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Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 10:43
von rider650
Gibts hier jemanden, der z.B. eine Troy PAR oder ähnliches hat (also eine C-Waffe, die die selben Magazine wie ein Halbautomat hat) und sich die Mühe gemacht hat, eine Erwerbserlaubnis für +10 Magazine dafür zu bekommen? Geht das? Wenn ja wie, und wie schaut das auf der WBK aus?

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 11:07
von titan
Wie meinst du das? Du kannst an Repetierbüchsen Kat A Magazine verwenden, ohne dass die Waffe zu einer §17 Kat A Waffe wird, da das Gesetz von halbautomatischen Waffen spricht.

Somit ist ggf. nur das Magazin von einem Verbot gemäß §17 erfasst.

Oftmals sind große Magazine für Repetiergewehre aber zur Verwendung in halbautomatischen Waffen vorgesehen bzw davon entlehnt und somit vom §17 selbst betroffen. Ist jemand im Besitz eines solchen §17 Magazins, welches auch in ein Repetiergewehr passt, kann dieses verwendet werden, allerdings mit den Beschränkungen (Besitz, Führen!! etc..), die im Gesetz stehen.

Ein Magazin, welches nur in ein Repetiergewehr oder einen Vollautomat passt, würde nicht unter die Bestimmungen des §17 fallen. Allerdings bleibt die Frage offen, was mit Magazinen solchen Typs passiert, wenn eine Halbautomatische Waffe am Markt eingeführt wird, die diese Magazine verwendet. Große freie Magazine sind mEn daher generell als Graubereich anzusehen, da Beamte vom Sachverhalt und der Zuordnung von Magazinen zu 98% völlig überfordert sein werden.

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 11:36
von rider650
titan hat geschrieben: Di 8. Feb 2022, 11:07 Wie meinst du das?
Mich interessiert, ob jemand, der z.B. ein Troy PAR besitzt, aber keinerlei Magazinaltbesitz hat und kein Edelsportschütze ist, irgendwie zu einer Erwerbserlaubnis für +10 Magazine passend zu dieser Waffe kommen kann. Ich selbst sehe auch keine Möglichkeit, aber ich war neugierig ob ich vielleicht etwas übersehen habe.

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 11:45
von titan
Wenn ausgeschlossen werden kann, dass dieses Magazin auch in eine halbautomatische Waffe passt, dann ist das kein Problem. Ein Repetiergewehr, welches Pistolenmagazine mit Fassungsvermögen max. 20 Patronen bspw., wäre durchaus denkbar.

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 12:51
von Lexman1
Ich hab eine Troy PAR und dieses Thema auch mit meinem SB durchgestrichen. NEIN, die PAR alleine genügt nicht wie eine Kat A zum Zukauf von HC Mags.

Spartanat hat mal in einem Video (und oder Artikel) einen entsprechenden Blödsinn verzapft, dass wenn man ein Troy PAR hat solche Magazine besitzen und kaufen darf, diese aber nicht melden (oder so ähnlich, ist ja schon etwas her), aber seitdem gabs diese Diskussion schon ein paarmal.

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 13:05
von rider650
Lexman1 hat geschrieben: Di 8. Feb 2022, 12:51 Ich hab eine Troy PAR und dieses Thema auch mit meinem SB durchgestrichen. NEIN, die PAR alleine genügt nicht wie eine Kat A zum Zukauf von HC Mags.
Danke, das war die Antwort die ich gesucht habe.

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 16:39
von Promo
Generell: ein Magazin, welches (nur) für ein vollautomatisches Gewehr erzeugt wurde, fällt nicht unter die Bestimmungen des § 17. Wurde ein Magazin vom Hersteller für die Verwendung in verschiedenen Schusswaffen, etwa für ein halbautomatisches Gewehr und ein vollautomatisches Gewehr, erzeugt, dann ist ein solches Magazin (wenn es über eine Kapazität von mehr als 10 Patronen verfügt) als Magazin gemäß § 17 zu betrachten. Unabhängig von der Zweckbestimmtheit dürfen derartige "große Magazine" aber nur in FFW oder HA-Gewehre eingesetzt werden, wenn man über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Das heißt, dass ein Magazin für ein vollautomatisches Gewehr, das zufälligerweise auch in ein HA Gewehr passt, nicht ohne Berechtigung gem. § 17 in einen HA eingesetzt werden.
Folglich ist bei deinem Ansinnen auf das Magazin selbst (und dessen Zweckbestimmtheit) abzustellen, nicht auf mögliche Kompatibilität.

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 16:59
von Glock1768
Auch ich habe ein troy par national und meine high cup magazine waren und sind altbestand … ich habe diese ganz einfach als altbestand gemeldet, diese sind entsprechend in zwr eingetragen und die waffe ist und bleibt kategorie c … alles ganz logisch und easy … die magazine passen ja auch auch eine halbautomaten … so unnötig der ganze mist mit den magazinen auch ist, so logisch ist auch dieser falsch glücklichweise

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 02:40
von gewo
Promo hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 16:39 Generell: ein Magazin, welches (nur) für ein vollautomatisches Gewehr erzeugt wurde, fällt nicht unter die Bestimmungen des § 17. Wurde ein Magazin vom Hersteller für die Verwendung in verschiedenen Schusswaffen, etwa für ein halbautomatisches Gewehr und ein vollautomatisches Gewehr, erzeugt, dann ist ein solches Magazin (wenn es über eine Kapazität von mehr als 10 Patronen verfügt) als Magazin gemäß § 17 zu betrachten. Unabhängig von der Zweckbestimmtheit dürfen derartige "große Magazine" aber nur in FFW oder HA-Gewehre eingesetzt werden, wenn man über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Das heißt, dass ein Magazin für ein vollautomatisches Gewehr, das zufälligerweise auch in ein HA Gewehr passt, nicht ohne Berechtigung gem. § 17 in einen HA eingesetzt werden.
Folglich ist bei deinem Ansinnen auf das Magazin 99selbst (und dessen Zweckbestimmtheit) abzustellen, nicht auf mögliche Kompatibilität.t
Genau so ist es

Magazin gem kat A par 17/1/9 oder /10 darf zwar besessen aber nicht in ein evt besessenes halbautomatisches gewehr eingesetzt werden.

Aus gruenden der ueberpruefungshygiene ist es auch zweckmaessig ein solches magazin nicht gemeinsam mit einer dazu passenden waffe der kat B zu verwahren sondern getrennt davon.
Die exekutive die zur ueberpruefung kommt ist auf die details des waffenrechtes nicht geschult. Wenn da am ende aus dem ueberpruefungsbericht nicht klar hervorgeht dass es sich um ein „lose“ verwahrtes kat A magazin handelt sondern um ein „magazin mit grosser kapszitaet kat A mit einem dazu passenden halbautomaten Kat B“ dann kann das schon ein problem werden

Wir kennen das ja von der problematik mit den wechselsystemen und den dazu passenden griffstuecken.
Gleiches thema.
Besitz erlaubt.
Zusammenstecken ausserhalb des behoerdlich genehmigten schiesstandes oder des schauraums des waffenhaendlers verboten

Re: Kategorie C Büchse + große Magazine

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 10:44
von Promo
Wir reden aneinander vorbei. Ich habe hier den Beleg dafür zitiert, dass zB ein Magazin für eine MP40 jedenfalls kein verbotenes Magazin ist, solange es nicht an eine zufälligerweise kompatible Waffe angesteckt wird. Du hingegen beziehst dich auf die Verwendung von nach § 17 genehmigten Magazinen in Waffen der Kat.B.