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Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 11:02
von MikeV
Kurze Frage, kurze Antwort.... :?

Muss ein (leeres) Magazin (<=20 Schuss) für eine FFW ebenso wie die FFW selbst vor unbefugtem Zugriff geschützt gelagert werden, oder "darf" dieses in der Range-Bag verbleiben?

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 11:06
von r4ptor
"Nicht-böse" Magazine sind ein Stück Plastik mit Feder, die kannst auch am Klo zwischenlagern, kein Thema.
Die bösen Magazine müssen entsprechend verwahrt werden.

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 11:11
von MikeV
Danke, so dachte ich mir das auch.
Bzgl. "böse Magazine"... daher habe ich ja kleiner gleich 20 Schuss angegeben.

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 12:50
von Blaine
die 20 allein definierts leider ned denn ein zb 17 schuß magazin für die glock könnte auch als kat A gemeldet sein für einen halbautomaten der glock magazine verwendet...

is dann völliger bulls..t wenn man sowohl so einen HA hat und zb 5 magazine als kat A gemeldet und die exakt gleichen magazine (nochmal 5) für eine glock zuhause hat
welches mag is jetzt das böse und welches is nur "a plastik mit feder drin"

wird dann bei den kontrollen spannend zu erklären wieso die einen 5 "wurscht" sind weil nur die anderen 5 als kat A gemeldet wurden

(schon klar, dass das ein konstruiertes beispiel is - wäre aber theoretisch möglich)

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 13:07
von Mille
Die "Braven" weis anmalen? :headslap: :tipphead: :lol:

LG Mille

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 13:54
von Glock1768
Blaine hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 12:50 die 20 allein definierts leider ned denn ein zb 17 schuß magazin für die glock könnte auch als kat A gemeldet sein für einen halbautomaten der glock magazine verwendet...

is dann völliger bulls..t wenn man sowohl so einen HA hat und zb 5 magazine als kat A gemeldet und die exakt gleichen magazine (nochmal 5) für eine glock zuhause hat
welches mag is jetzt das böse und welches is nur "a plastik mit feder drin"

wird dann bei den kontrollen spannend zu erklären wieso die einen 5 "wurscht" sind weil nur die anderen 5 als kat A gemeldet wurden

(schon klar, dass das ein konstruiertes beispiel is - wäre aber theoretisch möglich)
warum sollte ich ein ORIGINAL Glock Magazin mit 17 Schuss entsprechend als HighCap Magazin melden ... es geht hierbei darum, für welche Waffe dieses Magazin ursprünglich gebaut wurde ... also in diesem Fall EINDEUTIG für eine Kurzwaffe der Firma Glock ... auch, wenn es zufällig in einen Halbautomaten passen würde ...

bei Drittherstellern ist es juristisch aber schon wieder "interessant" ... vorallem, wenn man KEINE Glock Pistole daheim sondern, sondern nur einen Halbautomaten wo die Magazine passen

Eigentlich alles nur lächerlich, aber das wissen wir ja sowieso ...

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 14:06
von Simon80
Glock1768 hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 13:54
warum sollte ich ein ORIGINAL Glock Magazin mit 17 Schuss entsprechend als HighCap Magazin melden ... es geht hierbei darum, für welche Waffe dieses Magazin ursprünglich gebaut wurde ... also in diesem Fall EINDEUTIG für eine Kurzwaffe der Firma Glock ... auch, wenn es zufällig in einen Halbautomaten passen würde ...

bei Drittherstellern ist es juristisch aber schon wieder "interessant" ... vorallem, wenn man KEINE Glock Pistole daheim sondern, sondern nur einen Halbautomaten wo die Magazine passen

Eigentlich alles nur lächerlich, aber das wissen wir ja sowieso ...
Naja z.B. wenn man vor dem Verbot einen 9mm HA hatte der Glock mags nahm. Dann hat man gezwungenermaßen mindestens eins dazumelden müssen wenn man die Waffe als Kat. A Altbestand eingetragen haben wollte.
In diesem Fall hat die Zuordnung nichts mehr damit zu tun für was ein Magazin ursprünglich gebaut wurde weil es eindeutig als Magazin passend zu Z8 gemeldet ist und daher entsprechend verwahrt werden muss auch wenn das, wie meiner Meinung nach das ganze Magazinverbot, absolut sinnfrei erscheint wenn man ein bisschen Hausverstand hat. (diesen kann man dem Gesetzgeber leider nicht unterstellen)
Anders ist es bei "alleinstehenden" Standard Glock 17 mags, die sind eindeutig nicht Kat. A, weil wie du schon geschrieben hast, eindeutig ursprünglich für Pistolen. Das gilt auch wenn man zwar einen HA aber keine Glock dazu hat. Steckt man sie allerdings an den HA an hat man eine Z8 Waffe das darf man natürlich nur am Schießstand.

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 14:28
von Blaine
genau das, was simon80 geschrieben hat, hab ich gemeint

oder du hast einen HA mit glock mags als kat A altbestand gemeldet und kaufst dir später eine "normale" G17 mit magazinen...

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 14:30
von zeroflow
Warum?

Weil du keine Glock besitzt, aber dafür eine 9mm AR wodurch du damals einen §17/1/8 Platz bekommen hast.

Aber ich stimme dir zu, es ist lächerlich.

