Seite 1 von 3
Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 11:42
von kemira
Nee ab 20 Stück Schußwaffen insgesamt im räumlichen Nahverhältnis gelagert muß eine formlose Meldung an die Behörde erfolgen.
Fertig.
Re: gewehr-reihe
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 12:18
von kemira
nee danach is jeweils bei Verdopplung des Bestandes wieder eine Meldung fällig, wenn ich das richtig im Kopf hab.
Re: gewehr-reihe
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 13:03
von kemira
Susn hat geschrieben:räumliches Nahverhältnis = ..... ?
Kann man grob als "im gleichen Haushalt" betrachten, für die Praxis.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 13:27
von Floody
Beiträge von "Gewehr-Reihe" Abgetrennt

Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 13:38
von Charles
kemira hat geschrieben:Nee ab 20 Stück Schußwaffen insgesamt im räumlichen Nahverhältnis gelagert muß eine formlose Meldung an die Behörde erfolgen.
Fertig.
Genau. Die nächsten Meldungen sind zu machen bei 40 Stück, 80 Stück, 160 Stück, usw. usf...
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:04
von Promo
Bitte übrigens beachten dass diese Beschränkung für Schusswaffen gilt, das heißt alle Kategorien (egal ob A, B, C oder D).
Wenn man 5 Kat.B Waffen hat muss man zB ab der 15. Kat.C/D Waffe eine Meldung an die Behörde machen. Erneute Meldungen bei jeweils doppelter Stückzahl.
Eine ähnliche Meldung gibt es für Munition in großem Umfang, in einem Runderlass wird diese als jedenfalls gegeben angenommen wenn es sich um 5.000 Schuss handelt. Im Gegensatz zu den Schusswaffen gibt es aber hierbei keine erneute Meldung bei doppelter Stückzahl.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:28
von 30-06
wie schaut so eine "formlose meldung" im normalfall aus?? ....schreib ich da dem sachbearbeiter:
Sehr geehrter Hr XXX!
ich habe 20 schusswaffen in meinem haushalt.
mfg,
XXX
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:28
von kemira
An der Formulierung könnte man noch etwas feilen, aber im Wesentlichen: ja.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:35
von Promo
Meldung über die Verwahrung einer größeren Zahl
von Schusswaffen gemäß § 41 WaffG 1996
Hiermit gebe ich,
Max Mustermann
Musterstraße 666
666 Musterhausen
Inhaber der Waffenbesitzkarte Nr. 012345 (und Waffenpass Nr. 012345)
Der
Musterbehörde
Musterstraße 1
666 Musterhausen
die Verwahrung von XX Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis bekannt.
Die Schusswaffen werden (hier einsetzen welche Sicherungsmaßnahmen man vorgenommen hat um sichere Verwahrung zu gewährleisten, etwa Tresor oder Alarmanlage. Ggf. auch noch Hinweis auf bisher ("erfolgreich") absolvierte Verwahrungskontrollen).
(Unterschrift)
Max Mustermann, am 33.3.2323
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:39
von 30-06
kemira hat geschrieben:An der Formulierung könnte man noch etwas feilen, aber im Wesentlichen: ja.
das is mir schon klar

meinte nur ob man das eventuell mit bildern untermauern sollte oder ähnliches.
sinn des ganzen sollte ja sein dass man der behörde glaubhaft macht den bösen haufen auch ordentlich zu verwahren...schreiben kann man ja viel.kommt das dann einer kontrollieren wenns nur C/D waffen sind?
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:45
von Schnittbrot
Promo war schneller, aber da ich's schon mal reingetippt habe:
Nicht schlecht wäre, in der Meldung auch die Art und Weise der Verwahrung bekannt zu geben. Man sollte sich als Melder jedoch darauf einstellen, dass sich die Behörde unter Umständen der Exekutive bedienen wird, um die Verwahrung zu überprüfen. Mit uniformiertem Besuch ist daher in der Zeit nach der Meldung zu rechnen.
