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Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 19:09
von nils
Servus Leute,
ich habe vor kurzen meine WBK für 2 Magazine bekommen.

Darf aber keine Kat. B kaufen, weil zu jung.
Ging bei meiner BH ohne Probleme und war innerhalb von einer Woche erledigt.
Da hab ich mir folgende Fragen gestellt.
Erstens: Kann ich in 2-3 Jahren, wenn ich die normale WBK habe eine Kat. B als Kat. A anmelden, wenn ich das passende Magazin dafür hab oder geht das nur innerhalb der Frist?
Zweitens: Kann ich mit meiner Magazin WBK Waffen der Kat. C sofort mitnehmen oder gilt dann noch die Wartefrist?
Danke für eure Antworten.
LG,
Nils
Ps. Sorry für den neuen Thread, ich hab bisher dazu nichts gefunden.
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 19:45
von Davomon1979
nils hat geschrieben: Mi 10. Nov 2021, 19:09
Erstens: Kann ich in 2-3 Jahren, wenn ich die normale WBK habe eine Kat. B als Kat. A anmelden, wenn ich das passende Magazin dafür hab oder geht das nur innerhalb der Frist?
Du hast nur § 17 Z9 und Z10 auf der WBK, auf Z8 Faustfeuerwaffe mit mehr als 20 Schuss bzw. Z9 Langwaffe mit mehr als 10 Schuss hast du keinen Rechtsanspruch.
nils hat geschrieben: Mi 10. Nov 2021, 19:09
Zweitens: Kann ich mit meiner Magazin WBK Waffen der Kat. C sofort mitnehmen oder gilt dann noch die Wartefrist?
Gute Frage...
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 20:48
von titan
nils hat geschrieben: Mi 10. Nov 2021, 19:09
Zweitens: Kann ich mit meiner Magazin WBK Waffen der Kat. C sofort mitnehmen oder gilt dann noch die Wartefrist?
Meiner Meinung nach eindeutig ja. Wofür diese WBK ausgestellt ist, ist nicht relevant, ebenso wie die WBK rechtmäßig erworben wurde (mit oder ohne Psychotest).
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 01:29
von gewo
Servus
Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.
WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 11:04
von Promo
.. ob er zur WBK-Erweiterung auf 2 Plätze Kat.B dann überhaupt noch einen Psychotest benötigt? Ist ja schließlich eine Erweiterung und keine Erstausstellung/Neuausstellung. Und werden die "Jahre davor" dann schon auf die später mögliche Erweiterung angerechnet?
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 11:29
von Hellprayer
gewo hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 01:29
Servus
Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.
WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
Mutige Aussage die ich so nicht unterschreiben würde.
Auf meiner steht nämlich "Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt: [.] X Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
Ich würd mal Wetten dass das
nicht auf seiner draufsteht und er deshalb keine FFW Patronen kaufen dürfte.
Pulver maybe, da kann ich keine qualifizierte Aussage machen.
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 11:56
von Doktorkuh
Promo hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 11:04
.. ob er zur WBK-Erweiterung auf 2 Plätze Kat.B dann überhaupt noch einen Psychotest benötigt? Ist ja schließlich eine Erweiterung und keine Erstausstellung/Neuausstellung. Und werden die "Jahre davor" dann schon auf die später mögliche Erweiterung angerechnet?
Leider nicht weil im Waffengesetz steht zur Stückzahl Erweiterung. § 23. (10)
„ Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte
besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl
mindestens fünf Jahre vergangen sind.“
Bei der Magazin WBK wird ja keine Stückzahl festgesetzt. Dennoch ein interessantes Thema.
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 12:03
von gewo
Hellprayer hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 11:29
gewo hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 01:29
Servus
Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.
WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
Mutige Aussage die ich so nicht unterschreiben würde.
Auf meiner steht nämlich "Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt: [.] X Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
ich wuerde es auch so sehen wie du
aber ich habs schriftlich von meiner behoerde
zitat:
"....bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Im § 24 Abs 1 WaffG ist normiert:
„Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.“
Sofern eine Person Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte ist, kann diese unabhängig davon, welche Eintragungen sich auf dem konkreten Dokument befinden, die in der leg cit genannte Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und besitzen. Somit ist auch die Ausfolgung/Überlassung dieser Munition an diese Person zulässig.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung....:"
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 12:14
von Hellprayer
gewo hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 12:03
Hellprayer hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 11:29
gewo hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 01:29
Servus
Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.
WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
Mutige Aussage die ich so nicht unterschreiben würde.
Auf meiner steht nämlich "Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt: [.] X Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
ich wuerde es auch so sehen wie du
aber ich habs schriftlich von meiner behoerde
zitat:
"....bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Im § 24 Abs 1 WaffG ist normiert:
„Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.“
Sofern eine Person Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte ist, kann diese unabhängig davon, welche Eintragungen sich auf dem konkreten Dokument befinden, die in der leg cit genannte Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und besitzen. Somit ist auch die Ausfolgung/Überlassung dieser Munition an diese Person zulässig.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung....:"
Sowas nennt sich dann Atout

Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 19:10
von BR1
Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 19:24
von AUG-andy
BR1 hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 19:10
Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8
Heute die neue WBK bekommen, inklusive Z8 und Z10.
Der Satz mit Erwerben und Munition kaufen ebenfalls.

Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 20:59
von BR1
AUG-andy hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 19:24
BR1 hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 19:10
Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8
Heute die neue WBK bekommen, inklusive Z8 und Z10.
Der Satz mit Erwerben und Munition kaufen ebenfalls.
Von Kategorie B habe ich auch nichts drauf stehen

Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 21:09
von AUG-andy
BR1 hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 20:59
AUG-andy hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 19:24
BR1 hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 19:10
Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8
Heute die neue WBK bekommen, inklusive Z8 und Z10.
Der Satz mit Erwerben und Munition kaufen ebenfalls.
Von Kategorie B habe ich auch nichts drauf stehen
Sehr suspekt das Ganze.

Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Do 11. Nov 2021, 22:13
von BR1
AUG-andy hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 21:09
Sehr suspekt das Ganze.
Ich habe zwei Plätze - ein Z7, ein Z8. In dieser Kombination habe ich keinen Kat B Platz, dadurch entfällt der ganze Textblock bez. Munition.
Re: Fragen zu Magazin WBK
Verfasst: Fr 12. Nov 2021, 07:27
von nils
BR1 hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 22:13
AUG-andy hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 21:09
Sehr suspekt das Ganze.
Ich habe zwei Plätze - ein Z7, ein Z8. In dieser Kombination habe ich keinen Kat B Platz, dadurch entfällt der ganze Textblock bez. Munition.
Es steht ja weder im Gesetz noch in einer Verordnung das dass draufstehen muss meines Wissens.
Im WaffG steht ja
“ § 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.“
Soweit ich weiß steht auch in keiner Verordnung das dass draufstehen muss.