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Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 01:07
von Dominik_99
Hallo Leute,
Ich weiß das dieses Thema schon öfters diskutiert wurde. Ich möchte dieses jedoch nochmals aufgreifen.

Ich möchte mir in einer etwas abgelegener Gegend ein Grundstück mieten und dieses für mich und eventuell einem Freund als Schießplatz nutzen. Wurde bereits mit dem Vermieter besprochen und von ihm aus wäre das absolut in Ordnung. Bis jetzt hätte ich nichts gefunden was dagegen spricht. Es gibt jedoch so viele Meinungen im Internet das ich mir da nicht ganz so sicher bin ob ich da auf der legalen Seite unterwegs bin. Bin dadurch ich meine wbk erst seit knapp 2 jahren habe noch etwas unerfahren was das anbelangt. Vielleicht könnte mir da jemand helfen.

Vielen Dank
Lg Dominik

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 01:48
von gewo
Dominik_99 hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 01:07 Hallo Leute,
Ich weiß das dieses Thema schon öfters diskutiert wurde. Ich möchte dieses jedoch nochmals aufgreifen.

Ich möchte mir in einer etwas abgelegener Gegend ein Grundstück mieten und dieses für mich und eventuell einem Freund als Schießplatz nutzen. Wurde bereits mit dem Vermieter besprochen und von ihm aus wäre das absolut in Ordnung. Bis jetzt hätte ich nichts gefunden was dagegen spricht. Es gibt jedoch so viele Meinungen im Internet das ich mir da nicht ganz so sicher bin ob ich da auf der legalen Seite unterwegs bin. Bin dadurch ich meine wbk erst seit knapp 2 jahren habe noch etwas unerfahren was das anbelangt. Vielleicht könnte mir da jemand helfen.

Vielen Dank
Lg Dominik
schwierig

es darf kein geschoss das grundstueck verlassen koennen
auch wenn es ned ausjudiziert ist, aber man muss wohl den fehlerschusswinkel aus der schiesstandzulassung von 30 grad anwenden
damit bist auf gewaltigen noetigen entfernungen
ausser es ist ein steinbruch oder ein tiefer bodeneinschnitt

das grundstueck muss eingefriedet sein
da kommen einige meter zaun zusammen …

am ende hast noch
- im bewohnten gebiet die anrainer mit der laermerregung, bzw
- im unbewohnten gebiet die oertlichen jaeger mit der stoerung der jagdruhe

das wars mal so auf die schnell

trotzdem viel erfolg

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 11:48
von DonPapa
Dominik_99 hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 01:07 Hallo Leute,
Ich weiß das dieses Thema schon öfters diskutiert wurde. Ich möchte dieses jedoch nochmals aufgreifen.

Ich möchte mir in einer etwas abgelegener Gegend ein Grundstück mieten und dieses für mich und eventuell einem Freund als Schießplatz nutzen. Wurde bereits mit dem Vermieter besprochen und von ihm aus wäre das absolut in Ordnung. Bis jetzt hätte ich nichts gefunden was dagegen spricht. Es gibt jedoch so viele Meinungen im Internet das ich mir da nicht ganz so sicher bin ob ich da auf der legalen Seite unterwegs bin. Bin dadurch ich meine wbk erst seit knapp 2 jahren habe noch etwas unerfahren was das anbelangt. Vielleicht könnte mir da jemand helfen.

Vielen Dank
Lg Dominik
Check !
1. Flächenwidmungsplan > wenn der nicht passt geht gar nichts !
2. Lärmbelastung > mit einem, der sich gestört führt ist alles schwierig
3. Norm 1240 von 2019/11 (neueste Norm) beachten
4. Schießstandsachverständiger - klar kostet was - aber haftet mit seinem Gutachten wenn was passiert !
5. Innere Sicherheit > zb. schusssicherer Boden am Standplatz und Seidenwände etc
5. Äußere Sicherheit > kein Geschoss darf Grundstück verlassen - (Seitenblenden / Hochblenden/ Einfriedung usw.
6. Kugelfang > Worauf wird geschossen ? Wegen möglicherweise Entsorgung.

Die Reihenfolge ist nicht zwingen so und wichtig ist eine baupolizeiliche Zulassung.

