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Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 08:26
von Trijikon
Ist es rechtlich gesehen möglich das ich einen Schalldämpfer bestelle und bezahle welcher mir nicht mitgegeben
wird sondern immer nur für die Zeit meines Aufenthalts am Schiesstand zur Verfügung gestellt wird.
Die Glock mit SD welche der SP ausleiht ist derart enttäuschend das ich gerne etwas anderes probieren würde.
Sollte mir das Ergebnis mit einem High End Dämpfer gefallen würde ich halt einen Schalldämpfer Erlaubnisschein
(manche nennen ihn Jagdschein) machen. Kommt billiger als eine Klage wegen Ungleichbehandlung von Sportschützen mit ungewissem Ausgang.
LG Wolfgang
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 08:39
von kuni
Meiner Meinung nach Nein: du brauchst eine gültige Jagdkarte für den Besitz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen Besitz und Eigentum unterschieden wird:
Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat er den
Schalldämpfer innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist
der Besitz des Schalldämpfers weiterhin zulässig.
Der Büma muss die Jagdkarte prüfen, wenn er dir den SD verkauft
Und es reicht nicht einmalig die Jagdprüfung: du musst jährlich eine Landesjagdkarte lösen (100-150€), die tatsächliche Jagdausübung muss nicht nachgewiesen werden
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 09:53
von Trijikon
kuni hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 08:39
Meiner Meinung nach Nein: du brauchst eine gültige Jagdkarte für den Besitz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen Besitz und Eigentum unterschieden wird:
Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat er den
Schalldämpfer innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist
der Besitz des Schalldämpfers weiterhin zulässig.
Der Büma muss die Jagdkarte prüfen, wenn er dir den SD verkauft
Und es reicht nicht einmalig die Jagdprüfung: du musst jährlich eine Landesjagdkarte lösen (100-150€), die tatsächliche Jagdausübung muss nicht nachgewiesen werden
Schade und unlogisch (die Glock mit SD darf ich ja auch dort schießen) aber im WG ist ja nix logisch.
Die Kosten (Jagdschein +LaNDESJAGDKARTE) sind sekundär und schrecken mich nicht da hab ich schon vieeel mehr blödsinnig verbraten.
LG Wolfgang
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 10:03
von gewo
Trijikon hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 09:53
kuni hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 08:39
Meiner Meinung nach Nein: du brauchst eine gültige Jagdkarte für den Besitz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen Besitz und Eigentum unterschieden wird:
Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat er den
Schalldämpfer innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist
der Besitz des Schalldämpfers weiterhin zulässig.
Der Büma muss die Jagdkarte prüfen, wenn er dir den SD verkauft
Und es reicht nicht einmalig die Jagdprüfung: du musst jährlich eine Landesjagdkarte lösen (100-150€), die tatsächliche Jagdausübung muss nicht nachgewiesen werden
Schade und unlogisch (die Glock mit SD darf ich ja auch dort schießen) aber im WG ist ja nix logisch.
Die Kosten (Jagdschein +LaNDESJAGDKARTE) sind sekundär und schrecken mich nicht da hab ich schon vieeel mehr blödsinnig verbraten.
LG Wolfgang
wenn der standwart oder sonst wer dort am schiesstand der immer da ist wenn du da bist eine gueltige jagdkarte hat dann ging es schon.
denn am schiesstand ist die innehabung fuer nicht berechtigte erlaubt.
aber da musst halt mal wen finden ...
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 10:05
von AlexTribe
Würde das rechtlich funktionieren:
Ein Freund hat eine gültige Jagdkarte und erwirbt einen Dämpfer, den er gegen Gebühr beim Händler/Standbetreiber lagert.
Ich, keine Jagdkarte, habe die schriftliche Erlaubnis, dort am Schießstand diesen Dämpfer auszuleihen/zu benutzen.
Geht sowas?
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 10:08
von gewo
AlexTribe hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 10:05
Würde das rechtlich funktionieren:
Ein Freund hat eine gültige Jagdkarte und erwirbt einen Dämpfer, den er gegen Gebühr beim Händler/Standbetreiber lagert.
Ich, keine Jagdkarte, habe die schriftliche Erlaubnis, dort am Schießstand diesen Dämpfer auszuleihen/zu benutzen.
Geht sowas?
interessante frage
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 12:22
von tousibaer
@ AlexTribe
Wie immer: wo kein Kläger...
Aber: zahlt es sich aus das im schlimmsten Fall die Verlässlichkeit ALLER Beteiligten dahin ist?????
Ich habe auch einige gute Schützenkollegen, sogar ganz wenige sehr gute (+ Familie).