Eine mögliche Formulierung wäre in etwa (je nach Umständen allerdings unterschiedlich):
Meldung gem. WaffG §41 (1), Verwahrung größerer Mengen Munition / Verwahrung von 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen
Naheverhältnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Ausübung des Schießsportes und der damit verbundenen höheren Anzahl an erforderlicher Munition für das Training sowie Bewerbe verwahre ich ab/seit ZEITPUNKT ständig bis zu 999.999 (bzw. zeitweise bis zu 999.999) Stück Munition an meinem oben angeführten Wohnsitz.
Die verwahrte Munition ist gegen fremden und unbefugten Zugriff gesichert. Die Verwahrung erfolgt in einem an der Wand verankerten Tresor / Waffenschrank / einem versperrten und mit der Wand verbundenen Stahlbehälter / etc.
bzw.
aufgrund der Ausübung des Schießsportes und der damit verbundenen höheren Anzahl an erforderlicher Munition für das Training sowie Bewerbe verwahre ich ab/seit ZEITPUNKT 999 Stück Schusswaffen an meinem oben angeführten Wohnsitz.
Die verwahrten Schusswaffen sind gegen fremden und unbefugten Zugriff gesichert. Die Verwahrung erfolgt in einem an der Wand verankerten Tresor / Waffenschrank / einem versperrten und mit der Wand verbundenen Stahlbehälter / etc.
Evt. Hinweis auf Sicherheitstüre, Alarmanlage bzw. sonstige Sicherungsmaßnahmen gegen fremden Zugriff.
Ggf. Hinweis auf WBK/WP Nr., ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum
mit freundlichen Grüßen,
MAX MUSTERMANN
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:52
von Schnittbrot
Susn hat geschrieben:Totes Recht. Weil wenn meine Stückzahl irgendeinem Falschen auffallen sollte, bin ich natürlich "grad dabei, die Meldung zu schreiben". Ansonsten geht das diese Pfeifen null an.
Also wenn du z.B. 50 Schusswaffen in deiner Wohnung verwahrst, musst du der Behörde erst mal glaubhaft machen, dass du die 31 überzähligen gerade gestern erworben hast ... naja
Die "Pfeifen" haben es eben ins Gesetz geschrieben und damit geht sie's was an. Ob's dir/uns/mir nun gefällt oder nicht.
Wenn du Kat.A oder B besitzt, bist du sowieso ein primäres Ziel für Verwahrungskontrollen und dann ist die Zuverlässigkeit futsch. Wenn nur Kat. D, dann wird vermutlich nie jemand auf die Idee kommen, in deinen Räumlichkeiten zu stöbern. Blöd ist's wenn mal ein Einbruch stattfindet und die Polizei dann vor Ort von den Schusswaffen Kenntnis erlangt. Oder ein Nachbar (oder ein Ex-Partner!), der dich besonders gerne mag, behauptet einfach mal so, du hättest ihn mit einem Gewehr bedroht ... dann kommt der Stein ins Rollen.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 16:29
von Promo
Viel Spaß weil die transportieren erst mal deine Waffen ab da das nicht zulässig ist. Und wenn die Verwahrung nicht ausreichte, dann wird dir die Zuverlässigkeit abgesprochen. Wer nicht zuverlässig ist, darf auch keine Waffen besitzen.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 16:39
von BigBen
Susn hat geschrieben:selbst wenn, die Strafe dürfte überschaubar sein. Ich hab nur C/D. Ziviler Ungehorsam nimmt immer Strafen in Kauf.
Zivilen Ungehorsam in einem öffentlichen Forum rausposaunen ist aber weder sonderlich intellingent noch erwünscht!
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 16:51
von cowroper
30-06 hat geschrieben:
Sehr geehrter Hr XXX!
ich habe 20 schusswaffen in meinem haushalt.
Die legen keinen Wert auf ausgefeilte Formulierungen. Sie kommen nachschauen, ob die Waffen -egal welche Kategorie- ordentlich und sicher verwahrt sind.
Auch werden bei 20 und mehr wesentlich strengere Maßstäbe angelegt.
cowroper