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 12:21
von Hauptsacheesknallt
Dominik_99 hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 01:07 Hallo Leute,
Ich weiß das dieses Thema schon öfters diskutiert wurde. Ich möchte dieses jedoch nochmals aufgreifen.

Ich möchte mir in einer etwas abgelegener Gegend ein Grundstück mieten und dieses für mich und eventuell einem Freund als Schießplatz nutzen. Wurde bereits mit dem Vermieter besprochen und von ihm aus wäre das absolut in Ordnung. Bis jetzt hätte ich nichts gefunden was dagegen spricht. Es gibt jedoch so viele Meinungen im Internet das ich mir da nicht ganz so sicher bin ob ich da auf der legalen Seite unterwegs bin. Bin dadurch ich meine wbk erst seit knapp 2 jahren habe noch etwas unerfahren was das anbelangt. Vielleicht könnte mir da jemand helfen.

Vielen Dank
Lg Dominik
Ohne bauliche Anlagen bzw. Maßnahmen wird es kaum gehen (zB Geländeveränderungen für den Kugelfang). Darüber hinaus könnten Nutzungsänderungen relevant sein oder ob die Widmung des Grundstückes überhaupt für ein derartiges Unterfangen zulässig ist (Wohngebiet, Freiland/Grünland, Gewerbegebiet udgl).

Ich glaube nicht, dass man da einfach so eine Bewilligung von der Behörde bekommt. Darüber hinaus ist die Immissionsbelastung in (glaube ich) allen Bundesländern ein Nachbarrecht. Und da werden die wenigsten eine Freude haben, wenn am Nachbargrund ein Schießstand errichtet wird.

Große Parzellen mit einer Widmung, die einen Schießbetrieb ermöglichen, sind eher die Ausnahme. Weil große Grundstücke, wo man auch von einer geringen Immissionsbelastung bei den Nachbargrundstücken ausgehen kann, sind meistens als Freiland/Grünland gewidmet. Und da ist der Gesetzgeber sehr restriktiv, was die Nutzung bzw. die Errichtung von baulichen Anlagen/Geländeveränderungen betrifft. Freiland dient nämlich in erster Linie nur der Land- und Forstwirtschaft. Das liegt bei dir halt nicht vor.

Im Zweifelsfall sehr vorsichtig sein und alles rechtlich abklären lassen. Sonst ist die WBK schnell weg.

Aber trotzdem viel Glück.

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 12:24
von AUG-andy
DonPapa hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 11:48
Dominik_99 hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 01:07 Hallo Leute,
Ich weiß das dieses Thema schon öfters diskutiert wurde. Ich möchte dieses jedoch nochmals aufgreifen.

Ich möchte mir in einer etwas abgelegener Gegend ein Grundstück mieten und dieses für mich und eventuell einem Freund als Schießplatz nutzen. Wurde bereits mit dem Vermieter besprochen und von ihm aus wäre das absolut in Ordnung. Bis jetzt hätte ich nichts gefunden was dagegen spricht. Es gibt jedoch so viele Meinungen im Internet das ich mir da nicht ganz so sicher bin ob ich da auf der legalen Seite unterwegs bin. Bin dadurch ich meine wbk erst seit knapp 2 jahren habe noch etwas unerfahren was das anbelangt. Vielleicht könnte mir da jemand helfen.

Vielen Dank
Lg Dominik
Check !
1. Flächenwidmungsplan > wenn der nicht passt geht gar nichts !
2. Lärmbelastung > mit einem, der sich gestört führt ist alles schwierig
3. Norm 1240 von 2019/11 (neueste Norm) beachten
4. Schießstandsachverständiger - klar kostet was - aber haftet mit seinem Gutachten wenn was passiert !
5. Innere Sicherheit > zb. schusssicherer Boden am Standplatz und Seidenwände etc
5. Äußere Sicherheit > kein Geschoss darf Grundstück verlassen - (Seitenblenden / Hochblenden/ Einfriedung usw.
6. Kugelfang > Worauf wird geschossen ? Wegen möglicherweise Entsorgung.

Die Reihenfolge ist nicht zwingen so und wichtig ist eine baupolizeiliche Zulassung.
Dem Posting würde ich entnehmen, dass es sich um eine gelegentliche "Ballerei" mit Freunden handelt. Nichts offizielles, einfach wie im freien Amerika. Alles andere wäre finanziell und behördlich nicht so einfach umsetzbar. Und somit von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ist die Frage nach deinem Alter erlaubt Dominik_99 ( 22 ? )? Weil du einfach recht blauäugig an diese Sache herangehst .