Aber ich persönlich tät mich für keinen davon bei so einer schwammigen Sache hergeben.
Grüße
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Do 7. Okt 2021, 22:38
von hasgunz
AlexTribe hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 10:05
Würde das rechtlich funktionieren:
Ein Freund hat eine gültige Jagdkarte und erwirbt einen Dämpfer, den er gegen Gebühr beim Händler/Standbetreiber lagert.
Ich, keine Jagdkarte, habe die schriftliche Erlaubnis, dort am Schießstand diesen Dämpfer auszuleihen/zu benutzen.
Geht sowas?
Gehen kanns scho mal ned, da es keine Beine hat.
Jedenfalls: falls besagter Freund eine JK hat, warum nimmst du ihn nicht einfach zum Schießen mit?
Dieser kann dir am behördlich genehmigten Stand ohne Probleme einen SD aushändigen.
(Jedenfalls ist so mein derzeitiger Wissensstand)
Bezüglich "Stand besitzt den SD" kann ich nur folgendes sagen: Genau das habe ich bei meinem Stand / Verein probiert und bin nur auf taube Ohren gestoßen.
LG
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 08:58
von Joewood
hasgunz hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 22:38
Jedenfalls: falls besagter Freund eine JK hat, warum nimmst du ihn nicht einfach zum Schießen mit?
Vielleicht weil er nicht immer Zeit/Lust hat, wenn der TO mal mitm Schalldämpfer spielen gehen will
hasgunz hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 22:38
Bezüglich "Stand besitzt den SD" kann ich nur folgendes sagen: Genau das habe ich bei meinem Stand / Verein probiert und bin nur auf taube Ohren gestoßen.
Vermute, das war denen einfach zu blöd/mühsam zu administrieren. Das hätte ich jetzt auf den ersten Blick mal nicht mit der rechtlichen Situation argumentiert
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 10:14
von kuni
Joewood hat geschrieben: Fr 8. Okt 2021, 08:58
hasgunz hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 22:38
Bezüglich "Stand besitzt den SD" kann ich nur folgendes sagen: Genau das habe ich bei meinem Stand / Verein probiert und bin nur auf taube Ohren gestoßen.
Vermute, das war denen einfach zu blöd/mühsam zu administrieren. Das hätte ich jetzt auf den ersten Blick mal nicht mit der rechtlichen Situation argumentiert
Da man dafür sicher nichts verrechnen kann (z.b. Lagern 10€/Monat, Ausgabe 5€ pro Vorgang) wird sich vermutlich keiner das Risiko antun, sich die Finger zu verbrennen.
Aber wenn der Verein eh einen SD hat - dann ist er ja evt. offen für folgendes: der TO zahlt seinen Wunsch SD und er geht in den Besitz des Vereins über und wird als normale Leihwaffe geführt.
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 10:21
von Joewood
kuni hat geschrieben: Fr 8. Okt 2021, 10:14
Aber wenn der Verein eh einen SD hat - dann ist er ja evt. offen für folgendes: der TO zahlt seinen Wunsch SD und er geht in den Besitz des Vereins über und wird als normale Leihwaffe geführt.
Sowas könnte ich mir auch vorstellen - fließt halt im Vorfeld eine zweckgebundene Geldspende...
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 12:17
von titan
Vereinswaffen (Kat. B, C, (D)) sind immer an eine private Person gebunden. Man kann also derartige Gegenstände nicht einfach dem Verein "vermachen", schon gar nicht als Unberechtigter. Entweder eine berechtigte Person des Vereins kauft einen für den Verein und verwahrt diesen oder ein Gewerbetreibender erhält einen von einer dazu berechtigten Person durch Überlassung.
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: So 10. Okt 2021, 11:06
von hasgunz
titan hat geschrieben: Fr 8. Okt 2021, 12:17
Vereinswaffen (Kat. B, C, (D)) sind immer an eine private Person gebunden. Man kann also derartige Gegenstände nicht einfach dem Verein "vermachen", schon gar nicht als Unberechtigter. Entweder eine berechtigte Person des Vereins kauft einen für den Verein und verwahrt diesen oder ein Gewerbetreibender erhält einen von einer dazu berechtigten Person durch Überlassung.
This
Auch die Leihwaffen gehören einer realen Person.
LG
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: So 10. Okt 2021, 13:26
von kingharald
Ein Schalldämpfer ist eh nix fürn Schießstand und so geil ist es auch wieder nicht....
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Verfasst: So 10. Okt 2021, 13:43
von hari
Und bei der Kurzwaffe mit SD fliegt halt oft deutlich mehr Dreck in Richtung Schuetzen.