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 15:06
von John Connor
Simon80 hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 14:06 wie meiner Meinung nach das ganze Magazinverbot, absolut sinnfrei erscheint wenn man ein bisschen Hausverstand hat. (diesen kann man dem Gesetzgeber leider nicht unterstellen)
zeroflow hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 14:30 Aber ich stimme dir zu, es ist lächerlich.
Immerhin hat der Gesetzgeber bedacht, dass ein Magazin, das ursprünglich für eine KW gebaut wurde, in eine LW passt.

Nur so aus Interesse, wie hätten es denn die Herren denn geregelt, wenn sie es regeln hätten dürfen? Ich mein jetzt angesichts der europarechtlichen Vorgaben, die zwar echt bescheuert, aber halt dennoch existent sind.

Ich halte es angesichts der europarechtlichen Vorgaben vielmehr für erstaunlich mutig vom damaligen BM.I, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, und danach vom Gesetzgeber, den zu beschließen (wobei ich aber den meisten Abgeordneten mal unterstelle, eh nicht zu wissen, was genau sie beschlossen haben), der es zB möglich macht, kaputte Magazine nachzukaufen oder bei vorhandener Waffe sogar den Kauf weiterer Magazine zulässt. Das sogar nach Wechsel des Systems (zB Ar15 als Kat A melden, als B verkaufen und Magazine behalten, AUG kaufen und dann große Magazine dazu geht)!

Also bitte: Her mit den Vorschlägen

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 15:41
von gewo
John Connor hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 15:06
Simon80 hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 14:06 wie meiner Meinung nach das ganze Magazinverbot, absolut sinnfrei erscheint wenn man ein bisschen Hausverstand hat. (diesen kann man dem Gesetzgeber leider nicht unterstellen)
zeroflow hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 14:30 Aber ich stimme dir zu, es ist lächerlich.
Immerhin hat der Gesetzgeber bedacht, dass ein Magazin, das ursprünglich für eine KW gebaut wurde, in eine LW passt.

Nur so aus Interesse, wie hätten es denn die Herren denn geregelt, wenn sie es regeln hätten dürfen? Ich mein jetzt angesichts der europarechtlichen Vorgaben, die zwar echt bescheuert, aber halt dennoch existent sind.

Ich halte es angesichts der europarechtlichen Vorgaben vielmehr für erstaunlich mutig vom damaligen BM.I, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, und danach vom Gesetzgeber, den zu beschließen (wobei ich aber den meisten Abgeordneten mal unterstelle, eh nicht zu wissen, was genau sie beschlossen haben), der es zB möglich macht, kaputte Magazine nachzukaufen oder bei vorhandener Waffe sogar den Kauf weiterer Magazine zulässt. Das sogar nach Wechsel des Systems (zB Ar15 als Kat A melden, als B verkaufen und Magazine behalten, AUG kaufen und dann große Magazine dazu geht)!

Also bitte: Her mit den Vorschlägen
ist doch ganz einfach

wer zum stichtag lange magazine hatte, egal ob FFW oder LW der kriegt einen eintrag in seine WBK dass er sie auch in zukunft haben darf

feddich

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 16:28
von Simon80
John Connor hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 15:06
Also bitte: Her mit den Vorschlägen
Ich kenne die genauen Vorgaben der EU nicht und ich wollte weniger die Österreichische Umsetzung und mehr die generelle EU Richtlinie kritisieren und halte diese für absolut sinnfrei- da hab ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.

Grundsätzlich wär ich bei Gewo, wer große Magazine hatte darf sie weiter kaufen und fertig. Wer keine hatte soll von mir aus besondere Anforderungen erfüllen aber da würde meiner Meinung nach der Standard §11b reichen ohne den "verschärften" §11b (4).

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 16:57
von Trijikon
Einfacher:
WBK Ausstellungsdatum vor Stichtag darf Hi Caps haben/kaufen.

LG Wolfgang

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 17:05
von John Connor
Mit der EU-Richtlie bin ich voll bei Dir. Die ist ein Quatsch. Die Einschränkung betreffend „große Magazine“ bringt sicherheitsmäßig gar nix (genauso wie die sinnfreien Bestimmungen zB in Kalifornien).
Die Richtlinie wollte den Erwerb „großer Magazine“ aber eindeutig erschweren. Glaubts ihr nicht, dass der Bogen da überspannt worden wäre, wenn man Magazine jedem ausfolgen kann ohne Registrierung um den Verbleib zu dokumentieren? Zugegeben, das ist bei WBK pflichtiger Munition auch nicht möglich. Die kannst sofort verschossen - oder illegal weitergegeben haben.

Aber wenn der EuGH daherkommt und dann sagt das ist „richtlinienwidrig“, dann möchte ich eine Bundesregierung haben, die zumindest so LWB freundlich ist wie die damalige, die das dann repariert. Das glaub ich aber nicht, dass wir in Zukunft eine solche bekommen.

By the way, das ist ja eine EU-Richtlinie: Kennt wer von euch ein (welches?) Land, in dem das so umgesetzt wurde, dass man zwar eine Erlaubnis braucht, aber Magazine nicht registriert werden?

Re: Magazin-Verwahrung

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 17:41
von zeroflow
Bzw. noch einfacher: Lange (>20 bei KW Kalibern, >10 bei LW Kalibern) Magazine sind WBK-pflichtig, Ablauf wie bei KW / VM Munition.

Verkauf nur gegen Vorlage von WBK/WP.