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 12:31
von Bleibeschleuniger
Naja so eine gelegendliche "ballerei" kann ganz schnell zu großen problemen führen wenn das nicht alles behördlich genemigt ist. Fürchte ich halt.
Wenn da die erschrockene nachbarin... oder ein Neider glaubt dir eines auswischen zu müssen und du dann mit einem waffenverbot da stehst nachdem die cobra wieder fort ist...

Ohne mich aber in der materie gut aus zu kennen....

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 12:54
von Teal'c
Privat? Oberirdisch und dann noch Freiluft? MMng nach kann man das im dicht besiedelten AT vergessen. War net der eine youtuber auch aus Österreich, der dann Besuch von den Behörden hatte?

Wenn sich mehrere Leute (Freunde) finden und genug $$$ haben, dann nen Weinkeller oder irgendwas unterirdisches kaufen und umbauen. Wird sich aber kaum auszahlen, es gibt doch eh genug Schießstätten/Vereine. Einfach dort hingehen und sich am Hobby erfreuen...

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 13:02
von Davomon1979
Dominik_99 hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 01:07 Hallo Leute,
Ich weiß das dieses Thema schon öfters diskutiert wurde. Ich möchte dieses jedoch nochmals aufgreifen.

Ich möchte mir in einer etwas abgelegener Gegend ein Grundstück mieten und dieses für mich und eventuell einem Freund als Schießplatz nutzen. Wurde bereits mit dem Vermieter besprochen und von ihm aus wäre das absolut in Ordnung. Bis jetzt hätte ich nichts gefunden was dagegen spricht. Es gibt jedoch so viele Meinungen im Internet das ich mir da nicht ganz so sicher bin ob ich da auf der legalen Seite unterwegs bin. Bin dadurch ich meine wbk erst seit knapp 2 jahren habe noch etwas unerfahren was das anbelangt. Vielleicht könnte mir da jemand helfen.

Vielen Dank
Lg Dominik
Ich würde mich jedenfalls mit dem jeweiligen Jagdgesetz beschäftigen. - Es kann sehr schnell sehr teuer werden wenn du zB auf einem Forstweg ein Gewehr dabei hast (auch in einem verschlossenen Behältnis) und keine Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten.

Darüber hinaus ist des Grundstück eingezäunt bzw. darfst du es einzäunen? - Ohne Zaun darfst du die Waffe nicht aus dem verschlossenen Behältnis nehmen (außer du bist in einem Gebäude).

Genauso wichtig Kugelfang und Lärmbelästigung, wenn du irgendwas davon mit ein Baulichen Maßnahme lösen musst, kannst um den selben Preis wahrscheinlich ein Leben lang Standgebühren zahlen...

Nach meine Verständnis möchtest du keinen öffentlichen (behördlich genehmigten) Schießstand machen, sondern einfach nur auf deinem Grundstück schießen dürfen?

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 13:35
von doc steel
nach meinem dafürhalten kannst so ein vorhaben ohne richtig viel geld in der tasche knicken.

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 14:08
von fast12
Sofern die notwendigen Gegebenheiten erfüllt sind (v.a. kein Geschoß darf das Grundstück verlassen + Einfriedung) ist fürs private Schießen im kleinen Rahmen keinerlei weitere Genehmigung oder dgl. notwendig.

Natürlich nur sofern man keine Gebäude oder dgl. errichtet, eh klar.

Sowas gibt es halt meist nur in einem Steinbruch oder einer Schottgrube.

Natürlich kann dir dann noch passieren dass Anwohner oder Jäger wegen der Lärmbelästigung aufregen, aber das wars dann auch schon.

Es ist auf jeden Fall wichtig die Polizei und die BH vorab zu INFORMIEREN (nicht um irgendwas anzusuchen), damit net de Cobra anrückt wenn der erste Spaziergänger nervös wird.

Wenn die Politik dir das Leben schwer machen will kanns auch ungut werden, daher am Besten auch mit dem Bürgermeister das Gespräch suchen.

