. Ein Gewerbetreibender hat daher zu überprüfen, ob gegenständliches Messer eine Waffe iSd § 1 WaffG darstellt; sodann wäre der Versandhandel an Letztverbraucher damit unzulässig.

Addendum: ob ein im EU Ausland ansässiger Gewerbetreibender im Falle des Verkaufes nach Österreich die österreichischen Vorschriften zu beachten hat oder nur an die jeweiligen nationalen Vorschriften gebunden ist, das kann ich nicht beantworten.

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 10:06
von gewo
Promo2 hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 09:46 Ein Gewerbetreibender hat daher zu überprüfen, ob gegenständliches Messer eine Waffe iSd § 1 WaffG darstellt; sodann wäre der Versandhandel an Letztverbraucher damit unzulässig.
ist s aber nicht
messer sind in oesterreich generell keine waffen (mit ausnahme von faustdolchen, soweit mir erinnerlich)


Entscheidungstext OGH 20.11.2007 11 Os 112/07s
Auch; nur: Gewöhnliche Messer - das sind Messer mit stumpfen Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenanntes "Fixiermesser") in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. (T6);
Beisatz: Ein „ausgeklapptes Messer" ohne sonstige besondere Eigenschaften, die über jene eines gewöhnlichen Gebrauchsgegenstandes hinausgehen, ist keine Waffe im Sinn des § 1 WaffG. (T7)


quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7S0000_000

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 11:45
von Promo2
Erstens, ich habe angegeben, dass das jeweilige gegenständliche Messer hinsichtlich Erfüllung des § 1 zu prüfen ist, und wenn das zutrifft, dass dann ein Versandhandel nicht zulässig ist. Was daran "ist aber nicht" sein soll, erschließt sich mir nicht, da du ja in deinem nächsten Satz sofort auch welche angibst, die deines Erachtens als Waffe iSd WaffG zählen.

Zweitens, die zitierte Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und kann nicht pauschal für alle Waffen gelten. Im Konkreten wird darin auf Klappmesser eingegangen. Wenn du aber spezifisch sein willst, dann zitiere ich auch aus Grosinger/Siegert/Szymanski:
Zu den unter den Waffenbegriff fallenden Hieb-, Stich- oder Stoßwaffen gehören z.B. Säbel, Degen, Dolche, Stilette, Springmesser und Fallmesser, Gummiknüppel, ferner die zu den verbotenen Waffen erklärten Schlagringe, Totschläger und Stahlruten. Andere Messer als Spring- und Fallmesser, wie insb Brot-, Tisch- und Küchenmesser, Taschenmesser einschließlich der Fixiermesser, Jagdmesser (Hirschfänger) und die sog Pfadfindermesser (Fahrtenmesser) sind keine Waffen.
Bei dem auch beim Bundesheer eingeführten "Feldmesser 78" handelt es sich nicht um eine Waffe iSd Waffengesetzes, sondern um einen Gebrauchsgegenstand. Hinsichtlich der sog "Butterfly-Messer" vertritt der OGH in seiner Judikatur (30.05.1990, 11 Os 48/90) die Meinung, dass ein "Butterfly-Messer" mit einer 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge wegen seiner speziellen Beschaffenheit in Verbindung mit seiner besonderen Öffnungsmechanik eine Waffe im (technischen) Sinne des § 1 Z 1 WaffG sei.

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 12:17
von gewo
das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...


zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist

zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 12:48
von RcL
Und wie wäre der Versand aus dem EU-Ausland nach AT dann durchzuführen?

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 13:36
von Da_Mani
gewo hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 12:17 das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...


zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
Also alles was auf deiner Liste verboten ist, lass ich mir einreden.
Aber wenn ich ein Küchenmesser mit der Post schicke, dann auch einen Dolch ;)

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 13:46
von gewo
Da_Mani hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 13:36
gewo hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 12:17 das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...


zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
Also alles was auf deiner Liste verboten ist, lass ich mir einreden.
Aber wenn ich ein Küchenmesser mit der Post schicke, dann auch einen Dolch ;)
weiss ned ob ich richtig liege
aber ist der dolch ned beidseitig scharf und das kuechenmesser nur auf einer seite

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 14:55
von Da_Mani
Ich glaub du liegst richtig, aber verboten sinds deswegen bei uns noch nicht.

Wenn ich richtig liege, dann sind aus deiner Liste nur Schlagring, Totschläger und Stahlrute verboten.
Zusätzlich noch die versteckten Waffen...heißt das so??

Keine Ahnung ob ich damit noch am aktuellen Stand bin

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 15:14
von gewo
Da_Mani hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 14:55 Ich glaub du liegst richtig, aber verboten sinds deswegen bei uns noch nicht.

Wenn ich richtig liege, dann sind aus deiner Liste nur Schlagring, Totschläger und Stahlrute verboten.
Zusätzlich noch die versteckten Waffen...heißt das so??

Keine Ahnung ob ich damit noch am aktuellen Stand bin
du musst unterscheiden in "verbotene waffen"
die man nicht besitzen darf und
"waffen" mit denen der versandhandel verboten ist

erstere sind ja recht wenige
letztere doch einige

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 15:18
von Da_Mani
Ahhh...so gesehen ist das natürlich was anderes

Re: Messer Versand

Verfasst: Mi 6. Okt 2021, 20:49
von Maddin
gewo hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 12:17 das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...


zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist

zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
Glock Feldmesser jein. Nach dem Kommentar vom Keplinger/Löff eine Waffe iSd WaffG.

Ich würds nicht riskieren...

Re: Messer Versand

Verfasst: Do 7. Okt 2021, 00:39
von gewo
Maddin hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 20:49
gewo hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 12:17 das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...


zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist

zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
Glock Feldmesser jein. Nach dem Kommentar vom Keplinger/Löff eine Waffe iSd WaffG.

Ich würds nicht riskieren...
Grosinger/Siegert/Szymanski ist gut verfestigt
Da gibts auch einen vfgh entscheid dazu.

Keplinger/Löff Ist doch schon 20 jahre her oder?