Ich spreche hier übrigens aus eigener Erfahrung, das ist keine theoretische Abhandlung. Hier wird ja so getan als ob niemand in Österreich auf seinem eigenen Grundstück ballern darf...

PS: bei einem offiziellen, behördlich genehmigten Schießstand schauts natürlich ganz anders aus. Aber darum gehts ja net.

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 14:45
von AUG-andy
fast12 hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 14:08 Sofern die notwendigen Gegebenheiten erfüllt sind (v.a. kein Geschoß darf das Grundstück verlassen + Einfriedung) ist fürs private Schießen im kleinen Rahmen keinerlei weitere Genehmigung oder dgl. notwendig.

Natürlich nur sofern man keine Gebäude oder dgl. errichtet, eh klar.

Sowas gibt es halt meist nur in einem Steinbruch oder einer Schottgrube.

Natürlich kann dir dann noch passieren dass Anwohner oder Jäger wegen der Lärmbelästigung aufregen, aber das wars dann auch schon.

Es ist auf jeden Fall wichtig die Polizei und die BH vorab zu INFORMIEREN (nicht um irgendwas anzusuchen), damit net de Cobra anrückt wenn der erste Spaziergänger nervös wird.

Wenn die Politik dir das Leben schwer machen will kanns auch ungut werden, daher am Besten auch mit dem Bürgermeister das Gespräch suchen.

Ich spreche hier übrigens aus eigener Erfahrung, das ist keine theoretische Abhandlung. Hier wird ja so getan als ob niemand in Österreich auf seinem eigenen Grundstück ballern darf...

PS: bei einem offiziellen, behördlich genehmigten Schießstand schauts natürlich ganz anders aus. Aber darum gehts ja net.
Trotzdem bleibt das die Ausnahme.
Im Freien so gut wie unmöglich. Mit der sprichwörtlichen Freunderlwirtschaft durchaus vorstellbar. Aber eine Anzeige genügt um das Abzustellen. ( Lärm , Umweltschutz ) Haben das Jahrelang selbst probiert mit einem viel weniger gefährlichen Hobby. Einfach zu viele behördliche Auflagen. Nach 20 Jahren dann aufgegeben. Nur mit Hilfe von Gemeinden mit Sportförderung möglich gewesen. Es gibt in Österreich sicher mehr Schießstände als RC- Verbrenner-Rennstrecken.

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 14:52
von Dominik_99
Vielen herzlichen Dank für die ganzen Antworten. Hat mir schon mal sehr geholfen. Ich werde mich mal bei der zuständigen Behörde und bei der örtlichen Polizei melden

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 18:48
von DonPapa
In den Schottergruben ist das Schießen mit Bleimunition vorbei ! In einer Schottergrube ist auch nicht sichergestellt, dass kein Geschoss diese verlässt ! Wie Doc schrieb. Erledigt !

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 20:59
von Teal'c
Dominik_99 hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 14:52 Vielen herzlichen Dank für die ganzen Antworten. Hat mir schon mal sehr geholfen. Ich werde mich mal bei der zuständigen Behörde und bei der örtlichen Polizei melden
halt uns bitte auf dem Laufenden!

Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Verfasst: Di 28. Dez 2021, 21:51
von mikonis
Ich als Grundeigentümer eines Grundstückes würde vom zeitweiligen Mieter jedenfalls eine Zusicherung für eine Rückgabe des Grundstücks im ursprünglichen Zustand verlangen. Das heißt, zum Vertragsende sind alle Blei- und Schwermetallrückstände rückstandslos zu entfernen. Andernfalls eine andere Verwendung außer Wald kaum mehr möglich ist. Idealerweise begegnet man dieser Anforderung mit Schusskästen, um die anfallenden Kosten für Bodenanalytik, Baumaßnahmen zwecks Bodenaustausch, Deponierungskosten etc. gering zu halten. Und, nachdem es nicht nur Könner unter den Schützen gibt, würde ich solche vertraglichen Bedingungen mit einer Garantie besichern lassen. Gewerbliche machen das häufig über eine Versicherung, Private hinterlegen ein Sparbuch bei ihrer Bank und bekommen dafür einen Kreditvertrag, der deutlich billiger als ein echter Kredit ist.

Anders gesagt, ich würde nie und nimmer mein Grundstück für einen Schießplatz VERMIETEN, verkaufen sehr wohl.